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  #1  
Alt 06-03-2006, 16:56
Naos Naos ist offline
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Arbeitsrecht: Spesen

Eine Freundin frägt mich gerade in einem anderen Forum

Zitat:
kennt sich jemand mit spesen aus???
mein chef ist so'n schwachmat....
weiß jemand, ob er essen und trinken zahlen muss, wenn ich veranstaltungen betreue?
angenommen ich habe morgens im hotel frühstück und abends im venue abendessen, muss ich dann alles was zwischendrin passiert selbst zahlen?

mir und meiner kollegin platzt hier gleich der kragen
so'n hirni, kassiert total die kohle für uns und geizt sich eins ab wegen 5,- zusatzspesen am tag :grml:
penner
Weiß da evtl. jemand bescheid?
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  #2  
Alt 06-03-2006, 17:04
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
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Nöö, normalerweise setzt du das mit auf die Spesen.
Schließlich bist du für deinen Arbeitgeber unterwegs und dann hat er die Verpflegungskosten zu löhnen.
Normalerweise in einem angemessenen Restaurant und 1-2 Getränke während der Mahlzeit sollten mit drin sein.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #3  
Alt 06-03-2006, 17:39
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Surli Surli ist offline
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Ich würd auch sagen dass sowas unter Spesen fällt.
Wenn man in einer "seriösen" Firma arbeitet würd ich in einer solchen Situation einfach mal den Dienstweg umgehen und eine Stufe weiter oben mal ganz höflich nachfragen wie sich das mit Spesen verhält. Wenn dir das dann wirklich zustehen würde (obwohl für 5€ ist es fragwürdig ob man sein Verhältnis zu seinem Chef wegen sowas aufs Spiel setzen will) kannst du zu deinem Chef gehen und ihm sagen du hast dich erkundigt und dir steht eine Erstattung des Essens zu gute oder (wohl die undiplomatischere Lösung ) gleich dem Chef deines Chefs sagen dass er deinen Chef (netter Satz ) "zurechtweisen" soll.

Ob es eine Gesetzliche Regelung gibt weiss ich nicht.
__________________
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  #4  
Alt 06-03-2006, 18:40
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fadmax fadmax ist offline
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Entweder das ist schon im Tarifvertrag geregelt, oder es gibt eine Betriebsvereinbarung.

Soweit ich weiss ist Essen und Verpflegung aber nicht darunter zu zählen, bzw nur dann wenn es speziell vereinbart wurde, anders sieht es bei Übernachtung und Reisekosten aus, die müssen bezahlt werden!
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  #5  
Alt 06-03-2006, 19:34
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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Wenn es keine eindeutige Regelung gibt, würde ich auch erst einmal alles auf die Rechnung setzen.

Wenn er nicht alles zahlen will, muss er sich aber an die Vorschriften halten.

Zitat:
3. Die Verpflegungsmehraufwendungen werden steuerfrei gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen erstattet. Dies sind derzeit bei einer Abwesenheit von
-24 Stunden ein Pauschalbetrag von 24 Euro
-weniger als 24 Stunden aber mindestens 14 Stunden ein Pauschbetrag von 12 Euro
-weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden ein Pauschbetrag von 6 Euro
Unter "Reisekostenabrechnung" bei Google findet man mehr Infos.
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  #6  
Alt 06-03-2006, 20:44
Benutzerbild von Mitdaun
Mitdaun Mitdaun ist offline
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Beiträge: 12.584
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Nur das sich nicht mehr viele Arbeitgeber an die Tarifbestimmungen und was sonst so noch alles halten.
Warum auch... sind doch genug Leute auf der Strasse die sich verarschen lassen.
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  #7  
Alt 06-03-2006, 22:14
Naos Naos ist offline
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OL Nick: Naos.911
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Das is ne kleine 10 Mann(Frau) Firma. Die Managen Veranstaltungen etc. ...sie fliegt in Deutschland überall durch die Gegend und muss eben bei der Verantaltung vor Ort sein das alles glatt läuft. Das da einiges an Sprudel & Co. zwischen Frühstück und Abendessen zusammenkommt liegt auf der Hand!

Thema Rechtsschutz: Wenn man eine Abschließt gibts ja sicher ne Sperrfrist bis zum ersten Fall oder? Sonst liegt es doch auf der Hand das man einen Rechtsschutzvertrag bez. einem aktuellen Fall abschließt was nciht unbedingt im sinne der Versicherung ist. Hab mal was von 3 Monaten gehört...

Geändert von Naos (06-03-2006 um 22:18 Uhr).
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