
08-09-2002, 19:54
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Tiberium Forscher
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Ort: Bamberg, Bayern
Beiträge: 818
OL Nick: lord0kain
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Da haben wir es nochmal offiziell:
Zitat:
Zitat aus Grundgesetz
Artikel 26 (Angriffskrieg, Kriegswaffen)
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergesellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
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