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#1
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nur kurz:
wir sind kein Teledienst sondern ein Mediendienst, da wir für Nutzer keine individuellen Dienste anbieten sondern Informationen für eine breite Masse ![]() weiterhin: TDG gibt es seit dem 1.3.2007 nicht mehr ![]() das Kind heisst nun Telemediengesetz => http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz was dort so klar aussieht wird leider im Rundfunkgesetz teilweise wieder ausgehebelt oO nun von einer Kanzlei: Zitat:
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#2
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Sehe ich genau so. Impressum sollte man nach Möglichkeit immer haben, es ist im Prinzip auch Werbung - was nützt es dir wenn deine "Kunden" (in welchem Sinne auch immer) dich nicht richtig und einfach kontaktieren können. Außerdem gehörts zum guten Ton...
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#3
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In Bezug auf das TDG muss ich dir Recht geben, da mir dessen Außerkrafttreten bisher unbekannt war.
Im Rest allerdings bin ich weiterhin anderer Meinung. Ihr seid zum einen kein Mediendienst. Die Unterscheidung wurde dahingehend aufgehoben, dass es nur noch "Telemedien" (ungleich Mediendienst) gibt. (Welch glorreicher Neologismus )Bezgl. § 5 TMG stimme ich mit dem RA Bahr (von deinem Link "Es bleibt weitestgehend alles beim altem") überein. Es bleibt bei den Regelungen des bisher auch angewandten Rechts - d.h. es ist immer noch sehr empfehlenswert ein Impressum zu führen. Alles andere wäre fahrlässig, da eindeutige Rechtsprechungen fehlen und ein unspezifiziertes Gesetz keine 100% Rechtssicherheit gewährt. Mal abgesehen davon gehört es einfach schon rein zur Information der Nutzer zu einem Internetangebot. Quelle: Bundesministerium der Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/tm...017910007.html |
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#4
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Referenzen werden jetzt noch hinzugefügt ...
2 - 3 Seiten, die jetzt fast fertig gestellt sind. Impressum muss ich mich mal informieren, ob ich das brauche ... |