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#1
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Einfache Raubkopierer verschwinden für 4 Jahre hinter Gittern.
Wo ist da die Relation? ![]() Zitat:
Die Strafen für den Ottonormalverbraucher treffen diesen um ein vielfaches härter, als den "Geldsack". Die Tagessätze bringen den kl. Mann mitunter in finanz. Not. Die anderen zahlen das aus der Portokasse. Zitat:
Es wird aber angefochten. Also steht er nicht zu seiner Straftat, sondern spielt allen nur etwas vor. Das die Selbstanzeige eine reine Panikreaktion war, wollte ja eigentlich mittlerweile bekannt sein. Es hat ihm jemand einen Tipp gegeben, das vor seiner Tür geschnüffelt wird. Jaja ich weiss, das jeder Bürger das Recht hat, alle Rechtsmittel zu nutzen, und die nächsthöhere Instanz anzurufen. |
#2
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Zitat:
Gesetze sind geschrieben, Gesetze gelten für alle gleich - Das hat ABSOLUT NICHTS mit den Gesetztesvorlagen in der Regel zu tun. Das teilweise Körperverletzungen, Vergewaltigungen etc. weniger als 2 Jahre inkl. Bewährung geben, geht mir genau so gegen den Strich wie dir. - Die Rechtssprechung ist auch nicht fehlerfrei, leider! ... Ist aber ein anderes Thema. Wie hast du so schön gesagt? Äpfel mit Birnen... Ich sprach von Relation im gleichen Vergehen, bei ähnlichem Ausmaß! Was denkst du was da in Zukunft los wäre wenn man demnächst Mordvergehen und Banküberfälle auf der Waage vergleichen könnte? Da wird die Rechtssprechung zum Kuhhandel! 2 Morde kann man vergleichen... 2 Steuerdelikte kann man vergleichen... ... aber nie beides gegeneinander... Um wie gesagt, dieser sogenannte Promibonus bleibt meistens nur ein Mythos. Zitat:
Jeden Menschen individuell zu bestrafen, für gleiche Vergehen, wäre doch ein Witz! Zitat:
Das Urteil für Hoeneß sehe ich persönlich auch als Gerecht! ![]() Allerdings könnte es noch nicht vorbei sein, warum? Die Begründung des Urteils von Heindl war ja mehr als schwammig. Das U.H. erst nach den Stern-Ermittlungen die Selbstanzeige verfasste, ist glaube ich jedem klar, allerdings darf dies nicht als Zeitpunkt der Ermittlung der Finanzbehörde gelten. - Der Zeitpunkt der Selbstanzeige war also konform. - Darum verwunderte es mich das der Richter bei der Urteilsbegürndung dies als Faktum niederlegte? Andererseits ist auch ein Revision gefährlich für Hoeneß, sofern die Staatsanwaltschaft ebenfalls in Revision geht. - Sollte die Selbstanzeige dann nicht halten, könnte das Strafmaß höher ausfallen! Was haben wir? - Ein nicht rechtskräftiges Urteil. Ausgänge nach oben und unten sind genau so offen wie das akzeptieren der ersten Instanz! ___________________________________________________________ @Germane: Noch was persönliches von mir bzgl. deinem moralischen Einwand. - Wie feiert ihr eure Nationalhelden ala Schumacher, Vettel, Beckenbauer etc.? - Schon mal nachgedacht...?
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cu kaki100 --> Co-Leader Seit13.08.2002 Mitglied bei *GKC* ![]() Geändert von kaki100 (13-03-2014 um 22:08 Uhr). Grund: Automatisch verhindertes Doppelposting |
#3
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Zitat:
![]() --- Aber zurück zum Thema: Letztendlich hängt doch die Beurteilung genau an einem Punkt: Wirksamkeit der durchgeführten Selbstanzeige - ein Instrument, dass durch dne Gesetzgeber zur Verfügung gestellt wird und entsprechend genutzt werden kann. Dafür ist es unererheblich, ob er sie aufgrund der Stern-Recherchen durchgeführt hat, sondern es hängt vom Inhalt der Selbstanzeige ab (und das sie vor der Ermittlung durch Behörden stattgefunden hat). Da gäbe es zu einem den Fall: Selbstanzeige wirksam, keine Strafe für Hoeneß. Er muss die Steuern, inklusive Zinsen nachzahlen - und gut. Und da gibt es zum anderen den Fall: Die Selbstanzeige ist unvollständig, und damit unwirksam. Dann kann wohl bei den Summen nichts am Gefängnis vorbeiführen. Und für mein Rechtsempfinden, das nicht auf juristischem Wissen beruht, gibt es noch den dritten Fall: Die Selbstanzeige ist vollständig, weißt aber Formfehler auf, aufgrund derer man sie als unwirksam erachtet. In so einem Fall fände ich jede Freiheitsstrafe völlig übertrieben, da eine eigentlich vollständige Selbstanzeige vorliegt. Alles andere Möglichkeiten sollten im Strafmaß natürlich trotzdem bis zum äußersten ausgenutzt werden - nur jemanden wegen Formfehler ins Gefängnis zu schicken könnte ich nicht nachvollziehen. Soo, und jetzt kam das Gericht zu Schluss: Selbstanzeige ist unvollständig und damit unwirksam. Ich habe von der Materie keine Ahnung, habe die Selbstanzeige auch nicht gesehen (aber das hätte mir auch nichts genutzt) - ich habe also keine Basis um daran zu zweifeln, und gehe auch davon aus, dass ein Gericht so eine Entscheidung nicht leichtfertig trifft. Insofern ist das Urteil eine für mich nachvollziebare Entscheidung. Dennoch bin ich gespannt, wie es weitergeht - und mir tut es für den Menschen Uli Hoeneß leid, wenn er ins Gefängniss muss. Für den Steuerhinterzieher Uli Hoeneß erscheint es mir, unter den beschriebenen Gesichtspunkten, aber als ein gerechtes Urteil. Geändert von klaus52 (13-03-2014 um 23:47 Uhr). |
#4
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Uli Hoeneß verzichtet auf Revision !!
WOW, hätte ich mir nicht gedacht! - Damit wird das Urteil wohl rechtskräftig, sofern die Staatsanwaltschaft nicht Revision einlegt.
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cu kaki100 --> Co-Leader Seit13.08.2002 Mitglied bei *GKC* ![]() |
#5
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Für mich auch eine Riesenüberraschung - aber damit hat wohl keiner gerechnet. Wie auch? Zumal er durch die eigene Revision (sofern die Staatsanwaltschaft nicht auch in Revision gegangen wäre) auch nicht hätte schlechter als vorher darstehen können... er hätte dadurch also nur gewinnen können. Auch wenn ich es noch nicht ganz verstehe (Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung ja, aber das Urteil von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen ist ja auch nichts verwerfliches), meinen Respekt davor.
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#6
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Nächstes Wochende wissen wir mehr, ob das Urteil dann rechtskräftig wird.
Vllt. hat der Staatsanwalt ja auch so ein Geltugsbedürfnis wie der von Ex Präsident Wulff. Mal sehen, wieviel U.H. davon absitzen muss, bzw. wann sein Freigang anfängt. Mein Mitleid für Hoeneß hält sich jedenfalls in Grenzen. Aber wäre er ein Politiker anstatt im Fussballgeschäft, würden wohl mehr als 95% der Bürger das Urteil für zu Human halten. Wer erfolgreich im Fussballgeschäft ist und die Fans erfreut, kann wohl immer mit deren wohlwollen rechnen. |
#7
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Zitat:
Ich glaube das die Bevölkerung im großen und ganzen dem Urteil zustimmt. Auch viele Bayernfans stimmen dem Urteil zu. Wenn einem Freund von mir sowas passiert, dann würde ich auch nicht nachtreten und alles bisherige über Board werfen, darum verstehe ich die meisten hierbei auch teilweise. Für mich persönlich ist das Urteil einfach nur angemessen. - Es tut mir leid für ihn und sein Lebenswerk, andererseits ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich und er wusste genau was ihm passieren kann. Für mich ein interessantes Thema abseits von U.H. ist die Gleichsetzung der Steuerdelikte. Wenn heute ein Mensch sein ordentliche Einkünfte ganz am Fiskus vorbeischmuggelt ist das natürlich Steuerhinterziehung. Wenn jemand sein bereits versteuertes Kapital vermehrt wird er damit gleichgestellt. Lotto 6er und auch Sportwetten werden ebenfalls nicht doppelt besteuert, warum ist das bei Aktienspekulationen oder anderen Finanzgeschäften anders? Der Aktienmarkt ist im Prinzip nichts anderes als wie sämtliche Sportwetten - Ich denke es wäre spannend mal über dieses Thema zu diskutieren, weil es für mich persönlich hier keinen Unterschied gibt (untenehmensbezogene Spekulationen mal ausgeschlossen).
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cu kaki100 --> Co-Leader Seit13.08.2002 Mitglied bei *GKC* ![]() |
#8
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Zitat:
-Quelle- Die guten Anwälte haben sich bezahlt gemacht. Zitat:
Das gilt auch für unsere Zinsgewinne im Ausland. Der Steuerfreibetrag ist da leider nur im 4.stelligen Bereich. Das Millionäre da leicht drüber kommen, ist wohl klar. Nicht umsonst verlegen daher einige Leute ihren Wohnsitz z.b. nach Österreich oder die Schweiz. Dort sind die Steuern ja bekanntlich viel niedriger. Zitat:
![]() Das Thema U.H. ist ja wohl noch nicht abgeschlossen. Da könnte dieser Thread noch gebraucht werden. ![]() |