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  #1  
Alt 01-07-2006, 23:50
Benutzerbild von Psycho Joker
Psycho Joker Psycho Joker ist offline
Menefreghista

 
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Eigentlich nicht. Rein juristisch gesehen, sind die Guantanamo-Häftlinge keine regulären Soldaten und haben deshalb kein Anrecht auf den Schutz durch die Genfer Konvention.
__________________
ΑΓΕΩΜΕΤΡΗΤΟΣ ΜΗΔΕΙΣ ΕΙΟΙΤΩ.

BERGE BRAUCHEN KEINE MENSCHEN!
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  #2  
Alt 02-07-2006, 03:23
Benutzerbild von Marschall Tito
Marschall Tito Marschall Tito ist offline
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So ist es. Sie sind in Zivilkleidung, ohne Truppenfahne und ohne Uniform oder besonderes Abzeichen in den Kampf gegangen. Solche Kämpfer sind Spionen gleichgestellt und können sofort erschossen werden.

Wenn sie jedoch ein Abzeichen getragen hätten, hätte für sie als reguläre Kombattanten das Kriegsrecht gegolten und es wäre ihnen der Status eines Kriegsgefangenen zugekommen (wie den Soldaten der irakischen Armee).

Solches ist in der Haager Landkriegsordnung festgelegt:

Artikel 1.

Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
1. daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
2. daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
3. daß sie die Waffen offen führen und
4. daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung „Heer” einbegriffen.


Die einzige Möglichkeit, wäre es, sie als Teil eine Levée en masse nach Artikel 2 aufzufassen:

Artikel 2.

Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.


Daß dieses zutrifft, ist jedoch sehr zweifelhaft, da sie inzwischen genug Zeit zur Organisation und somit auch für den Aufbau einer Kommandostruktur, die ja zweifellos vorhanden ist und der Ausgabe von Abzeichen/Uniformen/Fahnen hatten. Dies wird lediglich unterlassen, weil ein Partisanenkampf angestrebt wird, nicht aber das Vorgehen als reguläre Kombattanten. Z.B. werden die Waffen bei Anschlägen auch nicht offen getragen.
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  #3  
Alt 03-07-2006, 10:42
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
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raptorsf ist...
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Zitat:
Zitat von Psycho Joker
Rein juristisch gesehen, sind die Guantanamo-Häftlinge keine regulären Soldaten und haben deshalb kein Anrecht auf den Schutz durch die Genfer Konvention.
Gott sei dank sehe nicht nur ich, sondern auch der oberste Gerichtshof der USA das anders
__________________

Geändert von raptorsf (03-07-2006 um 10:45 Uhr).
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  #4  
Alt 15-03-2007, 13:24
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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Germane45 ist ein C...
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Mittlerweile hat sich ja die Rechtsgrundlage dort geändert.

Ich möchte nicht Wissen, unter welchen Umständen diese Aussage zustande kam.
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