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  #1  
Alt 02-08-2004, 18:38
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Zitat von craim

es gibt ecken da darfst du abend nach 18uhr kein mädchen auf der straße küßen u. was weiß ich noch ...gab da mal einen filmbeitrag



u.a. gibt es in new york ein gesetz das man nicht aus der strassenbahn auf kanninchen schiessen darf
da stellt sich natürlich die frage warum es so ein gesetz gibt, viell. weil das schonmal einer gemacht hat?
das hätt ich gern gesehn
naya sry für den spam, mir ist übrigens auch bewusst das der nicht zum thema beiträgt, aber das musst ich yez mal schreiben *roll
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Der Pfad der Gerechten ist zu beiden Seiten gesäumt mit Freveleien der Selbstsüchtigen und der Tyrannei böser Männer. Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder. Und da steht weiter, ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe.
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  #2  
Alt 03-08-2004, 00:07
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Zitat von elmoero00
u.a. gibt es in new york ein gesetz das man nicht aus der strassenbahn auf kanninchen schiessen darf
In New York gibt's aber keine Straßenbahn.
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  #3  
Alt 03-08-2004, 00:41
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Das ist ja der Witz an der Geschichte, das Gesetz wurde erlassen als es noch keine U-Bahn gab... und ist noch immer rechtskräftig...
Es gibt Homepages die voll mit solchen Gesetzen sind, die meissten davon aus Amerika, da Gerichtsbeschlüsse später Gesetz sind (oder so was in der art), ich interessiere mich ehrlich gesagt nicht so sehr für das Amerikanische Rechtssystem... (Sofern von Recht gesprochen werden kann aber das lassen wir da mal raus)
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  #4  
Alt 03-08-2004, 01:56
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Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.

Geändert von Churchill (03-08-2004 um 02:04 Uhr).
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  #5  
Alt 03-08-2004, 11:24
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Ist das der Grund, für all diese verrückten Gerichtsentscheide in Amerika?
Ich meine wenn ein Einscheid gefallen ist, ist im wiederholungsfall das Urteil normalerweise gleich, vielleicht noch ein bisschen extremer, der nächste Fall dann wieder ein bisschen und so kann sich das dann in diese Absurditäten hineinsteigern oder nicht?
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  #6  
Alt 03-08-2004, 20:21
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Zitat:
Zitat von Churchill
Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)

Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.

Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.
lölöl des is ja hammer des is ja ein "tolles" system wen einmal ein richter falsch entscheidet entscheiden alle andren in nachfolgenden fällen auch falsch löl da greif ich mir aufs hirn omg

mfg ausn bergen
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  #7  
Alt 04-08-2004, 03:46
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Ich bin auch der Meinung, daß das römische Recht dem angelsächsischen strukturell überlegen ist.

Ganz so abwegig ist das Erfahrungsrecht aber auch nicht. Man ist wohl von dem Gedanken ausgegangen, daß für dieselbe Tat immer dieselbe Strafe verhängt werden soll. Wenn also jemand einen mit einem Hammer ermordet und er erhält dafür 20 Jahre Knast, dann soll der nächste Hammermörder auch wieder 20 Jahre bekommen. Sonst wäre es ja ungerecht! So in etwa.

Das bezieht sich aber nicht auf die Schuldfrage. Die wird in großen Kriminalfällen in England durch Geschworene entschieden. Die gab es in Deutschland auch und zwar bis 1923. Jetzt gibt es nur noch Laienrichter, sogenannte Schöffen.

Das heißt, 12 Geschworene wohnen dem Prozess bei und stimmen dann ab, ob der Angeklagte schuldig ist. Dabei sind nur einstimmige Urteile gültig. Stimmt also ein Geschworener für unschuldig, erfolgt ein Freispruch.
Der Richter bestimmt dann nur das Strafmaß, falls ein Schuldspruch durch die Geschworenen erfolgt. Da er das dann noch nach einem gleichartigen alten Fall bestimmt, bleibt für ihn wirklich nicht sehr viel zu entscheiden. Er ist mehr ein Moderator des Prozessverlaufs, besonders in den USA.

Insofern kann der Richter gar nicht falsch entscheiden, denn das Urteil setzt ja immer voraus, daß die Tat tatsächlich geschehen ist. Und das Strafmaß wird auch nicht allmählich erhöht, sondern steht fest, weil ja jeder Richter an das zuerst ausgeworfene Strafmaß gebunden ist. Also etwa 20 Jahre für einfachen Mord mit einem Hammer.
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  #8  
Alt 04-08-2004, 18:53
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Zitat von Churchill
In New York gibt's aber keine Straßenbahn.


stimmt!
das war nämlich ne u bahn...
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  #9  
Alt 04-08-2004, 19:22
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RoteZora ist ein C...
In Deutschland gibt es aber auch keine 12 Laienrichter.
Soweit ich mich erinnere sind in der sogenannten "kleinen Strafkammer" 1
Richter und zwei Schöffen, in der "großen Strafkamme" 2 Schöffen und 3
Richter. Die Verhandlung wird von einem Richter geführt, die Schöffen können
aber Fragen stellen und wirken am Urteil mit.
__________________
Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe.
Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten.
BundesligatippspielChampionsleague-Tippspiel


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  #10  
Alt 04-08-2004, 22:48
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Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....


























Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann
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  #11  
Alt 05-08-2004, 11:21
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Zitat von craim
Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....





Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann
Aus zuverlässiger Quelle kann ich nur sagen, das Zora auch eine Amtsperiode als Schöffe tätig war und mit den Rechten und Pflichten vertraut ist.
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  #12  
Alt 05-08-2004, 12:23
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Ich denke mir, daß Zora eine ganz vernünftige Schöffin war, die sicher keinen wegen einer Zigarette Hasch in den Knast geschickt hat.
Stelle mir eher vor, daß sie so jemanden zu 10 Liegestützen, abzuliefern sofort, verurteilt hätte.

Also wenn ich zwischen den üblichen Leuten und Zora als Richter wählen müßte, würd ich Zora bei weitem vorziehen.

P.S. Surli: Nur der Blinde kann den göttlichen Glanz nicht erkennen.

Geändert von Churchill (05-08-2004 um 12:25 Uhr).
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  #13  
Alt 05-08-2004, 15:13
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Zitat von Germane45
Brauchst garnicht so doof kucken Germane ich bin auch erschrocken...
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  #14  
Alt 05-08-2004, 11:09
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Zora: Sie wirken nicht nur mit, sie sind vollwertige Richter. Nur haben sie nicht den Vorsitz, also obliegt die Verhandlungsführung immer einem Berufsrichter.

Sie stimmen auch über das Urteil ab und haben ein Vetorecht, sofern es zugunsten des Angeklagten ausfällt. Also, wenn das Stimverhältnis bei der Großen Strafkammer 3:2 gegen den Angeklagten ist, aber beide Schöffen zum beispiel für unschuldig votiert haben, lautet das Urteil unschuldig. Also eine Art Sperrminorität.

Übrigens, das es 12 Schöffen gibt, habe ich nie behauptet.

Gruß,

Churchill
(Der Erleuchtete)
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  #15  
Alt 05-08-2004, 11:17
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Der Erleuchtete... Der von sich geblendete...
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