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#1
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Hier geht es aber nicht ums bieten sondern um einen Sofortkauf. Was völlig anderes... ...demnach passt das nciht so ganz mit Spassbieten.
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#2
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Was Ebay dazu meint:
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#3
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grundsätzlich verstehe ich Dich ja Naos - aber versuche dich doch mal in die Lage des Verkäufers zu versetzen.
Beide Parteien (Du und der Verkäufer) seid ein Vertrag eingegangen. Er muss die Ware liefern, und du musst diese bezahlen. So lautet der Vertrag. Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ueblicherweise nehmen natürlich die Verkäufer auf Kulanz die Ware zurück und geben dafür auch das Geld zurück. Aber der ganze Aufwand hat ja in dem Fall der Käufer (also Du) verursacht. Deswegen finde ich es nur normal, dass er versucht, den entstandenen Aufwand dem Verursacher (in dem Fall Du) weiterzubelasten. Stell dir mal vor, dass viele Käufer so handeln würde. Das Ergebnis wäre, dass der Verkaufspreis steigen würde, weil der Käufer damit rechnen muss, dass die Ware wieder zurückkommt und er entsprechend viel Aufwand hat. Die Zeche würden also schlussendlich die anderen Kunden bezahlen - und das wäre meiner Meinung nach nicht fair, das meinte ich mit moralisch. |
#4
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Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar ![]()
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#5
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@Raptor: Yo, keine Ahnung wieviele das machen aber das ist Sache des Verkäufers. Das muss er eben in den Preis mit einkalkulieren. Und nicht nur er sondern alle gewerblichen Anbieter in ebay. Sorry, aber der Verkäufer tut mir kein Stückchen leid. Er kennt die rechtlichen Grundlage oder sollte sie kennen - somit hat sich die Sache. Wenn ihm das nicht passt muss er eben im Ausland verkaufen. Klar versuchen kann mans aber mal... ...ich sage nciht das ich das nicht machen würde.
Geändert von Naos (17-03-2006 um 14:14 Uhr). |
#6
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![]() ich nehme meine Kunden immer sehr ernst und gehe davon aus, dass sie wissen was sie tun, deswegen würde ich sowas (als Verkäufer) nicht durchgehen lassen ![]() PS: Wenn ich mir das Email von Juergen Wendler nochmals durchlese scheint mir, dass es EBay ähnlich wie ich sieht. Und die Gesetzeslage sieht wohl auch so aus... Geändert von raptorsf (17-03-2006 um 14:51 Uhr). |
#7
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Wenn die Gesetzeslage so aussieht dann ist es wohl am Verkäufer dieses durchzusetzen. Wenn er das Recht hat, hätte ich auch absolut kein Problem damit den Betrag zu zahlen.
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#8
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da gehen wir jetzt mal besser nicht so drauf ein. Zitat:
Woher kommt es wohl, das z.B. gerade im Teleshoping viele der dort angebotenen Produkte nicht in die Schweiz verkauft werden?; und ich meine jetzt nicht solche Geräte wie Handys und die damit verbundenen Abzockverträgen. ![]() Zitat:
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Gruß AMD-Powered |
#9
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danke ![]() |
#10
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![]() Es gibt Gründe warum man einen Kaufvertrag aufheben kann. Ein Sonderfall für Tel-, Katalog, und Internet-Bestellungen ist halt das Fernabsatzgesetz, dass dem kunden eine 14tägige Rückgabe garantiert, da er die Ware ja vorher nicht in Augenschein nehmen kann ![]() |
#11
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Zitat:
Naos, machs doch so: Die Ware wurde dir trotz vorheriger Absage zugeschickt. Jetzt bezahlst du gerne die Versandkosten der Rücksendung - da kann ja der Verkäufer nichts zu - und zwar sobald dir die Kosten für die Lagerung erstattet wurden ![]() Mal im Ernst, ich würd den auslachen. Hey, ich kann das sogar machen, ich weiss nämlich, wo der Laden ist ![]() ![]()
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |
#12
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Ahh, immer gut jemanden vor Ort zu haben
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