|
#1
|
||||
|
||||
Das fällt dann einfach unter "Amtshilfe".
![]() Aber ok, du willst dich beschweren. Kannst du hier machen. Ich bin mit dem BND zumindest dieses eine Mal äußerst zufrieden. ![]() Die Behörde hat er von einer Straftat - begangen von deutschen Staatsbürgern am deutschen Staat - Kenntnis genommen und die Beweise an die zuständigen Behörden im Rahmen der Amtshilfe weitergeleitet. Find ich doch äußerst kooperativ.
__________________
Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |