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  #1  
Alt 09-01-2006, 11:52
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"§ 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Außerdem sind sexuelle Handlungen eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld dazu gebracht wurde."

So, da siehst dus, ab 14 ist in Ordnung, aber ab 16 kannst du im Zweifelsfall keine Probleme kriegen.
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  #2  
Alt 09-01-2006, 23:59
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Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kann sowieso nichts passieren. Bei nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kriegste ärger soweit ich weiss.
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  #3  
Alt 10-01-2006, 00:36
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Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kriegste ärger soweit ich weiss.
Sowas nennt man wohl Vergewaltigung und dafür gibts keine Altergrenzen oder was seh ich grad falsch? >_<

Zitat:
Zitat von Bigclac
Bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kann sowieso nichts passieren.
Wenn sich die jüngere Partei nicht beschwert ja, ansonsten wirst dus schwer haben als zB 21jähriger gegen ne 14jährige vor gericht zu bestehen (btw beweis mal dass es einvernehmlich war )
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  #4  
Alt 10-01-2006, 01:58
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Ich glaube in solchen Fällen sind es oft die Eltern die sich beschweren, und behaupten ihr Kind sei ausgenutzt worden... und es ist halt ziemlich schwer zu beweisen das man nicht "die fehlende Fähigkeits zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt hat " egal was das Mädchen sagt, zumal das ja nicht so genau definiert ist.
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  #5  
Alt 10-01-2006, 09:31
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Juristen sind sich ja bekanntlich bei diesem Thema auch nicht immer einig.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=27483
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  #6  
Alt 10-01-2006, 10:51
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danke für eure antworten
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  #7  
Alt 10-01-2006, 14:54
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Zitat:
Zitat von Nemo
Ich glaube in solchen Fällen sind es oft die Eltern die sich beschweren, und behaupten ihr Kind sei ausgenutzt worden... und es ist halt ziemlich schwer zu beweisen das man nicht "die fehlende Fähigkeits zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt hat " egal was das Mädchen sagt, zumal das ja nicht so genau definiert ist.
Hio

Es gibt allerdings Fälle, da wurde ine Pers. und Geistiges Reifezeugnis erstellt!
Psycho Doc´s Analysieren und erstellen auf grund dieser dann jenes Zeugnis!

Es gibt mit sicherheit 14/15 Jährige die um einiges weiter mit ihrer Sexualität sind als andere!
Wie du allerdings richtig erwähnt hast, liegt es so wie so in den meisten Fällen bei den Eltern , die jene Sexuelle Beziehung zu r Anzeige bringen.

In der heutigen Normvorstellung unserer Gesellschaft ist es nicht mehr ganz so extrem mit dem allgem. Problem des Altersunterschiedes....es war schon mal um einiges schlimmer!

Manches mal ist ein Altersunterschied garnicht so schlecht denn: Auf alten Bike´s lernt man das Fahren!

in diesem sinne³:
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Muchas Maracas



Geändert von Bossi (10-01-2006 um 14:57 Uhr).
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  #8  
Alt 13-01-2006, 16:02
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Notfalls lässt man es sich halt von der jüngeren Partei schriftlich geben . Kommt zwar dumm, aber wenn man sich wirklich "liebt", dann sollte dem doch nichts widersprechen .

Edit: Mir fällt gerade ein ..... die Eltern haben ja bei unter 16-Jährigen das zu entscheiden oder wie is das?

MFG DanI
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  #9  
Alt 13-01-2006, 16:13
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Nein, die Eltern haben auch bei unter 16jährigen nicht zu entscheiden, ob sie Sex haben dürfen, obwohl sie natürlich Steine in den Weg legen können, falls sie dagegen sind. Aber die Entscheidung liegt alleine bei dem/der Jugendlichen.
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  #10  
Alt 13-01-2006, 18:50
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Zitat:
Zitat von MakeMeBuB
Notfalls lässt man es sich halt von der jüngeren Partei schriftlich geben . Kommt zwar dumm, aber wenn man sich wirklich "liebt", dann sollte dem doch nichts widersprechen .
MFG DanI
Hio

*ROFL*

Nach dem Motte : Hey Schatz....lass mal Poppen....aber zuerst unterschreib mir mal diese Erklärung......

Da ist ne Marktlücke....sollte Vordrucke von geben....


in diesem sinne³:
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Muchas Maracas


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