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#1
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du hast ja sicherlich einen Mietvertrag. Dort sollten alle Punkt drinstehen, für welche Du zu bezahlen hast. Wenn dann irgend was drauf ist, was da nicht erwähnt wurde, musst Du es schlicht auch nicht zahlen, da es kein Bestandteil des Vertrages ist.
Auch muss dir der Vermieter auf Wunsche Einsicht geben, wie die Detailrechnungen für ihn aussehen - dies muss er belegen können, ansonsten darf er auch hier Dir keine Kosten aufhalsen. Das sind meine Mieterfahrungen in der Schweiz - vielleicht sieht es aber in Deutschland anders aus?!? ![]() |
#2
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ich würde von Beschädigungen etc Fotos machen, festhalten wann und was da mal repariert worden sein soll (falls das nicht ausreichend ist), mietvertrag etc und zum mieterschutzbund und das da gleich übergeben, die können dir dann ja sagen um wieviel % du miete kürzen darfst etc.
Ob dieses Sperrkonto von rap rechtlich so ok ist bezweifel ich, das kann ich auch als mietkürzung von 100% auslegen und du gerätst in zahlungsverzug weil der vermieter ja überhaupt kein geld mehr bekommt, würd ich nicht machen. Ausserdem zahlst du ja dann insgesamt auch 100% der Miete, da hast ja auch nix von, Wenn ich aufgrund von Schäden die Miete kürze brauch man doch die Kürzung auch bei Behebung nicht nachzahlen oder? |