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Zitat:
![]() *tief Luft hol* So im Soldatengesetz (= SG) steht unter § 27 folgendes: Absatz 2 : Bei Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind mind. zu fordern: 1. für die Laufbahnen der Unteroffiziere. a) der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertiger anerkannter Bildungsstand, b) eine Dienstzeit von 1 Jahr, c) die Ablegung einer Unteroffiziersprüfung. Absatz 3: Für die Laufbahn der Unteroffiziere muss der Abschluss einer Realschule oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden. So und damit kann dein Typ kein StUffz gewesen sein. Es gibt die Möglichkeit beim Bund eine abgeschlossene Ausbildung zu machen, diese ist nur möglich wenn Verpflichtung von Anfang an 4 Jahre besteht. Allerdings muss Prüfung vor IHK abgelegt werden. Die Kurse die du meinst gelten nicht als abgeschlossene Berufsausbildung, sondern als ATN-Nachweis. *Luft wieder rauslass* ![]() ![]() Sternchen + Z
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Es weht der Wind ein Blatt vom Baume,
von vielen Blättern eines. Das eine Blatt, man merkt es kaum, denn eines ist ja keines. Doch dieses eine Blatt allein war Teil von uns´rem Leben. Darum wird dieses eine Blatt allein uns immer wieder fehlen. |