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#1
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Schließe mich meinen beiden Vorrednern an.
Wäre ja noch schöner, unsereinem werden im Zuge der Terror-Bekämpfung die Rechner untersucht (wenn evtl. auch mit aktueller Pause ![]() ![]()
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Gruß AMD-Powered |
#2
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Ich bin ja der Meinung das die Haft so lange dauern sollte bis der Täter aus seinen Fehlern gelernt hat (ist das nicht sowieso der Sinn einer Gefängnisstrafe?
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#3
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Schon alleine das Wort Fehler bei "11fachen Mordversuchs und 9fachen Mordes" in diesem Zusammenhang zu benutzen hört sich schon merkwürdig an.
Kinderschänder etc. haben Fehler gemacht, sagt das mal den Opfern bzw. Hinterbliebenen. ![]() Wenn ein Mensch nach solanger Zeit in Haft bisher keine Reue gezeigt hat, wird da sich auch nichts mehr tun. Entscheidung geht voll i. O. |
#4
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Ich find die Entscheidung vollkommen richtig aufgrund dessen was Ihr zu Anfang schon geschrieben habt.
Ich finds allerdings a) nicht richtig das ganze überhaupt zur Diskussion zu stellen (seitens der Politik) und b) dass mal wieder so ein "Hype" drum gemacht wurde. Er hat die Konsequenzen, also seine Strafe, voll und ganz alleine zu tregen. Im Nebensächlichen hat er ja mit seiner Tat auch noch mehr an Schaden angerichtet als die direkten Toten und Verletzten. Also von daher ist das alles gerechtfertigt und für mich überhaupt nicht fragwürdig. Selbst wenn er Reue zeigen würde, würde ich sojemanden allerhöchstens Hafterleichterung geben, dass er sich mal bewegen und arbeiten darf, aber mehr nicht. Und wenn er von morgens bis Abends heuelt wie ein Schlosshund weil er reue zeigt, die Strafe bleibt. Hart, aber angesichts der Grundlagen richtig (in meinen Augen). |
#5
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Zitat:
Ich meine noch kürzlich irgendwo gelesen zu haben, das aber auch unter Hafterleichterung, Ausgang vom Knast dazugehört. Das fängt dann wohl ca. 1 Jahr vor der eigentlichen Entlassung statt. ![]() |