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  #1  
Alt 28-06-2007, 14:11
Benutzerbild von Der_Mosch
Der_Mosch Der_Mosch ist offline
Fieser Pappkopp

 
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Der_Mosch ist...
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Naja... also was ich über den Fall denke....

(Türkische Disko, hinten Bar zu erkennen. Menschen tanzen zu lauter Musik. Eintritt C und M von verschiedenen Seiten. Beide beginnen zu tanzen und kommen aufeinander zu.)
C: "Ich grüsse dich, vollkommen fremder Mensch, der grob im gleichen Alter ist wie ich! Ich bin willig und legal!"
M: "Tatsächlich? Welch ein glücklicher Zufall! Auch ich suche nach einer Möglichkeit, meine Jungfräulichkeit zu verlieren!"
C: "Fürtrefflich. Poppen?"
M: "Jau, poppen."
(C und M ab. Andere Leute tanzen noch ein wenig weiter bis der Vorhang fällt)
(Hotelzimmer. Etwas spärlich eingerichtet mit Bett, Tisch, zwei Stühlen, Minibar. An der Wand Bild von Atatürk. Eintritt C und M.)
C: "Welch wundervoll Plaisier erwart' uns wohl?"
M: "Schweig nun! Sklaven der Wollust sind wir beide."
C: "Wahrhaftig, so ist es!"
(Beide umarmen und küssen sich. C zieht M zum Bett, setzt sich selber und streichelt ihm über den Bauch, wobei sie sein Hemd hebt und es ihm auszieht. Sie tut das selbe mit ihrem.)
M: "Welch Anmut in Form und Gestik! Mein Geist schwindet im Taumel!"
(C beginnt, M die Hand in die Hose zu schieben)
C: "Wenn dein Geist auch schwindet, so erhebt sich doch"
(C unterbricht jäh und zieht ihre verschmierte Hand zurück)
C: "Besudeltest du mich?"
M: "Verzeih, Geliebte! Du entflammst mein Verlangen, als sei ich nicht mehr als die Kerze, die dein brennendes Feuer entzündet hat und nun, niedergebrannt und verausgabt, auf den neuen Docht wartet."
(C blinzelt ein oder zwei Mal und wischt ihre Hand an ihrem Bauch ab.)
M: "Erlaube mir einen geringen Zeitraum der Erholung. Meine Kraft wird..."
C: "MAMAAAAAA!!!! Der M hat mich vergewaltigt!!!! Wähhhh!!!"
(Eintritt Mutter."
Mutter: "Welch unheilige Lasterhaftigkeit geht hier vor sich?"
M: "Entschuldigt, doch unser beider Leidenschaft...."
Mutter: "Kind! Du bist weder Dirne noch unkeusch - welche Gräueltaten erlebtest du?"
C: "Lausche nun, Mutter, einer Geschichte, die weder Sinn macht noch irgendwie in sich schlüssig ist! Die Weltraumroboter, die M zum Zwecke meiner Vernichtung erbaute..."
M, zu sich selber: "Welch ein dummes Zeug! Aber ich vertraue auf den gesunden Menschenverstand türkischer Richter...."
C: "...und dann hat er "Heil Hitler" gerufen, einen Juden vergast, dem Satan geopfert und die kommunistische Partei unterstützt. Während er nun gerade dabei war, Häschen zu zertreten und MP3s illegal aus diversen Tauschbörsen runterzuladen, weigerte er sich, seinen Teller leerzuessen und pinkelte im stehen. Danach..."
(Vorhang fällt.)


Das ist ne lange Version für "Zwei notgeile Teenager und die Olle war beleidigt, weil sie kein Bwom Chicka Bwom Bwom bekommen hat".
__________________
Zitat:
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PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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  #2  
Alt 28-06-2007, 19:26
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Bossi Bossi ist offline
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Naja... also was ich über den Fall denke....

(Türkische Disko, hinten Bar zu erkennen. Menschen tanzen zu lauter Musik. Eintritt C und M von verschiedenen Seiten. Beide beginnen zu tanzen und kommen aufeinander zu.)
C: "Ich grüsse dich, vollkommen fremder Mensch, der grob im gleichen Alter ist wie ich! Ich bin willig und legal!"
M: "Tatsächlich? Welch ein glücklicher Zufall! Auch ich suche nach einer Möglichkeit, meine Jungfräulichkeit zu verlieren!"
C: "Fürtrefflich. Poppen?"
M: "Jau, poppen."
(C und M ab. Andere Leute tanzen noch ein wenig weiter bis der Vorhang fällt)
(Hotelzimmer. Etwas spärlich eingerichtet mit Bett, Tisch, zwei Stühlen, Minibar. An der Wand Bild von Atatürk. Eintritt C und M.)
C: "Welch wundervoll Plaisier erwart' uns wohl?"
M: "Schweig nun! Sklaven der Wollust sind wir beide."
C: "Wahrhaftig, so ist es!"
(Beide umarmen und küssen sich. C zieht M zum Bett, setzt sich selber und streichelt ihm über den Bauch, wobei sie sein Hemd hebt und es ihm auszieht. Sie tut das selbe mit ihrem.)
M: "Welch Anmut in Form und Gestik! Mein Geist schwindet im Taumel!"
(C beginnt, M die Hand in die Hose zu schieben)
C: "Wenn dein Geist auch schwindet, so erhebt sich doch"
(C unterbricht jäh und zieht ihre verschmierte Hand zurück)
C: "Besudeltest du mich?"
M: "Verzeih, Geliebte! Du entflammst mein Verlangen, als sei ich nicht mehr als die Kerze, die dein brennendes Feuer entzündet hat und nun, niedergebrannt und verausgabt, auf den neuen Docht wartet."
(C blinzelt ein oder zwei Mal und wischt ihre Hand an ihrem Bauch ab.)
M: "Erlaube mir einen geringen Zeitraum der Erholung. Meine Kraft wird..."
C: "MAMAAAAAA!!!! Der M hat mich vergewaltigt!!!! Wähhhh!!!"
(Eintritt Mutter."
Mutter: "Welch unheilige Lasterhaftigkeit geht hier vor sich?"
M: "Entschuldigt, doch unser beider Leidenschaft...."
Mutter: "Kind! Du bist weder Dirne noch unkeusch - welche Gräueltaten erlebtest du?"
C: "Lausche nun, Mutter, einer Geschichte, die weder Sinn macht noch irgendwie in sich schlüssig ist! Die Weltraumroboter, die M zum Zwecke meiner Vernichtung erbaute..."
M, zu sich selber: "Welch ein dummes Zeug! Aber ich vertraue auf den gesunden Menschenverstand türkischer Richter...."
C: "...und dann hat er "Heil Hitler" gerufen, einen Juden vergast, dem Satan geopfert und die kommunistische Partei unterstützt. Während er nun gerade dabei war, Häschen zu zertreten und MP3s illegal aus diversen Tauschbörsen runterzuladen, weigerte er sich, seinen Teller leerzuessen und pinkelte im stehen. Danach..."
(Vorhang fällt.)


Das ist ne lange Version für "Zwei notgeile Teenager und die Olle war beleidigt, weil sie kein Bwom Chicka Bwom Bwom bekommen hat".
Hio



Vortrefflicher und vorzüglicher kann man es einfach nicht "beschreiben"



Steht ja immer noch Aussage gegen Aussage.... Zählt im Türkischen Recht auch so was wie....In dubio pro reo???

in diesem sinne³:
__________________


Muchas Maracas


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  #3  
Alt 29-06-2007, 08:06
Naos Naos ist offline
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Ihr mit eurem sch.... Latein

Ich nehme mal an du meinst damit "im Zweifel für den Angeklagten". Weiß nicht ob das dort zieht, aber ich nehme es mal stark an - gibt es überhaupt ein "Im Zweifel gegen den Angeklagten"?


@Lomo: Klar, ich denke das ist den Eltern jetzt auch klar. Evtl. hätten sie die Entscheidung an die Medien zu gehen wieder rückgängig machen wollen, aber im Finanziellen ist es für die Familie nicht sonderlich gut bestellt - wie sollten sie die ganzen Anwaltskosten bezahlen die nätig sind um ihren Sohn akzeptabel zu vertreten? Ihr Kontigent war schon in den ersten Tagen ausgeschöpft. Durch die Medien sind in wenigen Tagen viele Spenden zusammen gekommen. Ich denke das ist alles nicht so einfach wie du es beschrieben hast. Der Fehler liegt meiner Meinung nach definitiv in der Politik.

Geändert von Naos (29-06-2007 um 08:14 Uhr).
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  #4  
Alt 30-06-2007, 00:13
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Was mich an der ganzen Sache nunmal interessiert...

Lady X (13 Jahre) trifft Lord Y (17 Jahre). Lady X ist willig, Lord Y ebenso.
Lord Y fragt Lady X nach ihrem Alter, welches diese mit 15 angibt.
Lady X und Lord Y kommen zur Sache, jedoch zeigt Lady X ihren Lord Y danach wegen Vergewaltigung/sexuellen Missbrauchs an.
Vor Gericht sagt Lord Y aus, dass Lady X sich ihm gegenüber älter gemacht hat, als sie tatsächlich sei.
Hätte er sie denn nach ihrem Ausweis fragen sollen, um somit ihr Alter zu verifizieren?
__________________
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  #5  
Alt 30-06-2007, 01:44
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Zitat:
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Ich nehme mal an du meinst damit "im Zweifel für den Angeklagten". Weiß nicht ob das dort zieht, aber ich nehme es mal stark an - gibt es überhaupt ein "Im Zweifel gegen den Angeklagten"?
zumindest in der Schweiz, ja. Liegen keine eindeutigen Beweise vor, wird es auch keine Verurteilung geben. (Aber ob das in der Türkei so ist...würde mich nicht wundern falls nicht)

@Mosch: Ihr habt meinen Bauch mit euren Zeilen heftig zum beben gebracht!

Was mich ja interessiert: Das Mädchen hat ja wie ich das mitbekommen habe nie betritten, dem Jungen ihr richtiges Alter zu leugnen. Nach Schweizer Recht wäre bei einer Differenz von 2 Jahren (nach ZGB maximal 3 Jahre) Sex zwischen Minderjährigen schonmal nicht strafbar (zumal es ja garnie dazu kam). Da sie gelogen hat, und die Wahrheit wohl kaum feststellbar war, befand sich der Junge im guten Glauben (welcher ausdrüklich geschützt wird) und wäre nicht strafbar. Die Behauptung, dass er sich irgendwie an ihr verging, nachdem sie ihn getäuscht und auch noch aufs Zimmer (und aufs Bett) "geholt" hat, während noch weitere Personen im Zimmer war (Sie hätte sich also ohne weiteres wehren können, hätte sie es nicht gewollt) wirkt irgendwie......seltsamerweise....schon fast verdächtig für Galileo Mistery.....unglaubwürdig. Würde das türkische Gericht aufgrund dieser Beweislage anders entscheiden, könnte ich das nicht verstehen.

Würden neue Beweise auftauchen und seine Schuld bezeugen, fänd ichs richtig, dass er seine Strafe auch da absitzen müsste. Ist schliesslich türkisches Recht, und wer Straftaten begeht kann ja nicht erwarten, dass man in die luxuriösen Gefängnisse in der Heimat gebracht wird, weil man was besseres ist oder so.
__________________
Erst schiessen, später fragen!
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  #6  
Alt 30-06-2007, 01:56
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Kommt drauf an ob man das erwarten kann oder nicht (die Überstellung in ein deutsches Gefängnis)... Ich denk in dem Fall schon und die Eröffnung eines deutschen Verfahrens ebnet den Weg dorthin.
In einer Sache in der ein Erwachsener ein Strafverfahren zu erwarten hat weil er geklaut hat, einen Mord oder eine Vergewaltigung beging, seh ich den ausländischen Knast als gerechtfertigt an. Wer bewusst in einem fremden Land Mist macht sollte auch nach der dort geltenden Rechtsprechung behandelt werden...

Das hat jetzt nichts damit zu tun, daß ich das Vorgehen der türkischen Justiz nicht als ok ansehen würde - nur ist ein Junge von 17 Jahren in einem deutschen Untersuchungsgefängnis (und dazu würde es bei einer Überstellung eh nicht kommen, die Fluchtgefahr ist ja weg) deutlich besser aufgehoben.

Wenn das Verfahren in der Türkei bleibt ist eigentlich davon auszugehen, daß er mit der Mindeststrafe davon kommt, das wären, da er minderjährig ist, 3 Monate. Und davon hat er fast alles abgesessen, nach der Verhandlung wäre er dann frei.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #7  
Alt 30-06-2007, 13:10
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Alkoholkonsum muss die Mutter ihrer 13-Jährigen ausdrücklich genehmigt haben. Loraine: „Da gab’s im Hotel pinke Bänder und grüne Bänder. Mit Grün durfte man Alkohol trinken. Und weil die alle ein grünes Bändchen hatten, sind wir erst mal davon ausgegangen, dass sie so alt sind.“
Der ganze Artikel dazu hier.

Das sich jetzt aber auch noch der dt. EU Kommissar in die Geschichte einmischt, macht das ganze nur noch schwieriger.

Das zeugt nicht gerade von Vertrauen in das türkische Rechtssystem.
Das unsere Frau Merkel sich da schon einbringt, macht das ganze nicht leichter, sondern fordert eher zu drastischeren Massnahmen herraus.

Geändert von Germane45 (30-06-2007 um 13:14 Uhr).
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  #8  
Alt 19-12-2007, 01:37
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So wie es momentan aussieht, haben unsere türkischen Nachbarn das Problem zu uns abgeschoben.
Der junge Mann darf bis April 2008 nach Hause. Dann geht die Verhandlung weiter.

Wird er aber wieder zur Gerichtsverhandlung in die Türkei fliegen?
Die Gerichte dort hoffen wohl mal nicht.
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