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| hier vor ort habe ich für firmen aber auch schon öfters oem versionen von w2k gekauft. ist wohl noch ne rechtliche grauzone. @stigmata:  | 
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| Gilt das mit dem OEM nur im Bundle nicht nur nach US Recht?  Ist doch grade der Grund, dass MS nur noch Recovery Versionen bundelt. Edit: Habe grade noch mal geschmökert ---- Das verkaufen von OEM ungebundelt, auch gewerblich, scheint legal zu sein. http://www.heise.de/newsticker/resul...ords=OEM%20BGH 
				__________________  >[][]* „Ich habe Dinge gesehen, die ihr Menschen niemals glauben würdet. Gigantische Schiffe, die brannten, draußen vor der Schulter des Orion. Und ich habe C-Beams gesehen, glitzernd im Dunkel nah dem Tannhäuser Tor." Geändert von PlayFair (09-07-2004 um 15:08 Uhr). | 
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			#3  
			
			
			
			
			
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| OEM Versionen werden hier auf Computermessen auch ohne Hardware verkauft. Auch in Computer Shops sind die hier teilweise so zu bekommen. | 
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			#4  
			
			
			
			
			
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| OEM-Versionen dürfen nur zusammen mit Hardware verkauft werden. Danach darf der Käufer diese natürlich (auch seperat) weiterverkaufen (dies war sogar früher verboten). Aber es muss am Anfang der Verkaufskette mit einer Hardware zusammen gebundelt worden sein - ansonsten ist es illegal und strafbar! Wenn ihr das Risiko eingehen wollt ok - aber dann könnt ihr gleich ne Raubkopie erwerben, die ist noch günstiger  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
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| Ok, Danke erstmal @all! Ich denke wir werden es nicht riskieren uns geschäftlich in einer Grauzone aufzuhalten. *gg Privat werde ich mir aber überlegen ob ich da bei eingen Sachen nicht zuschlage.   | 
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			#6  
			
			
			
			
			
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| Also, erstmal zur OEM-Software. Die Diskussion ist seit Jahren beendet. Die Rechtslage ist folgendermaßen: es gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Das heißt der Hersteller schließt mit dem Händler einen Vertrag, daß die Software nur zusammen mit einem Produkt (Festplatte, Grafikkarte, Prozessor, PC) verkauft werden darf. Der Händler ist daran gebunden, weil er den Vertrag unterschrieben hat. Alle folgenden Eigentümer sind nicht mehr daran gebunden, weil sie keinen Vertrag unterschrieben haben.  Wichtig: es steht oft weiter in irgendwelchen Klick-Accept oder beigelegten Eulas, daß er das nicht darf, die sind aber insgesamt, das heißt vollständig, rechtlich ungültig, weil sie nicht vor dem Kauf vom Käufer unterschrieben wurden. Weiterhin: selbst wenn der ursprüngliche Händler mit dem Vertrag das verkauft ist das natürlich nicht strafbar. Allerdings könnte der Hersteller zivilrechtliche Schadensersatzansprüche an den Händler wegen Vetragsbruchs geltend machen. Aber nie an den Käufer. Knapp gesagt, könnt ihr euch das so vorstellen. Es ist Kirmes und der billige Jakob verkauft 2 Scheuerbürsten zusammen mit 6 Waschlappen, das Pack zu 5 Euro. Einzelne Waschlappen gibt's nicht. Aber natürlich kann ich sofort, wenn ich es erworben habe, die Waschlappen und Bürsten einzeln an die Umstehenden weiterverkaufen, denn ich bin jetzt der Eigentümer. Das wird dem billigen Jakob natürlich nicht gefallen, weil ich in dem Moment sein Pack-Geschäft beeinträchtige. Machen kann er aber nichts dagegen, denn die Bürsten und Waschlappen gehören jetzt mir und ich kann sie nach Belieben verscheuern wann und wo ich will. Genau so ist es mit der Software. Ich habe übrigens schon oft meine alte OEM-Software als Vollversion weiterverkauft. Meist war sogar ein Handbuch und so eine ominöse Microsoft-Lizenzurkunde dabei. Obwohl ja die Lizenz rechtlich im Datenträger liegt, also in der Diskette oder CD und die Urkunde insofern nur Microsoft-Folklorequark ist. Diese Software ist 100% legal und kann auch in Firmen, Behörden, etc. eingesetzt werden. Oft kaufen Kleinfirmen solche Lizenzen sogar von Privatleuten auf, wenn ihnen noch ein paar Lizenzen fehlen. Denn billiger kommen sie nirgends daran. Fadmax: Und nun zu diesem Laden im speziellen. Da muß ich eine dringende Warnung aussprechen. Grund: der Händler hat seine Adresse nicht angegeben, man weiß nicht mal in welchem Land er tätig ist. Egal ob er OEM-Software, Bauklötze oder sonstwas verkauft, rate ich daher dringend: Finger weg! Das ist garantiert ein Betrüger! Wenn, sollte man nur per Rechnung kaufen, so daß man die Ware vor Bezahlung prüfen kann. Hier kann man aber nur per Kreditkarte kaufen. So, damit habe ich dir gerade ein paar Hundert Euro (oder so) gerettet. Geändert von Churchill (09-07-2004 um 22:52 Uhr). | 
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			#7  
			
			
			
			
			
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| @raptor Eine Raubkopie ist illegal, Sachen dort zu bestellen (wahrscheinlich) nicht. Es mag ein unseriöser Anbieter sein (wie Churchill schon sagte keine Adresse), aber wenn man dort bestellt macht man sich auf keinen Fall strafbar. Illegal könnte es zwar sein, doch eine Strafe hat man als Käufer nicht zu befürchten, wenn dann nur der Händler. Das einzige Risiko es da gibt ist das, dass der Händler nicht liefert und nach Zahlung über alle Berge ist. :P 
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