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  #1  
Alt 03-08-2004, 01:56
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Churchill Churchill ist offline
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Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.

Geändert von Churchill (03-08-2004 um 02:04 Uhr).
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  #2  
Alt 03-08-2004, 11:24
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Ist das der Grund, für all diese verrückten Gerichtsentscheide in Amerika?
Ich meine wenn ein Einscheid gefallen ist, ist im wiederholungsfall das Urteil normalerweise gleich, vielleicht noch ein bisschen extremer, der nächste Fall dann wieder ein bisschen und so kann sich das dann in diese Absurditäten hineinsteigern oder nicht?
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  #3  
Alt 03-08-2004, 20:21
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Zitat:
Zitat von Churchill
Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.
lölöl des is ja hammer des is ja ein "tolles" system wen einmal ein richter falsch entscheidet entscheiden alle andren in nachfolgenden fällen auch falsch löl da greif ich mir aufs hirn omg

mfg ausn bergen
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ÖsipoweR RulZ
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  #4  
Alt 04-08-2004, 03:46
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Ich bin auch der Meinung, daß das römische Recht dem angelsächsischen strukturell überlegen ist.

Ganz so abwegig ist das Erfahrungsrecht aber auch nicht. Man ist wohl von dem Gedanken ausgegangen, daß für dieselbe Tat immer dieselbe Strafe verhängt werden soll. Wenn also jemand einen mit einem Hammer ermordet und er erhält dafür 20 Jahre Knast, dann soll der nächste Hammermörder auch wieder 20 Jahre bekommen. Sonst wäre es ja ungerecht! So in etwa.

Das bezieht sich aber nicht auf die Schuldfrage. Die wird in großen Kriminalfällen in England durch Geschworene entschieden. Die gab es in Deutschland auch und zwar bis 1923. Jetzt gibt es nur noch Laienrichter, sogenannte Schöffen.

Das heißt, 12 Geschworene wohnen dem Prozess bei und stimmen dann ab, ob der Angeklagte schuldig ist. Dabei sind nur einstimmige Urteile gültig. Stimmt also ein Geschworener für unschuldig, erfolgt ein Freispruch.
Der Richter bestimmt dann nur das Strafmaß, falls ein Schuldspruch durch die Geschworenen erfolgt. Da er das dann noch nach einem gleichartigen alten Fall bestimmt, bleibt für ihn wirklich nicht sehr viel zu entscheiden. Er ist mehr ein Moderator des Prozessverlaufs, besonders in den USA.

Insofern kann der Richter gar nicht falsch entscheiden, denn das Urteil setzt ja immer voraus, daß die Tat tatsächlich geschehen ist. Und das Strafmaß wird auch nicht allmählich erhöht, sondern steht fest, weil ja jeder Richter an das zuerst ausgeworfene Strafmaß gebunden ist. Also etwa 20 Jahre für einfachen Mord mit einem Hammer.
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