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Bei uns in der Schweiz ist es ja möglich, wenn es mir recht ist, muss der Patien diesen Wunsch widerholt bei KLAREM VERSTAND äussern. Des weiteren muss er die Aktion selbst durchführen sprich auf einen Knopf drücken. Ich bin mir nicht zu 100% sicher aber dann ist es Rechtlich korrelt und das abwohl im Schweizer Zivilgesetz "Jeder Mensch hat das Recht zu Leben." steht.
Wie gesagt ich weiss das nicht so genau, aber es gibt nur wenige Privatkliniken die das durchführen da es ein sehr umstrittenes Thema ist. |