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  #1  
Alt 12-04-2007, 00:20
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
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gersultan ist ein C...
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nur kurz:
wir sind kein Teledienst sondern ein Mediendienst, da wir für Nutzer keine individuellen Dienste anbieten sondern Informationen für eine breite Masse

weiterhin: TDG gibt es seit dem 1.3.2007 nicht mehr

das Kind heisst nun Telemediengesetz => http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz

was dort so klar aussieht wird leider im Rundfunkgesetz teilweise wieder ausgehebelt oO

nun von einer Kanzlei:
Zitat:
Rein nach dem Wortlaut der Norm unterlägen somit alle Webseiten von kommerziellen Anbietern keiner Impressumspflicht, wenn sie keine kostenpflichtigen Online-Dienste anbieten würden. Eine solch grundlegende Umwälzung der Rechtsvorschriften war vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt und ist auch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar. Insofern ist die Vorschrift entsprechend ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen: Es bleibt weitestgehend alles beim altem. Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird.

Um die Verwirrung perfekt zu machen, findet sich im geänderten RfStV in § 55 Abs.1 ebenfalls eine Impressums-Regelung: "Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten."

Spätestens hier offenbart sich auch dem letzten Betrachter wie unausgereift und widersprüchlich die gesamte Reform ist. Denn absolut unklar ist, in welchem Verhältnis § 5 TMG und § 55 RfStV zueinander stehen. Zwar gibt die Gesetzesbegründung an, dass das TMG die "wirtschaftsbezogenen Bestimmungen" regeln will. Heißt dies nun, dass für ein und daselbe Medium unterschiedliche Impressumsregelungen gelten?

In jedem Fall sollte ein Webseiten-Betreiber ein Impressum auf seine Homepage packen, um jeden Ärger von vornherein zu vermeiden.
Quelle: http://www.telemedien-und-recht.de/
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  #2  
Alt 12-04-2007, 09:50
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Excytee Excytee ist offline
Yuris Leibwache

 
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Sehe ich genau so. Impressum sollte man nach Möglichkeit immer haben, es ist im Prinzip auch Werbung - was nützt es dir wenn deine "Kunden" (in welchem Sinne auch immer) dich nicht richtig und einfach kontaktieren können. Außerdem gehörts zum guten Ton...
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  #3  
Alt 12-04-2007, 15:27
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Buzzer

 
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In Bezug auf das TDG muss ich dir Recht geben, da mir dessen Außerkrafttreten bisher unbekannt war.

Im Rest allerdings bin ich weiterhin anderer Meinung.

Ihr seid zum einen kein Mediendienst. Die Unterscheidung wurde dahingehend aufgehoben, dass es nur noch "Telemedien" (ungleich Mediendienst) gibt. (Welch glorreicher Neologismus )

Bezgl. § 5 TMG stimme ich mit dem RA Bahr (von deinem Link "Es bleibt weitestgehend alles beim altem") überein. Es bleibt bei den Regelungen des bisher auch angewandten Rechts - d.h. es ist immer noch sehr empfehlenswert ein Impressum zu führen. Alles andere wäre fahrlässig, da eindeutige Rechtsprechungen fehlen und ein unspezifiziertes Gesetz keine 100% Rechtssicherheit gewährt.

Mal abgesehen davon gehört es einfach schon rein zur Information der Nutzer zu einem Internetangebot.

Quelle: Bundesministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tm...017910007.html
__________________
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  #4  
Alt 16-04-2007, 14:50
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Referenzen werden jetzt noch hinzugefügt ...

2 - 3 Seiten, die jetzt fast fertig gestellt sind.

Impressum muss ich mich mal informieren, ob ich das brauche ...
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