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Alt 05-09-2005, 23:10
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Zitat:
Zitat von Simsenetti
-Als in in Kanada, die Todesstrafe 1976 aus den Gesetzbüchern gestrichen wurde, sank die Mordrate um 27%.
Das Abschreckungsargument zählt also nicht.
Das die Mordrate irgendwo nach der Absetzung der Todesstrafe gesunken ist ist nicht mal eins.

Zitat:
Zitat von Simsenetti
-Das Argument der hohen Kosten für den Strafvollzug hinkt: Die Kosten für das Verfahren, die Verurteilung, die Berufung und schließlich die Hinrichtung von Straftätern sind durchschnittlich dreimal höher als die Unterbringung eines Menschen für 40 Jahre im Gefängnis.
Und natürlich gibts nur bei Leuten denen die Todesstrafe droht ein Verfahren und ein Braufungsverfahren? (Die Verurteilung selbst ist ja nur die Entscheidung.) Also stehen die Hinrichtung den 40 Jahren Unterbringung gegenüber. Und da ist es kaum möglich das die Hinrichtung teurer ist als der Gefängnisaufenthalt.
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