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  #1  
Alt 11-10-2004, 21:14
Deisler Deisler ist offline
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Also ich hab meinen Vater eben mal dazu befragt, denn er kennt sich aus beruflichen Gründen damit aus.
Er sagte, dass man sofort, sobald ein gravierender Schaden auftritt dem Vermieter für den Zeitraum während der Schaden weiter besteht einen Teil der Miete streichen kann(etwa 10%). Wenn der Vermieter allerdings nicht reagiert und den Schaden nicht behebt(wie bei dir) kann man die Miete sogar noch mehr mindern(etwa 30%). Du musst allerdings nach dem Beheben des Schadens wieder die volle Miete zahlen.
Er sagte auch, dass du ihn verklagen kannst, damit er den Schaden behebt.

Auf jedenfall würde ich die Hilfe vom Mieterschutzbund oder einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Vielleicht kann ja auch die Verbraucherzentrale helfen.

Ich hoffe das hilft dir....
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  #2  
Alt 12-10-2004, 00:12
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Germane45 Germane45 ist offline
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Wenn du im Besitz eines Autos bist, hast du doch bestimmt auch eine Rechtsschutzversicherung.

Es gibt Versicherungen, die bieten mit Aufpreis auch Mietrechtsschutz an.
Müsste man nachrechnen was günstiger kommt.

Mieterschutzbund oder Haftpflichtergänzung durch Mietrechtsschutz.
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  #3  
Alt 12-10-2004, 08:50
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gigant011 gigant011 ist offline
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JOpp naos mein Freund du kannst von der nächsten Miete 30% abziehen und im selben Moment schickst du ein schreiben losdas du aus den von dir genannten Gründen einen Teil der Miete einbehällst solang bis die schäden behoben sind. Wichtig ist aber das die schäden deine Wohnqualität einschränken. (zb. Fenster undicht im winter) das sind für dichmehr kosten beim heizen usw. Anwalt würde ich nicht nehmen ich würde schnellstmöglich in einen Mieterschutzbund eintreten das hab ich auch gemacht denn der macht das alles gegen eine gering MOnatgebühr die jeder abdrücken kann. Und der Vermieter reagiert dann auch schnell weil er sieht das er es nun nicht mehr mit nem dummen Ottonormalverbraucher zu tun hat. Zumindest war es bei mir so^^
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Mfg
GigaNT011

Lebet lang und in Frieden!!!
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  #4  
Alt 12-10-2004, 09:40
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wie es in Deutschland genau geregelt ist weiss ich nicht, aber die Gesetze werden wohl so unterschiedlich nicht sein. Auch sind die Menschen ja grundsätzlich gleich, d.h. es geht um

GELD

Das wiederum bedeutet, dass Du den Mietzins ab sofort auf ein Speerkonto überweist und nicht direkt an den Eigentümer/Vermieter. Dies musst Du ihm natürlich schriftlich (am besten mit eingeschriebenen Brief) mitteilen. Weiter kannst Du schreiben, dass Du das Konto erst frei gibst, wenn alle Mängel beseitigt wurden.

Danach hat er nur 2 Möglichkeiten zu reagieren:
1. er macht so wie du willst, dann hat siches eh erledigt für dich.
2. er geht rechtlich gegen dich vor, aber dann ist der Ball und die Kosten bei ihm!

Und Du kannst Dich relaxt zurücklehnen, denn du willst ja Deinen Verpflichtungen nachkommen, hast ja das Geld sogar für ihn reserviert. Aber nur wenn er seine Pflichten auch erfüllt.
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  #5  
Alt 12-10-2004, 10:06
Benutzerbild von Sven
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Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur) solltest du die Miete kürzen.
Vorher aber solltest du in der Tat in den Mieterschutzbund eintreten.
Sollte dein Vermieter dann etwas dagegen haben daß du die Miete gekürzt hast, so kannst du das (die Gerichtsmühlen mahlen langsam) erstmal so lange aussitzen bis du vom Mieterschutzbund Rechtsbeistand kostenlos bekommst (wie N8Falter sagte, ein halbes Jahr). Danach kannst du dich zurücklehnen und abwarten was passiert.
__________________
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Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #6  
Alt 12-10-2004, 12:54
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Zitat von Sven
Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur)
eine nicht schließende haustüre trägt doch intensiv zur nicht hergestellten sicherheit eines haushaltes bei, meint ihr nicht? die türe ist quasi tag und nacht unten offen. da kann mal eben einer in den hof ein fahrrad klauen oder in den keller sich da was krallen oder eben in eine wohnung einbrechen: die türen sind nciht gerade schwer.
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  #7  
Alt 12-10-2004, 12:59
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Sven Sven ist offline
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Ändert aber, so weit ich weiß, nichts daran daß du deswegen die Miete nicht kürzen kannst.
Aber lass dich beraten...
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  #8  
Alt 12-10-2004, 13:00
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Ich würde mich erkundigen ob die von Rap vorgeschlagene Vorgehensweise legal ist in Deutschland.
Dann Tust du das, solange der Vermieter sein Geld bekommt wird kaum viel passieren, weshalb auch? Er kriegt sein Geld, somit ist für ihn die Welt in Ordnung.
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  #9  
Alt 13-10-2004, 09:56
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gigant011 gigant011 ist offline
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Zitat von Naos
eine nicht schließende haustüre trägt doch intensiv zur nicht hergestellten sicherheit eines haushaltes bei, meint ihr nicht? die türe ist quasi tag und nacht unten offen. da kann mal eben einer in den hof ein fahrrad klauen oder in den keller sich da was krallen oder eben in eine wohnung einbrechen: die türen sind nciht gerade schwer.

Wo wohnst du nochmal? c(^^,)o

Nein mal im Ernst mach mit dem Mieterscutzbund hinne. Denn wegen deiner Haustür das ist auch son Ding du kannst dir ein Angebot machen lassen von ner Firma wat die Rep kostet. das reichst du dann beim Vermieter ein und bringt er kein anderes angebot so kannst du das auf seine kosten Reppen lassen.

Aber wie gesagt einige sachen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich deswegen geht zum Mieterschutzbund.

Schönen Tag wünsch ich allen!
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Mfg
GigaNT011

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