So, dann mal meine Meinung zu BpjM... wobei ich vorher anmerken muss: Ich komm eigentlich nciht wirklich mehr zum spielen... daher kenn ich weder die Beurteilung von neueren Spielen, noch weiß ich was in den Speilen vor sich geht... ich kann mich nur zur reinen Theorie äußern die hinter der BpjM steckt...
Und die finde ich größtenteils gut! Ja, ich finde, es gibt Medien, die sollten nicht allgemein zugänglich sein... nicht jedes Kind sollte mal eben in den Laden gehen können und sich "Relaistic Kettensegenmassaker" oder "Blut-Spritz Shooter 5" (um mal erfundene Namen zu nehmen, da ich wie gesagt, was neue Spiele betrifft nicht auf dem laufenden bin

) kaufen können... Nein ich denke nicht, dass solche Spiele Kinder zu willenlosen Psychopaten machen, die auf die Straße rennen und wild um sich ballern... da gibt es sicherlich ein dutzend Faktoren die eine größere Rolle spielen... aber ich denke auch nicht, dass solche Spiele wirklich gut für Kinder jedes Alters sind... Von daher halte ich es durchaus für angebracht, dass es eine solche Stelle, wie die BpjM gibt, die dafür sorgt, dass solche Medien eben nicht frei zugänglich sind... Inwieweit sie die "richtigen" Spiele frei gibt oder eben nicht freigibt wage ich nun allerdings nicht zu beurteilen... aber vom Prinzip her halte ich es auf jeden Fall für eine gute Sache...
Eins zu dem Punkt: Man kann sich die Spiele sowieso irgendwie besorgen... Sicher. Wenn jemand ein Spiel mit Altersbeschränkung oder ein indiziertes wirklich will, dann wird er auch nen Weg finden... aber hey: Wieso es ihm noch einfacher machen? Ich mein, wenn ein 14-Jähriger Zigaretten oder Alkohol will, findet er auch ne Möglichkeit... ist das jetzt ein Grund Altersbeschränlungen zu entfernen?
Zitat:
Zitat von Sven
Mal grundsätzlich find ich allerdings die neue Version besser....
Es gibt keine Indizierung mehr, Spiele, auch wenn sie erst ab 18 sind, dürfen in den Läden im Regal stehen und es darf auch Werbung damit gemacht werden (im TV ab einer bestimmten Uhrzeit zB).
Davon unabhängig ist meine Meinung zu den Kriterien die zur Altersfreigabe benutzt werden....
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Das ist so nicht korrekt! Es gibt sehrwohl noch Indizierungen...
Spiele, die indiziert werden bekommen gar keine Alterskennzeichnung! Auch nicht die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe"! (Und die USK ist angehalten die BpjM zu informieren, wenn sie der Meinung sind, das ein Spiel indiziert werden sollte) Für indizierte Medien gilt nachwievor das gleiche, was auch nach altem JuschG galt: Keine öffentliche Ausstellung, keine Werbung, etc... (nachzulesen in JuschG §14 Abs. 1-3, §15 - sollten denke ich die wichtigsten Stellen sein

)