| Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben? | |||
| Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann |
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9 | 32,14% |
| Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden |
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13 | 46,43% |
| Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente |
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6 | 21,43% |
| Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
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#11
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hm in erster line würde ich sage folter als letztes mittel nich ausschliessen ähnlich wie bei militär massnahmen aber ich würde nicht viel von einer gesetztliche regelung halten weil man muss die situation abwiegen und dann entscheiden ob man die folter einsetzt
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Protektorat von Psycho Joker Ob ich dich liebe, weiß ich nicht. Seh ich nur einmal dein Gesicht, Seh dir ins Auge nur einmal, Frei wird mein Herz von aller Qual. Gott weiß, wie mir so wohl geschicht! Ob ich dich liebe, weiß ich nicht. J.W Goethe
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