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  #1  
Alt 28-11-2008, 00:45
Benutzerbild von devil
devil devil ist offline
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die nette person die den brief verfasst nen sich edv und macht sowas automatisiert ^^
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  #2  
Alt 28-11-2008, 02:20
Benutzerbild von Swizzy
Swizzy Swizzy ist offline
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Ich machs bei solchen Briefen so; Wegwerfen... Wenn dies wirklich Ernst meinen melden sich die schon - Solangs nicht eingeschrieben kommt kanns mir egal sein . Sollen erstmal beweisen das mir ein Brief zugestellt wurde.
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  #3  
Alt 28-11-2008, 02:54
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
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Wie sie an die Daten kommen sollte mit dem Link von Tara klar geworden sein:
Zitat:
Dabei nutzt die GEZ die Daten, die sie auf unterschiedlichen Wegen übermittelt bekommt, und gleicht sie mit dem Bestand der Gebührenzahler ab. Sämtliche noch nicht erfassten Personen werden als potentielle Schwarzseher- und hörer angeschrieben. Die höchste Erfolgsquote wird bei der Nutzung der Daten erzielt, die von den Meldebehörden übermittelt werden.
Ansonsten ist es recht einfach:

Ist jemand zu Rundfunkgebühren verpflichtet, dann muss dieser der GEZ auch antworten. Hat man keine Pflicht, dann muss man ihnen auch gar nicht antworten

Siehe auch:
Zitat:
Aus § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergibt sich für Rundfunkteilnehmer die Pflicht, den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ, die für diese tätig wird, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Daneben kann diese Auskunft auch von Personen verlangt werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Empfangsgerät bereithalten, dieses aber nicht umfassend gemeldet haben. Aus dieser Vorschrift kann jedoch keine generelle Auskunftspflicht abgeleitet werden; danach müssen solche Umstände nicht gemeldet werden, die gerade keine Gebührenpflicht begründen.
Interessant ist folgener Absatz:
Zitat:
Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
Meine persönlicher Erfahrung nach ist es am Besten, wenn man sich im Recht fühlt, denen gar nicht zu antworten

btw: wenn ein Rückumschlag bei gefügt ist, auf dem schon 'Antwort' aufgedruckt ist, kann man den Hinweis 'bitte freimachen' getrost ignorieren und den Brief/Postkarte ohne Briefmarke losschicken
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  #4  
Alt 28-11-2008, 02:55
Benutzerbild von Surli
Surli Surli ist offline
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Naja Swizzy, auch wenn die Bilag in der Schweiz genauso abgeschafft gehört wie die GEZ in Deutschland, kann man das doch nicht ganz vergleichen... die sind da doch um einiges... sagen wir mal penetranter .

Dazu fällt mir grad wieder was lustiges ein... aus den Heise Foren:

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren...15239754/read/

Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll
Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios
zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV
genannt.

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans
leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu
zahlen.

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er
gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die
Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er
sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt
ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich
den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann
mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der
Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge
nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit
nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert
gering.

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die
GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten
auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private
Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da
die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss
die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative
Mittel zuzürckgreifen.

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe
von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer
unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert
Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das
"Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den
Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu
geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte
vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird
der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens
seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ
auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der
Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und
eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis
bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die
Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ
weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die
Ablage Rund.

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren
bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso
wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich
gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im
Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.d...wthread&tid=66


Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den
Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet
mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur
überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13
des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird
zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des
Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch
mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die
Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er
nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was
nachweisen.

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun,
ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den
Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt
locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist
geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess
rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das
lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren
konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen
bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2
Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als
Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ
auch gar nicht scharf ist.

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine
Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen
erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber
nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch
langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten
einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf
die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas
Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für
Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld,
sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele
gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte
Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit
dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung-
das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend
informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen
reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie
Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge
merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus
zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten
Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"

Aus
http://www.ppc-welt.info/community/a...27074-p-4.html
__________________

Geändert von Surli (28-11-2008 um 02:58 Uhr).
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  #5  
Alt 28-11-2008, 11:23
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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Germane45 ist ein C...
OL Nick: Germane45
Schönen Dank für die Stellungnahmen zum Thema.

Jetzt bekam ich auch noch einen Anruf.
Allerdings nicht von der GEZ.

Der Anrufer stellte sich als Mitarbeiter von Emnid vor, und wollte eine Umfrage zum Thema Rundfunk machen.
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  #6  
Alt 28-11-2008, 17:59
Benutzerbild von RoteZora
RoteZora RoteZora ist offline
Kanes linke Hand

 
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Beiträge: 13.753
RoteZora ist ein C...
Vielleicht sollte man dem antworten, aber falsche Angaben machen.
__________________
Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe.
Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten.
BundesligatippspielChampionsleague-Tippspiel


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  #7  
Alt 28-11-2008, 18:56
MewtoX MewtoX ist offline
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Beiträge: 2.809
MewtoX ist...
Style: cncboard
Wenn einer Interesse daran hat zu erfahren wie ich damit umgegangen bin, kann er mich gern per PN kontaktieren, man weiß ja nie wer hier mitliest

Mein Tipp, anmelden

Mfg.
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  #8  
Alt 28-11-2008, 21:08
Benutzerbild von Navigator
Navigator Navigator ist offline
Visceroid

 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 268
Navigator hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
oh ja, solche Anrufe sind spitze, vorallem wenn man anfängt Sender und Sendungen aus Österreich und der Schweiz aufzuzählen. Macht sehr viel Spaß, besonders der Teil am Ende davon zu erzählen wieviele Sender die ganzen Hotels haben.

Ich zahle zwar die Gebühren, hatte aber viel Spaß beim Umzug von HH nach Berlin. War zwischenzeitlich 4xmal Fremd angemeldet worden.
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