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Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben?
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann 9 32,14%
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden 13 46,43%
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente 6 21,43%
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 07-07-2004, 20:21
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Das Verbot sollte bestehen bleiben! Sonst macht sich der "Folternde" in gewisser Weise genauso schuldig wie der (mögliche) Straftäter/Terrorist/Mörder etc. Folter ist KEIN Mittel zum Zweck, niemals!

Anderes Beispiel:
Die USA haben trotz Todesstrafe, inkl. Vollstreckung selbiger, eine viel höhere Mordrate als andere westlich Länder, wenn nicht die höchste. Wenn Leute den Tod auf dem elektrischen Stuhl riskieren und trotzdem Verbrechen begehen, dann macht so ein "bißchen" Folter auch keinen Unterschied...ergo: Eine Aufhebung des Verbotes bringt nichts!
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  #2  
Alt 07-07-2004, 20:28
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Angenommen ein Terrorist wird geschnappt, der eine Atombombe mitten in Tokyo (30 Millionen Einwohner im Großraum) plaziert hat. Der Countdown läuft und Entschärfen oder Evakuieren ist völlig unmöglich, nur der Terrorist kennt den Code.
In diesem Fall würde ich für jede noch so grausame Art der Folter plädieren, die Frage ist nur wo man die Grenze ziehen soll.
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  #3  
Alt 07-07-2004, 20:53
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An für sich wäre es ja ganz gut, wenn dadurch leben gerettet werden könnten, doch eine Sache spricht klar und deutlich dagegen. Missbrauch. Wenn Folter mit "Einschränkungen" legal wäre, würde der Mensch diese Einschränkungen so schwammig zu seinen Gunsten auslegen, das er im Endeffekt fast wieder jeden foltern kann, auch ohne wirklich Leben zu retten.
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