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#1
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Zitat:
Aber er hatte ja noch Geld für seinen Aufwand die Antworten zu schreiben gefordert - 120€ die Stunde - und zumindest das wurde ihm verweigert, da die Staatskasse nicht die Auslagen des Betroffenden zu tragen hat ![]() Und kein Bußgeld zahlen zu müssen ist ja schonmal gut - noch dafür bezahlt zu werden wär für ihn halt noch besser gewesen ![]() ![]() |
#2
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wie knausrig viele Menschen doch sind...
Naja, aber der Typ hat echt Nerven ![]() Mich würde interessieren, ob heute Sachsen immer noch nicht zur BRD gehört. (kann ich als Schweizer kaum nachvollziehen)
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |
#3
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Sehr interessant zu lesen ...
Es gibt sicher nicht viele Leute, die so einen Text schreiben, die Notwendigen Recherchen dazu machen können und auch noch soviel Zeit damit aufwenden, anstatt einfach das Bußgeld zu bezahlen oder einfach "normal" Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen. Naja ich muss das mal meinem Vater zeigen, den wird das sicherlich interessieren. |
#4
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Was steht in § 47 Abs. 2 OWiG ?
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#5
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#6
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die story ist aber schon ziemlich alt.
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#7
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also ich seh das ganze eigentlich nicht als eingeständnis des gerichts an, sondern vielmehr als die vernunft sich wegen 20 EUR nicht mit solchen idioten rumzustreiten und noch vielmehr steuergelder zu verschwenden, als die ganze sache so ohnehin schon gekostet hat.
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#8
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Zitat:
![]() ![]() ![]() |