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#1
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In Deutschland geht es mit einem Mindeststreitwert von 80,00€ los.
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Gruß AMD-Powered |
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#2
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warum kaufst du dir niocht nochmaldas game orginal und sagst du hast es dir nur runtergeladen da von deiner orginal cd die cd kaputt ist
was machen sie dann? ![]()
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#3
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Na und? Ist trotzdem verboten....
Ihr habt manchmal komische Vorstellungen von der Rechtslage. Glaubst du es sei legal sich ein Game zu saugen wenn man das Original im Schrank hat? Mitnichten.... Der korrekte Weg ei einer zerkratzten CD ist der Weg über den Produktsupport des Herstellers. Da bekommt man dann in der Regel Ersatzdatenträger.
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Zitat:
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#4
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Kein schlechte Idee, wenn.............
da nicht eine Kleinigkeit wäre die sich Rechnung/Kassenbon nennt und die haben eine Zahlenfolge die sich Datum nennt. Mehr brauch man dazu nicht zu sagen.
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Gruß AMD-Powered |
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#5
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ich meine, dass mittlerweile selbst sicherheitskopien in der BRD verbtoen sind
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#6
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nei nsind sie nicht
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#7
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Es spielt doch keine Rolle, ob man das Spiel herunterladen darf oder nicht!
Es geht darum, dass man es nicht verbreiten darf. Das soll Sven laut der Abmahnung unterlassen.
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#8
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ganz aktuell aus dem Tages-Anzeiger online von heute:
"Strafanzeigen gegen Musikpiraten Der Verband der Schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) geht mit Strafanzeigen gegen private Musikpiraten vor. Eine aussergerichtliche Lösung sei nicht möglich, teilte der Verband mit. Die Musikwirtschaft wollte ursprünglich im Rahmen der Aktion «Game Over» allen privaten Raubkopierern eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige anbieten. Die im Internet aufgespürten Musikpiraten hätten sich verpflichten müssen, alle illegalen Musikdateien zu löschen sowie Kosten- und Schadenersatz bis zu 9000 Franken zu bezahlen. Bedauerlicherweise komme eine solche Lösung aber nicht zu Stande, schreibt die IFPI. Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten. Deshalb hat die IFPI bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeigen gegen private Benutzer so genannter Musik-Tauschbörsen im Internet eingereicht. Im Strafrechtsfall seien die Provider nämlich dazu verpflichtet, den Behörden die Identität bekannt zu geben. Strafanzeigen gegen weitere Raubkopierer sind laut IFPI in Vorbereitung. Zudem würden laufend neue Beweise gegen private Raubkopierer sichergestellt. (mu/ap)" auf den ersten Blick tönt ja auch das wieder abschreckend, aber der wichtigste Satz ist meiner Meinung nach "Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten." D.h. das ganze funktioniert wieder nicht. Und solange Du das Original hast kannst Du es runterladen und Sicherheitskopien machen - da wird dir kein Hersteller einen Strick darausdrehen, davon bin ich überzeugt. Lasst Euch doch nicht immer Angst machen - ich arbeite bei einem der grössten Softwarehersteller der Welt ![]() |
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#9
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Du musst aber davon ausgehen, das die Gesetzeslage in Deutschland (und darum gehts hier) vermutlich eine andere ist als in der Schweiz, daher hilft es hier wenig, wenn du hier Artikel über die Schweiz postest - Ganz im Gegenteil, es verwirrt nur zusätzlich
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