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  #31  
Alt 05-04-2005, 23:38
WalnutXP WalnutXP ist offline
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Ich denke die wahrscheinlichkeit dass die Damit auf die Schnauze fallen, und nicht du, ist extrem hoch. Immerhin sind solche Dinge allmählich standard. Immer wieder versuchen Provider auf diese Weise kündigungen zu entgehen, teilweise mit voller Absicht.

BTW @Naos: Dein PN-Fach ist voll.
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  #32  
Alt 06-04-2005, 19:25
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Germane45 Germane45 ist offline
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Germane45 ist ein C...
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Noch nebenbei eine kl. Anmerkung.

Solltest Du Naos, ich deinem Freundes und Bekanntenkreis jemanden haben, der auch bei Arcor unter Vertrag ist, dich aber nicht erreichen kann, liegt das u.U. daran, das Arcor diese Verbindung manipuliert hat.

"Abtrünnige" müssen in diesem Fall mit Stress rechnen.
Das ist in meinem Freundes-Bekanntenkreis leider kein Einzelfall.

Aus diesem Grund, habe ich u.a. bisher von einem Wechsel zu Arcor, Abstand genommen.
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  #33  
Alt 17-04-2005, 16:36
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Sonicboom Sonicboom ist offline
Visceroid

 
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Na jetzt weiß ich zumindest dass ich besser gleich VON Arcor "weg-"wechsle, wenn ich eine mysteriöse Rechnung über 60 €uro krieg

Schon interessant, was sich somanche großen Betriebe leisten, was?
__________________
Ich habe die Wahl der Qual...

Good ol` TO, I miss u :
<@Necrophus> seit to hab ich ur angst vorm RL
<@Necrophus> ich trau mich nich mehr nackig machen weilich glaub dass der nachbar wallhack hat O_o
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  #34  
Alt 17-04-2005, 20:03
BigMama BigMama ist offline
Basishausmeister

 
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Oh man...wie gut kenne ich dieses Problem...

Ich errinner mich dunkel an die Stichwörter:

"L*vanzo, eMailbomber, Serverausfall"
<- Des sagt alles...

War jung und hatte nur Müll im Kopf...war 13 Jahre alt, und musste dann doch nicht auf den Kosten von 1200€ sitzen bleiben...pardon, 1500€ nach dem zweiten Inkassobrief...oh verzeihung, ich meinte 2300€, die an Anwaltskosten dazu kamen.

Den Rechtsstreit habe ich gewonnen. Mahn und Inkasso-Kosten musste ich nicht zahlen...aber fast 2 Jahre Rechtsstreit machen einen reichen Anwalt...den durfte ich selber zahlen...am besten garnet mit so großen Firmen anlegen und direkt alles gerichtlich klären...bevor man auf stur schaltet...
__________________
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  #35  
Alt 17-04-2005, 20:22
Benutzerbild von aCnCWoMeN
aCnCWoMeN aCnCWoMeN ist offline
Commandobot

 
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Zitat:
Den Rechtsstreit habe ich gewonnen. Mahn und Inkasso-Kosten musste ich nicht zahlen...aber fast 2 Jahre Rechtsstreit machen einen reichen Anwalt...den durfte ich selber zahlen...am besten garnet mit so großen Firmen anlegen und direkt alles gerichtlich klären...bevor man auf stur schaltet...
ich dachte die anwaltskosten werden vom verlierer oder vom staat gezahlt in so einem fall ?
__________________

IcH biN EiNe fiNgErnAgELdrEcK freSSenDe H3roinHuRe uNd sO ziEmLicH dAs sTinKeNdstÖ

StücK sAmStag-mOrgEn-Sch3iSSe, wAs Mir iN di3sEm FoRuM bisHer unTeRgEkoMMen iSt :-/
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  #36  
Alt 18-04-2005, 01:29
WalnutXP WalnutXP ist offline
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Erstens das, und zweitens ist mit BigMamas Post noch mehr faul:

Rechtsstreit mit 13? Hallo???
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  #37  
Alt 18-04-2005, 11:18
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
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Zitat:
Zitat von aCnCWoMeN
ich dachte die anwaltskosten werden vom verlierer oder vom staat gezahlt in so einem fall ?
nicht unbedingt, dass liegt in der Verantwortung des Richters, der kann/muss festlegen, wer und wieviel jeder zu bezahlen hat.

Oft ist es so, dass die unterlegene Partei dem Gegner seine Kosten (oder ein Teil seiner Kosten) bezahlen muss, es passiert aber auch sehr oft, dass man die eigenen Kosten (obwohl man vor Gericht gewinnt) selber berappen muss (vor allem erstinstantlich, wenn man eine Art "Vergleich" erzielt).
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  #38  
Alt 19-04-2005, 21:35
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Akerbos Akerbos ist offline
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Ich denke, wenn man sich VOR dem Prozess von einem Anwalt beraten lässt, kostet das trotzdem, oder?
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Nicht versuchen. Tun, tun. Oder nicht tun. Es gibt kein Versuchen. Yoda

Best of CnCF - Heute:

Zitat:
Original geschrieben von Der_Mosch
Und noch was: Der Nächste, der hier rumflamet, kriegt von mir persönlich eine mit Kabeljau gefüllte Ananas in den Rektalbereich geschoben. Die Blätter zuerst. Und ich reib sie komplett mit Jod ein.
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  #39  
Alt 20-04-2005, 10:00
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GammaGandalf GammaGandalf ist offline
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Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du zahlst was sie verlangen und bist raus aus der Geschichte, oder du gehst vor Gericht was aber wieder ein gewisses Risiko in sich birgt, weil wenn du verlierst bist du der Arsch...
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  #40  
Alt 20-04-2005, 17:13
Naos Naos ist offline
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Danke für den Tipp Gandalf, aber der bringt mich kein Stück weiter!
Was passirt denn wenn ich der Arsch bin? Das wäre interessant! Das es übel für mich aussieht, falls ich nicht recht bekomme is mir schon klar

Bezüglich den evtl. auftretenden Kosten - und was meint ihr zu Germanes Statement?

Zitat:
Zitat von Germane45
Bei einem Streitwert von 200 € wird das ansonsten auch nicht so viel teurer, solltest Du doch auf den Kosten sitzenbleiben.

Zitat:
Zitat von Germane45

Die Folgekosten richten sich immer nach dem Streitwert.
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  #41  
Alt 20-04-2005, 17:46
Benutzerbild von Narodnaja
Narodnaja Narodnaja ist offline
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Also ich kann mich täuschen, aber eigentlich sollte das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kostenlos sein ? Hatte das erst vor kurzem, hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber glaube dass die erst zur Sprache kam, als ich den Anwalt beauftragt habe.
Du beauftragst ja keinen Anwalt, ohne den Fall vorher mit ihm zu besprechen bzw. ihm zu schildern. Und mal nachfragen, was an Kosten kommen kann, ist ja auch in Ordnung, sollte man immer machen und da schaut dich auch kein Anwalt dumm an (wenns ein vernünftiger ist).
Bei mir gingen ein paar Schreiben hin und her (ich war Kläger), mit Mahnbescheid, Klageeinreichung und Vollstreckungsbescheid, da gings um einen Streitwert von 441,- + Zinsen für ein halbes Jahr. Die ersten beiden Schreiben (Anwaltliche Mahnung und - soweit ich mich erinnere - Antrag auf Vollstreckungsbescheid) hatten sich auf etwa 150 EUR belaufen, danach hats die RS-Versicherung übernommen (Selbstbeteiligung).

Ich vermute aber mal, dass du relativ schnell auf hundert EUR kommen wirst, wenn du einen Anwalt mit deinem Fall beauftragst. Solange es zu keinem Gerichtsbeschluss kommt, zahlst du deine Anwaltskosten leider immer selber, erst ein Gericht kann den Gegner zur Übernahme verpflichten. Das ist imho in deinem Fall aber wahrscheinlich, falls es denn soweit kommt. Ob ein Gericht bei der Sachlage überhaupt einen Prozess zulässt, würde ich noch bezweifeln. Kläger wäre wahrscheinlich das Inkassobüro, und die machen sich ja nicht unbedingt mit Klagen bekannt.

Ein anwaltliches Schreiben dürfte dem Spuk wohl ein Ende bereiten.
Achja - meinen Fall habe ich gewonnen, da der Gegner aber mittlerweile insolvent war, bin ich auf dem Schaden und auf der Selbstbeteiligung sitzen geblieben
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Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das.
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  #42  
Alt 20-04-2005, 17:50
Naos Naos ist offline
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Was würdest du mit demnach empfehlen?

Wenn ich gleich zum Anwalt renne würde er den Fall höchwarscheinlich wohl schnell regeln (was mir natürlich am liebsten wäre) - ich hab jedoch kein Bock 100€ blechen zu müssen...
...denn mit diesen 100€ wäre ich schon wieder über der "Anfangsforderung", sprich ich hätte auch wenn ich "gewinnen" würde eigentlich verloren.
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  #43  
Alt 20-04-2005, 18:03
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Nunja, aber bei sowas find ich gehts ums Prinzip *g* man muss die Hunde mit ihren eigenen Waffen schlagen.

Hat sich denn was getan, seit dem du Widerspruch eingelegt hast ? Wenn ja, was ?
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  #44  
Alt 20-04-2005, 20:21
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Jupp, es kam vom Anwalt (jetzt nicht mehr vom Gericht) ein Schreiben, dass sie eine Begründung möchten. Ich schicke ihnen jetzt einfach den vorangegangenen Briefwechsel zu.

@Prinzip: Ich steh eigentlich auch auf das ganze Prinzip Gedöns - bloss seh ichs prinzipiell nicht ein auch nur einen Pfennig für die ganze Sache auszugeben (wobei ich schon genügend Stress, Porto und Zeit investiert habe )

to be continued...
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  #45  
Alt 21-04-2005, 05:41
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Darauf würde ich gar nicht antworten. Du könntest unbeabsichtigt irgendetwas schreiben, was Dir rechtlich zum Nachteil gereichen könnte.

Die müssen beweisen, daß sie Ansprüche an Dich haben. Das können sie aber nicht...also laß sie mal machen.

Laß sie ruhig auflaufen. Einen Anwalt würde ich erst einschlaten, wenn sie klagen. Nicht eher. Dann bekommst Du auch alle Anwaltskosten ersetzt und zwar vom Kläger.
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  #46  
Alt 21-04-2005, 07:56
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Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...

Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht.
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  #47  
Alt 21-04-2005, 09:41
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raptorsf raptorsf ist offline
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gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.

Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren.

Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken...
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  #48  
Alt 21-04-2005, 10:49
Naos Naos ist offline
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wenn sie jetzt schon vom inkassobüro übers gericht zum anwalt gekommen sind, dann denk ich werden sie auch noch weiter gehen...
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  #49  
Alt 21-04-2005, 17:41
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MakeMeBuB MakeMeBuB ist offline
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Bei uns is es auch sone Geschichte. Letztens bekam mein Vater ein schreiben von T-Online. Indem stand das der Vertrag Eco gekündigt wurden ist. Wir hatten jedoch gar keinen Vertrag bei T-Online und somit haben wir auch nie etwas gekündigt. Jetzt is meinem Vater aufgefallen das T-Online schon 7 Monate lang einen Betrag von 6,95€ eingezogen hat. Daraufhin hat mein Vater dort angerufen und gefragt was das für ein Vertrag sei und das wir eigentlich gar keinen haben. Die von T-Online konnten nur sagen das es irgendein Internetzugang sein muss und das sie das ganze prüfen werden. Komischerweise habe ich aber meinen Internetzugang bei 1&1 . 1 Woche später kam ein schreiben in dem stand, dass dieser Vertrag schon lange angerechnet wird und durch die Kündigung jetzt nicht mehr angerechnet wird. Doch wer wollte das denn wissen? Tjo mein Vater fand das alles ziemlich lächerlich, aber was will man machen. Die können einem ja nicht mal richtig erklären was das fürn Vertrag ist und wann man den abgeschlossen haben soll ..... Gut, jetzt handelt es sich ja noch um einen kleinen Betrag und er wird durch die Kündigung auch nicht mehr auf der Rechnung erscheinen, aber daran sieht man mal wieder wie man heutzutage über den Tisch gezogen wird und nichts machen kann .... .

MFG DanI
__________________


Member der GSG9 seit 17.07.2003
Leader der AoSaG seit 29.03.2004
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  #50  
Alt 21-04-2005, 19:50
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Narodnaja Narodnaja ist offline
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@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

@Naos: Ich hab heute einen Arbeitskollegen gefragt, dessen Freundin (in Kürze Frau) Anwältin ist (die, die den Max Strauß verklagt ). Der meinte, schon beim ersten Gespräch halten die Anwälte i.d.R. die Hand auf, daher korrigier ich meine obige Aussage.
Dem Anwalt kannst du imho den Schriftverkehr schicken, einfach eine kurze Zeile dazu in der Art wie "Anbei der Schriftverkehr bzgl. der Angelegenheit soundso", sonst nichts weiter dazu sagen. Eigentlich reicht das Schreiben von Arcor als Begründung. Bist du zufällig selbständig ? In dem Fall könntest du nämlich auch langsam mal anfangen, den Zeitaufwand (und Porto, Kopierkosten usw.) in Rechnung zu stellen. Ob das jemand beachtet, steht auf nem anderen Blatt, aber falls es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt (imho unwahrscheinlich, da Sachlage absolut klar) kannst du das als Schaden anführen. Wenn du nicht selbständig bist, wirds bisschen schwerer, da du wahrscheinlich keinen Stundensatz für deine Freizeit hast.
__________________
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  #51  
Alt 21-04-2005, 22:45
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Zitat von raptorsf
gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

Ich kann dazu nur sagen, ich habe auf so ein Rechtsanwaltschreiben nicht geantwortet und sie haben nichtmal geklagt. Von den Dutzenden Inkassobüroschreiben ganz zu schweigen.

Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Und zu Makemebub: Dein Vater muß seinen Kontoauszug monatlich prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen.
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  #52  
Alt 22-04-2005, 04:24
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Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?
Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.
Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.
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  #53  
Alt 22-04-2005, 04:27
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Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?
Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.
Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.
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  #54  
Alt 22-04-2005, 10:31
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Zitat von WalnutXP
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.
Völliger Unsinn. Wo hast du das her? Nenne uns Deine Quelle.
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  #55  
Alt 22-04-2005, 10:53
WalnutXP WalnutXP ist offline
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Weiß nichtmehr genau....

Papa
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  #56  
Alt 10-05-2005, 11:54
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gersultan gersultan ist offline
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Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!
schweigen kann im Geschäftsverkehr durchaus als stille Zustimmung gewertet werden. Dies ist zB im HGB geregelt.

Einfache "Zahlungsaufforderungen" etc. von unbekannten Firmen kann man als Privat-Person durchaus ignorieren. Aber keine von Firmen, mit denen man sonst im Kontakt steht (zB falsche T-COM Rechnungen etc pp).
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  #57  
Alt 10-05-2005, 12:07
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Terrordrohnenhirte

 
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Bitte die genauen Paragaraphen nennen.
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  #58  
Alt 11-05-2005, 00:30
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gersultan gersultan ist offline
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suchst du vielleicht mal selber?!
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  #59  
Alt 11-05-2005, 05:35
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Terrordrohnenhirte

 
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Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.
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  #60  
Alt 11-05-2005, 08:31
Naos Naos ist offline
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Da muss ich dir recht geben, wobei ich von keinem erwarte, dass er jetzt den genauen Paragraphen mit einfügt. Erfahrungen bringen hier sehr viel, aber wie du schon richtig aufgeführt hast: "Hörsagen" bringt hier absolut nichts.
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