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  #1  
Alt 03-02-2010, 23:29
Naos Naos ist offline
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Ob wir den Urteilsspruch noch erleben?
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Das Thema wird gerade auf SternTV behandelt.

Die Schweiz stellt übrigens Rechtshilfe auf seriöser Basis den Deutschen zur Verfügung - nicht auf WildWest Methoden wie im aktuellen Fall.

Geändert von Naos (03-02-2010 um 23:29 Uhr). Grund: Automatisch verhindertes Doppelposting
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  #2  
Alt 04-02-2010, 16:34
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LordMordred LordMordred ist offline
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Meine Meinung ist klar:
CD kaufen und jeden einzelnen dafür bluten lassen. Und auf alle verteilt kommt gleich noch der Geldbetrag für die CD obendrauf. Und die daran beteiligten Banken zahlen gleich nochmal den gleichen Betrag, weil keiner kann mir Erzählen, dass die nicht wussten woher das Geld kommt.

Den Kauf gestohlener Daten von rechtswidrigen Geschäften zu kaufen, mit Menschenrechtsverletzungen gleichzusetzen. ... RESPEKT
Und jedes Kind das heute nen lolly klaut, wird direkt zum Gewaltverbrecher.
Ergo bist du auch für Lebenslange Freiheitsstrafen für Kleinkriminelle idealerweise mit Sicherheitsverwahrung, denn bei dir wird offensichtlich nur mit einem Maß gemessen.

Dann sind alle Rechtsstaaten für dich in Gefahr, denn ich behaupte jeder Rechtsstaat hat in irgendeiner Weise Leute, die er dafür bezahlt um Verbrechen aufzudecken, mal incognito und mal uniformiert.
Neu an der Geschichte ist doch nur, dass es sich um jemanden handelt der nur im Erfolgsfall Geld für das Aufdecken von Straftaten bekommt. Sowas wie Kopfgeldjäger. Und wenn dieser jetzt gleich 1000 Straftäter auf einmal hat, sind das 2500€ Kopfgeld pro Straftäter.

Zitat:
Zitat von Naos
...Die Schweiz stellt übrigens Rechtshilfe auf seriöser Basis den Deutschen zur Verfügung - nicht auf WildWest Methoden wie im aktuellen Fall.
Ja, nee klar sie denken jetzt darüber nach, dass sie auf Basis ihres Steuergesetzes EU-weit Rechtshilfe beistellen. Bis vor einem guten Jahr hörte sich das noch ganz anderst an. Und die Regeln ihres Steuergesetzes sind dermaßen Großräumig, dass auf deren Basis intelligente Steuerflüchtlinge wohl eher nichts zu befürchten haben.( PSer Herr hat diese Aussage auch gleich auf Nachfrage relativiert.)

Also um dir Raptor zu folgen sperren wir jeden Verkehrssünder bis zu seinem natürlichen Ableben weg, da er ja ne Straftat gegen das Rechtssystem begangen hat und Naos die Bezahlung von einer Straftäter gestohlenen Daten von Straftaten als Hehlerei zu titulieren, ist irgendwie unserer Ordnungsmacht gegenüber nicht sehr freundlich.

Ich persönlich würde mir als Bundesregierung ein Team von Spezialisten zusammenstellen, die nur Daten von den üblichen verdächtigen Banken durchforsten und dann Daten von Straftaten klauen, die dann Publik machen und zwar so lange bis gar keiner mehr auf die Idee der Steuerhinterziehung auf diese Weise kommt.
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"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799)
"Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965)
"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)
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  #3  
Alt 04-02-2010, 16:51
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raptorsf raptorsf ist offline
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nein, es geht hier nicht über die Höhe der Strafe. Es geht um den Grundsatz, ob man Daten verwenden kann die illegel erstellt wurden und ob man dafür gar belohnt werden darf.

Wenn ich bei Deinem Beispiel bleibe mit der Geschwindigkeitsbussen: Ich stelle mich an eine Landstrasse und kontrolliere mit meiner selbstgebastelten Radaranlage ob die vorbeifahrenden Autos zu schnell unterwegs waren.

Dann brenne ich all die Daten (Fotos, Geschwindigkeitsübertretung) auf eine CD und gehe zur Polizei. Ich behaupte dann, dass dort drauf 1500 Verkehrssünder sind die man sicherlich für rund 100'000 Euro belangen kann - ich will aber nur 1000 Euro für die CD.

Nach der Rechtsauffassung wird mir die Polizei mit Handkuss diese 1000 Euros bezahlen.

Es lebe das Denunziantentum! Jeder ein kleiner Datenhehler - oder die Krankenschwester kann ja auch Daten über ihre Patienten sammeln und diese höchstbietend verkaufen - ist ja alles erlaubt....

Wehret den Anfängen sage ich nur... Foltermethoden ist nur eine logische nächste Stufe...

PS: Die Schweiz hat die OECD-Richtlinien anerkannt und ist zur Zeit in Verhandlungen u.a. mit Deutschland. Steuerbetrug wurde schon immer verfolgt und ausländische Regierungen wurden dabei unterstützt - nur nicht bei Steuerhinterziehung - aber sogar das wird wahrscheinlich in Kürze geändert. Aber wenn der Druck steigt bekommen die Populistne die gegen jede Annährung sind eh Oberwasser und das ganze wird verzögert oder gar abgesagt. Also absolut kontraproduktiv diese Massnahme von Merkel und Co. - aber es ist ja Wahlkampf, und der Mob will ja befriedigt werden.
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  #4  
Alt 04-02-2010, 17:18
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Neu an der Geschichte ist doch nur, dass es sich um jemanden handelt der nur im Erfolgsfall Geld für das Aufdecken von Straftaten bekommt. Sowas wie Kopfgeldjäger. Und wenn dieser jetzt gleich 1000 Straftäter auf einmal hat, sind das 2500€ Kopfgeld pro Straftäter.
Das ist aber schön verpackt. Das eigentliche worum es hier geht, einfach weg gelassen. Der Kollege hat Daten GEKLAUT... ...er deckt die Taten nicht einfach auf. Wenn er das auf legale Weise machen könnte, dann ok.

Zitat:
...und Naos die Bezahlung von einer Straftäter gestohlenen Daten von Straftaten als Hehlerei zu titulieren, ist irgendwie unserer Ordnungsmacht gegenüber nicht sehr freundlich.
Geht es hier um Freundlichkeit? Erkläre mir was es ist, wenn ich von jemandem etwas kaufe von dem ich GENAU weiß das es gestohlen ist.

Also das mit dem Freundlich find ich an dieser Stelle mal wirklich panne

Zitat:
nein, es geht hier nicht über die Höhe der Strafe. Es geht um den Grundsatz
Eben. Hier gehts ums Prinzip!

Zitat:
Wenn ich bei Deinem Beispiel bleibe mit der Geschwindigkeitsbussen: Ich stelle mich an eine Landstrasse und kontrolliere mit meiner selbstgebastelten Radaranlage ob die vorbeifahrenden Autos zu schnell unterwegs waren.

Dann brenne ich all die Daten (Fotos, Geschwindigkeitsübertretung) auf eine CD und gehe zur Polizei. Ich behaupte dann, dass dort drauf 1500 Verkehrssünder sind die man sicherlich für rund 100'000 Euro belangen kann - ich will aber nur 1000 Euro für die CD.
Ein (gutes) Beispiel von vielen...

@Lomo: Ich hoffe du fühlst dich nicht persönlich angegriffen. Ich spare mir die schonende Umschreibung und schreibe was ich denke - ich hoffe es passt
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  #5  
Alt 04-02-2010, 18:26
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In China bräuchten sie keine CD, sie hätten das längst auf der Festplatte drauf.

Ein Zeichen mehr dafür, das Demokratie nicht funktioniert ?
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  #6  
Alt 04-02-2010, 20:37
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lustig fand ich auch das Interview eines Deutschen Professors (müsste nachschauen, er lehrt an einer Deutschen Universität und ist scheinbar hochanerkannt). Der sagt, dass es bei diesem "Geschäft" auf keinen um Hehlerei geht, abgesehen davon würden nur die Schweizer diesen Ausdruck dafür verwenden.

Die Erklärung liefert er dann auch nach: Bei der Entwendung dieser nicht physischen Daten fehlt ja nichts, sie wurden ja nur kopiert und nicht gestohlen, d.h. sie fehlen an der Quelle ja nicht. Und weil es sich nur um Daten handelt und die CD er scheinbar selber gekauft hat, ist es keine Hehlerei.

So, wenn ich also Mitarbeiter bei BMW in der Entwicklungsarbeit bin kann ich mir auch eine CD brennen (natürlich selbst gekauft) mit den aktuellesten Forschungsergebnissen, Designstudien etc. und dann nach China verkaufen. Ist ja kein Problem, es fehlt ja nix. Die BMW soll sich bloss nicht so anstellen, wahrscheinlich haben sie auch eh alles selbst bei Toyota oder so geklaut

Was man da nicht alles lernen kann von Professoren

NACHTRAG:
Habs gefunden, es geht um Björn Burkhardt (Uni Mannheim, Professor für Strafrecht), er sagt wörtlich

"Ich bin nicht sicher, ob der Kauf solcher Daten nach deutschem Recht rechtswidrig ist. In der Schweiz spricht man von Daten-Hehlerei. In Deutschland kennen wir das so nicht.
Nach deutschem Recht sprechen wir von Hehlerei, wenn jemand eine Sache, einen körperlichen Gegenstand kauft, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat. Das wäre der Fall, wenn der Anbieter die CD mit den Daten gestohlen hätte. Wurden die Daten aber nur kopiert, sind sie nicht körperlich fassbar, und der Tatbestand der Hehlerei ist nach deutschem Recht nicht erfüllt. Es kommen Verstösse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder die «Ausspähung von Daten» in Frage. "

So, fangt mal schön an zu brennen - kann ja (fast) nix passieren nach Deutschem Recht. Einfach wichtig: CD kaufen und nicht stehlen
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Geändert von raptorsf (04-02-2010 um 20:46 Uhr).
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  #7  
Alt 04-02-2010, 20:53
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Ja das ist immer ganz interessant, den Prof sollte man sich schnappen wenn es mal wieder um Urheberrechtsverletzungen in der Musikindustrie geht

Das Problem ist, dass solche Fragen teilweise nicht einmal auf nationaler Ebene wirklich geklärt sind. Auf internationaler ebene wird das ganze dann so kompliziert, dass es keine Einzelpersonen mehr gibt welche da den Durchblick haben. Er sagt aber selbst ja auch nur, dass der Tatbetand der Hehlerei nicht erfüllt ist, keine Ahnung wie das in Deutschland rechtlich geregelt ist.
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  #8  
Alt 05-02-2010, 08:13
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Zitat:
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Da scheint der Mann aber recht zu habe.
__________________

Halfter, Stricke werden faulen
Nasenringe endlichen fallen.
Zaum und Sporen ewig rosten
Und die Peitsche nie mehr knallen.
Diesem Tag gilt unser Streben -
Kuh und Pferd und Gans und Schwein -
Selbst wenn wir ihn nicht erleben,
Unser Ziel muss Freiheit sein.
- George Orwell
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  #9  
Alt 05-02-2010, 08:45
Naos Naos ist offline
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Zitat von raptorsf Beitrag anzeigen
lustig fand ich auch das Interview eines Deutschen Professors (müsste nachschauen, er lehrt an einer Deutschen Universität und ist scheinbar hochanerkannt). Der sagt, dass es bei diesem "Geschäft" auf keinen um Hehlerei geht, abgesehen davon würden nur die Schweizer diesen Ausdruck dafür verwenden.

Die Erklärung liefert er dann auch nach: Bei der Entwendung dieser nicht physischen Daten fehlt ja nichts, sie wurden ja nur kopiert und nicht gestohlen, d.h. sie fehlen an der Quelle ja nicht. Und weil es sich nur um Daten handelt und die CD er scheinbar selber gekauft hat, ist es keine Hehlerei.


Zitat:
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Dann wäre zu klären was eine Sache ist.

Nein, also Gesetze passen nicht immmer genau speziell auf jeden Fall und können entsprechend ausgelegt werden. Demnach kann ein Datenbestand auch als Sache gewertet werden, oder?
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  #10  
Alt 05-02-2010, 08:49
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AgentLie AgentLie ist offline
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Nein, eine Sache ist eine Sache. Da gibt es keine Auslegungssache.
Und um auch mal ein "tolles" Beispiel zu nennen. Was würdest du machen, wenn es eine Liste von 1000 Mördern geben würde, die ihre Tat mit Sicherheit wiederholen werden? Sie einfach weitermachen lassen, oder ihnen das "Handwerk" legen?

Der "Wert" der CD beläuft sich nach Auswertung von 100 Stichproben wohl eher auf 400 Millionen.>klick<<
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