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  #1  
Alt 24-03-2005, 09:56
Naos Naos ist offline
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"Gerichtlicher Mahnbescheid" Was tun?

Folgenden Stress hab ich am Hals:

Als ich Arcor Ende 2004 kündigte, erhielt ich nachträglich noch einen Betrag über ca. 60€ vom Konto abgezogen, obwohl ich kein Kunde mehr bei Arcor war.

Ich habe den Einzug Rückgängig gemacht und bei Arcor angefragt durch was die Kosten entstanden sind – denn ich bin kein Kunde mehr. Arcor konnte sich das nicht erklären und wie die Kosten entstanden sind, konnten Sie mir auch nicht mitteilen, da die Server grad nicht so richtig liefen. Ich meldete mich 1 Woche später noch mal – Begründung? Fehlanzeige.

Ohne weitere Mitteilungen wurde der Betrag erneut vom Konto abgezogen. Gleiche Fortlauf. Irgendwann kam eine Mahnung über en entsprechenden Betrag. Ich rufe bei Arcor an, gleiche Geschichte.

Nach einiger Zeit kam ein Schreiben, worin Arcor zugab, dass anscheinend ein Fehler unterlaufen sei, und dass alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollten.
Danke!!! Herrgott, Danke!

Zu früh gefreut. Nach ca. 2 Monaten meldete sich ein Inkassobüro bei mir, mit mittlerweile immens gestiegenen Kosten. Ich angerufen, alles geschildert. „Wir haben den Sachverhalt aufgenommen und melden uns“. Nach einem gewissen Zeitraum erneut die gleiche Forderung des Inkassobüros. Ich angerufen und wieder geschildert. Zusätzlich habe ich den Brief von Arcor hinzugefügt, dass alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollen. „Das ist natürlich was anderes! Wenn wir uns nicht mehr melden sehen Sie die Sache als erledigt an“.

Habe jetzt ca. 1 Jahr, oder noch länger nicht mehr gehört.

Vor kurzem kam ein Brief vom Amtsgericht mit einer Forderung von 211,77€. Ursprünglich waren es 98,98€

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Die Frage ist jetzt, was soll ich tun? Wenn ich Widerspruch einlege, erhöhen sich die Kosten immer mehr – aber einfach so zahlen obwohl ich immer noch nicht weiß um was es sich handelt, bzw. ich ein Schreiben erhielt, dass Arcor ein Fehler unterlief, möchte ich auch nicht.

Ich bin etwas ratlos muss ich sagen….
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  #2  
Alt 24-03-2005, 10:04
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Hmm, ohne Rechtsschutz ist sowas blöd. Und nochmal bei Arcor anrufen und sich nicht abwimmeln lassen bringts nicht? Wenn Du Pech hast bleibst Du am Ende auf den Kosten für das "Verfahren" auch noch sitzen. Kennst Du niemanden der Anwalt ist / Jura studiert hat und den Du mal fragen könntest?

Wenn alle Stricke reißen ->
BILD Zeitung
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  #3  
Alt 24-03-2005, 10:29
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Wenn du tatsächlich ein Schreiben hast in dem dir Arcor mitteilt daß alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollen, solltest du dich (mit dem gesamten Vorgang, also allen Papieren dazu) mal bei der Verbraucherberatung melden.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #4  
Alt 24-03-2005, 10:55
Naos Naos ist offline
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Aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben. Evtl. frag ich mal einen Anwalt wie der das ganze sieht bei einem kurzen Beratungstermin.

Geändert von Naos (24-03-2005 um 10:59 Uhr).
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  #5  
Alt 24-03-2005, 11:27
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so wie du das schilderst und wenn das wirklich alles so passiert ist (davon gehe ich auch aus) würde ich jetzt auch auf stur schalten.

Du hast Dich wirklich bemüht die ganze Sache zu bereinigen und hast mehrmals (!) interveniert. Nur war das Ergebnis mehr als ernüchternd.

Natürlich braucht es etwas Nerven und 100 % sicher ist es nicht das du damit durchkommst, ich persönlich würde es aber riskieren und nicht weiter mit denen kommunizieren oder gar irgendwas bezahlen. Wenn es hart auf hart kommt (vor Gericht) wirst du mit grosser Wahrscheinlichkeit recht bekommen - 1. hast du dich bemüht und 2. bist du in der schwächeren Position und die andern müssen dir Fehlverhalten vorwerfen (und nicht umgekehrt).

Lass Dich nicht unterdrücken - ich habe leider auch schon ähnliche Fälle erlebtr und immer gewonnen! Einfach hartnäckig sein und sich nicht einschüchtern lassen!
__________________
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  #6  
Alt 24-03-2005, 11:27
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Wenn Du einen Brief vom ursprünglichen Vertragspartner ARCOR hast, in dem sie den Fehler zugeben, oder zumindest Prüfung versprechen, dann solltest Du dem Amtsgericht und dem Inkassobüro und ARCOR nochmals "SCHRIFTLICH" die ganze Geschichte zukommen lassen. Telefongespräche mit dem genauen Datum und den Namen des Gesprächspartners, bringen da nichts. Wenn darin steht das sie es prüfen und dann nichts mehr von Arcor kam, liegt nach meinem Rechtsverständnis der Fehler bei denen. Allerdings bin ich auch kein Anwalt.

P.S.: Ich hatte das gleiche Problem mal mit Premiere und einem defekten, verlorengegangnen Decoder. Ich hatte damals aus 900DM plötzlich einen 900€! Gerichtbescheid da liegen und da ich ausser den Daten zu den Telefongesprächen incl. Namen der Gesprächspartner nichts hatte musste ich die Sache selber blechen (wg. Bringschuld der Sendung).

EDIT: Das wirklich stand nur da, weil für mich nicht genau rauskam was in dem Brief steht, nimm das bitte net so ernst...

Geändert von fadmax (24-03-2005 um 14:13 Uhr).
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  #7  
Alt 24-03-2005, 12:17
Naos Naos ist offline
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Leute, ihr könnt mir das ruhig glauben, dass ich diesen Brief von Arcor habe, als lasst doch bitte das "wirklich"

Ich muss mal alles zusammensammeln - weiß nciht mehr genau was ich alles habe, aber diesen Brief von Arcor hab ich auf alle Fälle noch - ich denke auf den kommts an. Ich werd evtl. mal mit irgendnem Anwalt bei mir in der City sprechen und wohl wirklich auf Stur schalten, auch wenns ein Haufen Geld mehr kosten könnte...
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  #8  
Alt 24-03-2005, 12:29
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leider weiss ich nicht genau wie es in Deutschland läuft, aber ich denke es ist nicht viel unterschiedlicher als hier in der Schweiz.

Deswegen würde ich mich nicht einschüchtern lassen, vor allem Inkasso-Büros haben da einen zweifelhaften Ruf und sie arbeiten üblicherweise gerne mit Druck und Einschüchterungsmassnahmen. Aber meistens sind das nur zahnlose Tiger die laut brüllen, wenn es hart auf hart kommt ziehen die den Schwanz ein den sie schauen sich die Aktenlage an und müssen kalkulieren, ob sich der Aufwand für die paar Franken/Euros überhaupt lohnen. Im schlimmsten Fall machen sich die dann höchstens eine Notiz in ihrem System dich nicht mehr beliefern zu wollen.

Wie schon gesagt, ich würde mich nicht einschüchtern lassen und nicht weiter Zeit und Geld investieren. Die sind am Zug und sollen sich bewegen und nicht du - aber natürlich kenne ich nicht alle Fakten und ein Restrisiko besteht - aber das würde ich in dem Falle eingehen
__________________
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  #9  
Alt 24-03-2005, 12:37
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Viellleicht hilft dir das hier weiter:
http://verbraucherschutz.wtal.de/ver...rzentralen.htm

oder das:
http://verbraucherschutz.wtal.de/schutz.htm

Beratung ist teilweise auch kostenlos.
__________________

Warum beschweren sich die Leute, die nicht richtig lesen können, über das, was andere Leute schreiben?
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  #10  
Alt 24-03-2005, 16:14
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Germane45 Germane45 ist offline
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Mit dem Gericht ist nicht zu Spassen.
Du solltest deine Unterlagen ordentlich abheften, so das man sieht, das
der Vorgang lückenlos nachvollziehbar ist.

Damit gehst Du dann unangemeldet bei passender Gelegenheit zum Sachbearbeiter am Gericht und erklärst ihm die ganze Sache.

Wenn der Mann etwas taugt, gibt er dir vielleicht kostenlose Tipps, wie Du weiter vorgehen kannst.

Ist juristischer Beistand unumgänglich, überprüfe deine finanzielle Situation, ob Dir vielleicht sogar "Armenrecht" zusteht.
Dann wärst Du aus dem Schneider, was die Anwaltskosten angeht.

Gehe auch nicht aus Bequemlichkeit zum ersten besten Anwalt in deiner Nähe, sondern erkundige dich bei Freunden und Bekannten, welcher schon positiv aufgefallen ist.

Bei einem Streitwert von 200 € wird das ansonsten auch nicht so viel teurer, solltest Du doch auf den Kosten sitzenbleiben.

Achte nur darauf, das Du die "Einspruchsfrist" nicht versäumst.
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  #11  
Alt 24-03-2005, 16:21
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Zitat von Germane45

Bei einem Streitwert von 200 € wird das ansonsten auch nicht so viel teurer, solltest Du doch auf den Kosten sitzenbleiben.
Meinst du nciht? Ich hab da Panik, dass ich bei einem Anspruch weitere imense Bearbeitungsgebühren zu tragen habe. Kann das denn nicht sein?

Zitat:
Zitat von Germane45
Achte nur darauf, das Du die "Einspruchsfrist" nicht versäumst.
Siehe oben. Gute, wenn du sagst, die Kosten können nicht mehr großartig steigen, werde ich natürlich sofort Einspruch einlegen... ...ich habe da aber wie gesagt meine Zweifel.

Und meine finanzielle Lage ist gut, da kann ich sicher ncihts machen...
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  #12  
Alt 24-03-2005, 16:29
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Ich kann sehr gut Verstehen, das Du Panik hast.
Mir würde auch der Arsch auf Grundeis gehen.

Ich hatte selber auch vor einiger Zeit eine kl. Klage laufen. (War um die ca. 50€)
Mit Gerichtskosten hat sich das ganze nur verdoppelt.

Gut, bei mir ging es nicht um einen Mahnbescheid. Ich bin gleich zum Anwalt gelaufen.

Die Folgekosten richten sich immer nach dem Streitwert.
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  #13  
Alt 24-03-2005, 16:34
Naos Naos ist offline
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Da bist du dir 100% sicher?

Sprich wenn das ganze jetzt übertrieben noch ein Jahr weiter geht, kann es nciht sein das darauf schnell mal 600€ oder so werden?
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  #14  
Alt 24-03-2005, 16:40
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übertreibt ihr da nicht etwas? Das ganze ist doch einfach Peanuts - Anwalt einschalten? Schlichtungsstelle aufsuchen?

Ok, vielleicht läuft das ganze ja in Deutschland wirklich so, aber wenn ich hier in der Schweiz einen Anwalt nehmen will zahle ich MINDESTENS mal CHF 1'000.00 (rund 600 Euro) nur damit er sich den Fall mal anschaut. Und dann kommen Stundensätze von rund CHF 200 - 400 dazu! Und die übernimmt dann meistens die unterlegene Partei bzw. wird sich mit dem Gegner geteilt. Also das ganze kann wirklich sehr schnell sehr teuer werden (und zuerst zahlst Du das ganze mal aus eigener Tasche). Das ganze ist doch überhaupt nicht verhältnismässig! Wir reden doch hier von rund 200 Euro. Wegen so einem Betrag macht doch niemand ein Fass auf - das würde ich einfach auf mich zukommen lassen - die Gegenpartei muss ja aktiv werden und was unternehmen, aber das kostet die ja auch Zeit, Nerven und Geld - und das für 200 Euro?

Ich würde einfach die Unterlagen sammeln und abwarten was passiert - aber sonst sicherlich nichts unternehmen.
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  #15  
Alt 24-03-2005, 16:41
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@ Naos

Ich kann jetzt nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen.
Gelesen habe ich aber auch mal hier irgendwo im Netz mal so eine Kostentabelle.

Ich weiss nur nicht mehr wo das war, sonst hätte ich diese Dir hier verlinkt.
Solche Tabellen gibt es aber.


@ raptorsf

Wenn ich mich im Recht fühle, zieh ich jedes Ding voll durch.
Egal was das Kostet.
Gut, ich bin ja auch versichert.

Geändert von Germane45 (24-03-2005 um 16:44 Uhr).
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  #16  
Alt 24-03-2005, 16:46
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Du bist versichert. Das ist es eben.

@Raptor: Übertreiben hin- oder her. Es sind halt schon aus 90€ über 200€ geworden. Es stellt sich für mich eben die Frage wenn ich jetzt Einsrpuch erhebe, ob dann noch mal 100€ Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen werden, noch mal Zinsen fällig sind, etc.... Verstehst?
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  #17  
Alt 24-03-2005, 16:49
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Germane45 Germane45 ist offline
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Sprich erst mal mit dem Gericht.
Wenn Du die Sache doch angehst und verlierst, kommen zu den 90€ auch noch wohl 5% Zinsen für das Jahr dazu.

ich gehe mal davon aus, das Du ein Auto hast.
Erweitere doch einfach bei Gelegenheit den Versicherungsschutz, und Dir passiert das in Zukunft nicht mehr.

Geändert von Germane45 (24-03-2005 um 16:51 Uhr).
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  #18  
Alt 24-03-2005, 16:55
Naos Naos ist offline
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Ich war mal Reschtschutzversichert. Ich hab das gecancelt da es imens teuer war und sich im Endeffekt nicht gerechnet hat. Jetzt wär ich natürlich froh...

...was zahlst du denn für deine Rechtschutz?

PS: Weitere Antworten von mir können etwas andauern, da ich jetzt in Wochenende starte und wohl erst morgen oder übermorgen Abend zuhause ankomme. FROHE OSTERN und dicke Eier^^ euch allen und vor allem denen die hier immer so moutiviert helfen. Ist immer wieder eine feine Sache mit euch Gruß Naos
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  #19  
Alt 24-03-2005, 16:57
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Zitat:
Zitat von Naos
...Nach einiger Zeit kam ein Schreiben, worin Arcor zugab, dass anscheinend ein Fehler unterlaufen sei, und dass alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollten...
wenn Du genau DIESES Schreiben hast, unterschrieben mit Datum versehen etc. kann Dir gar nichts mehr passieren. Auch alle weitere Forderungen (Verzugszins, Mahnspesen etc.) welche aus diesem Fall hervorgehen sind somit nichtig!

Wenn die Gegenpartei das trotzdem durchziehen will und immer mehr verlangen will müssen sie das belegen - können sie aber nicht, weil mit obengenannten Schreiben verzichten sie ja auf jegliche Forderung.

Wenn das nicht so sein soll verstehe ich das Rechtssystem nicht mehr.
__________________
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  #20  
Alt 24-03-2005, 17:09
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Zitat:
Zitat von Naos

...was zahlst du denn für deine Rechtschutz?
Sind 90 €.
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  #21  
Alt 25-03-2005, 13:31
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Lass dich ja nicht unterkriegen. Du hast den Brief, wie du sagst, und sicherlich auch irgendeinen Beleg für deine Kündigung, die natürlich den AGBs entsprochen haben muss, und Kontoauszüge, die belegen, dass du während deiner Kundschaft alles ordnungsgemäß gezahlt hast. Was wollen die dann von dir haben? Die habn bestimmt ein internes Problem, dass die eine Abteilung nicht mitbekommen hat, dass Rechnung XY von einer anderen als nichtig erklärt worden ist, und daraufhin den normalen Rechtsweg gegangen ist. Oder, was ich nicht glaube, sie denken sich, schreiben wir einfach mal ne Rechnung und ziehen das durch, irgendwann zahlt der schon. Aber sowas sollte Arcor nicht nötig haben. Und egal - in beiden Fällen gewinnst du eh. Stell nur sicher, dass du dich absolut korrekt verhalten hast und das möglichst auch nachweisen kannst.
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Nicht versuchen. Tun, tun. Oder nicht tun. Es gibt kein Versuchen. Yoda

Best of CnCF - Heute:

Zitat:
Original geschrieben von Der_Mosch
Und noch was: Der Nächste, der hier rumflamet, kriegt von mir persönlich eine mit Kabeljau gefüllte Ananas in den Rektalbereich geschoben. Die Blätter zuerst. Und ich reib sie komplett mit Jod ein.
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  #22  
Alt 25-03-2005, 16:02
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gersultan gersultan ist offline
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Kurz und Knapp:

Jeder Hinz und Kunz kann dir eine "gerichtliche Mahnung" schicken. Das Gericht (Amtsgericht Hagen) prüft NICHT ob der Anspruch rechtskräftig ist oder überhaupt rechtens ist!!

Also Naos: Du schnappst dir das beigefügte "Widerspruch"s-Schreiben, füllst das aus und schleunigst damit zum Gericht. Versäumst du diese Frist, ist die Forderung gegen dich rechtsgültig, egal was vorher war!!.

Nach deinem Widerspruch geht vom Amtsgericht an den Gläubiger ein Schreiben, worin dein Widerspruch inkl. Begründung aufgeführt ist. Wenn der Gläubiger noch immer der Meinung ist, dass du zahlen musst, muss er Klage erheben. Der Gläubiger muss dann die Gerichtskosten im Voraus bezahlen. Was er natürlich nicht macht, wenn ihn die Klage unsinnig erscheint . Nach Klageerhebung stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung (Anwalt etc.).

Also Naos: Locker machen, Widerspruch ausfüllen und ab zum Amtsgericht (entweder persönlich beim nächsten oder per Einschreiben mit Rückschein). Ostern geniessen

Achja: ARCOR wird mit dem ganzen schon lange nichts mehr zu tun haben. Offene Forderungen werden en masse an Inkasso-Unternehmen verkauft. Nicht ohne Grund steht in solchen Schreiben, dass die Zahlungen an die Inkasso-Büros geleistet werden sollen und nicht an den ursprünglichen Gläubiger
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  #23  
Alt 25-03-2005, 16:13
MewtoX MewtoX ist offline
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Genau da hat Gersi recht.

Wenn du nicht binnen 2 Wochen nach erhalt des Briefes beim Gericht Wiederspruch dagegen eingelegt hast, dann ist die Forderung rechtskräftig.
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  #24  
Alt 26-03-2005, 10:37
Naos Naos ist offline
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Habe meine Unterlagen gecheckt. Habe Gott sei dank noch den ganzen Schriftwechsel parrat

Werde natürlich Widerspruch einlegen. Ich berichte...
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  #25  
Alt 26-03-2005, 13:40
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Sailor Moon Sailor Moon ist offline
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Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.

Diese Mahnsachen bei Telefon & Onlinegebühren sind nicht gerade selten, da eine Klärung bei fehlerhaften Rechnungen sogut wie ausgeschlossen ist.

Einmal im mahnverfahren, immer im Mahnverfahren. Ich hatte erst vor einem Jahr Ärger mit meinem alten Mobilfunkanbieter, der meine Kündigung igoriert hatte. Naja, Mahnungen, Schreiben vom Rechtsanwalt, schließlich das bewußte gerichtliche Schreiben. Ich hab nichts beantwortet und mich nicht gerührt, nur Widerspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid. Seitdem ist Ruhe...geklagt haben sie nicht. Wußten wohl daß sie vor Gericht abstinken würden.

Wenn sie aber Klagen, sind sie beweispflichtig, daß sie eine berechtigte Forderung an Dich haben. Nicht du! Laß sie mal kommen...brauchst im Prinzip nur mit dem Schreiben von Arcor vor Gericht aufzukreuzen. Das war's dann. Gerichtsstand ist übrigens dein Wohnort, Vorteil für dich.
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  #26  
Alt 26-03-2005, 13:43
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Der_Mosch Der_Mosch ist offline
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Der_Mosch ist...
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Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.
Yay, ich bin krass! Was hab ich gemacht?

Um aber meine Meinung noch mal zu sagen, du has nix falsch gemacht, also lass die ma machen....
__________________
Zitat:
Zitat von Mokus Beitrag anzeigen
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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  #27  
Alt 01-04-2005, 09:15
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Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
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Zitat von Der_Mosch
Yay, ich bin krass! Was hab ich gemacht?
Oh, da hab ich mich vertan, meinte Gersultan!
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  #28  
Alt 02-04-2005, 21:43
Benutzerbild von RangerOfDead
RangerOfDead RangerOfDead ist offline
Tarnpanzerlehrling

 
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Zitat:
Zitat von Naos
Habe meine Unterlagen gecheckt. Habe Gott sei dank noch den ganzen Schriftwechsel parrat

Werde natürlich Widerspruch einlegen. Ich berichte...
da du die Unterlagen hasst, besitzt du einen Beweis das ARCOR da einen Fehler gemacht hat. Von daher bist du im Recht und entweder ARCOR oder die Staatskasse zahlt die Gerichtskosten. Du dürftest eigentlich keine Kosten erhalten und könntest auch Schadensersatz forden, da du mehrmals Anrufen musstest und dadurch auch Kosten deinerseits entstanden sind.
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  #29  
Alt 05-04-2005, 01:31
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Chriss Chriss ist offline
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Genau, du könntest jetzt ja laut der Theorie DENEN nen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen in denen du die über den Zeit und Arbeitsausfall ebenso wie über die ganzen Telefonats und Internetskosten verklagst die dich die beschäftigung mit dem Fall gekostet hat!
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There's too much beauty upon this earth for lonely men to bear.
Richard Le Gallienne
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  #30  
Alt 05-04-2005, 08:46
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Ich würde eher sagen ich warte bis die Sache abgehakt ist und verklage sie dann^^
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