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#1
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Das die Bedinung spätestens der Geschäftsführer des zugehörigen Restaurants rausschmeisst weil man keine Mitgebrachten Getränke verzehren darf! Das auf dem Platz ist ja auch wieder kein Stadtfest oder sonst was das ist ein Restaurant/Cafe was auch immer das es dir anbietet draussen zu sitzen bei schönem Wetter, um sich selber attraktiver zu machen. Das ist "öffentlich" im Sinne jeder kann mich sehen und jeder läuft an dir vorbei. Aber nicht öffentlich im Sinne von die Stadt kann es dir verbieten, weil du gerade in einem Cafe/Restaurant bist und bewirtet wirst. Verstehst du den kleinen Unterschied? Öffentliches Recht - Privatrecht. Das ist wie wenn der Vater Staat mir sagen will ich darf in meinem Garten kein Bier mehr trinken weil es ja öffentlich ist, mich jeder sehen kann. Aber das ist mein Grund und Boden, da mach ich was ich will, da kann Vater Staat noch so viel an Bier trinken verbieten und er kann nichts machen.
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#2
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Ich denke ja eher, dass der Unterschied darin liegt, dass das Restaurant
dafür eine Konzession hat (die die Stadt sich natürlich bezahlen lässt). Naja, wenn man darüber nachdenkt, sind die 35 EUR die da in Erfurt erhoben werden sollen so eine Art Konzession. Wohl eher nicht. Aber evtl. sollen da ja noch Konzessionen verkauft werden?
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() Bundesligatippspiel![]() ![]() Championsleague-Tippspiel![]() ![]() ![]() |