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RE: Klage gegen EA
Zitat:
Aber habe ich dies nicht sinngemäß (nicht mit dem Umtausch) hier geschrieben Ich schrieb: Wenn ich ein Produkt kaufe, das zugesicherte Eigenschaften nicht enthält, oder ich diese aufgrund eines Mangels an dem Produkt nicht nutzen kann. habe ich das Recht auf Nachbesserung. Selbstverständlich müßte vorher eine angemessenene Fristsetzung erfolgen. Aber dann wäre der Weg doch frei. Und EA schließt den Umtausch in seiner AGB ja aus, es sei denn es liegt ein fehlerhafter Datenträger vor. Wenn ich mich richtig erinnere, kann mich aber auch irren. Also nagelt mich bitte nicht daran fest. Und nochmal für alle: ICH WILL NICHT KLAGEN, sondern nur über die Rechte der Anwender und deren rechtlichen Möglichkeiten diskutieren. |