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Vollständige Version anzeigen : "Gerichtlicher Mahnbescheid" Was tun?


Naos
24-03-2005, 09:56
Folgenden Stress hab ich am Hals:

Als ich Arcor Ende 2004 kündigte, erhielt ich nachträglich noch einen Betrag über ca. 60€ vom Konto abgezogen, obwohl ich kein Kunde mehr bei Arcor war.

Ich habe den Einzug Rückgängig gemacht und bei Arcor angefragt durch was die Kosten entstanden sind – denn ich bin kein Kunde mehr. Arcor konnte sich das nicht erklären und wie die Kosten entstanden sind, konnten Sie mir auch nicht mitteilen, da die Server grad nicht so richtig liefen. Ich meldete mich 1 Woche später noch mal – Begründung? Fehlanzeige.

Ohne weitere Mitteilungen wurde der Betrag erneut vom Konto abgezogen. Gleiche Fortlauf. Irgendwann kam eine Mahnung über en entsprechenden Betrag. Ich rufe bei Arcor an, gleiche Geschichte.

Nach einiger Zeit kam ein Schreiben, worin Arcor zugab, dass anscheinend ein Fehler unterlaufen sei, und dass alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollten.
Danke!!! Herrgott, Danke!

Zu früh gefreut. Nach ca. 2 Monaten meldete sich ein Inkassobüro bei mir, mit mittlerweile immens gestiegenen Kosten. Ich angerufen, alles geschildert. „Wir haben den Sachverhalt aufgenommen und melden uns“. Nach einem gewissen Zeitraum erneut die gleiche Forderung des Inkassobüros. Ich angerufen und wieder geschildert. Zusätzlich habe ich den Brief von Arcor hinzugefügt, dass alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollen. „Das ist natürlich was anderes! Wenn wir uns nicht mehr melden sehen Sie die Sache als erledigt an“.

Habe jetzt ca. 1 Jahr, oder noch länger nicht mehr gehört.

Vor kurzem kam ein Brief vom Amtsgericht mit einer Forderung von 211,77€. Ursprünglich waren es 98,98€

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Die Frage ist jetzt, was soll ich tun? Wenn ich Widerspruch einlege, erhöhen sich die Kosten immer mehr – aber einfach so zahlen obwohl ich immer noch nicht weiß um was es sich handelt, bzw. ich ein Schreiben erhielt, dass Arcor ein Fehler unterlief, möchte ich auch nicht.

Ich bin etwas ratlos muss ich sagen….

daabrippa
24-03-2005, 10:04
Hmm, ohne Rechtsschutz ist sowas blöd. Und nochmal bei Arcor anrufen und sich nicht abwimmeln lassen bringts nicht? Wenn Du Pech hast bleibst Du am Ende auf den Kosten für das "Verfahren" auch noch sitzen. Kennst Du niemanden der Anwalt ist / Jura studiert hat und den Du mal fragen könntest?

Wenn alle Stricke reißen ->
BILD Zeitung (http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html) :D http://www.exit13.de/_images/cursor.gif

Sven
24-03-2005, 10:29
Wenn du tatsächlich ein Schreiben hast in dem dir Arcor mitteilt daß alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollen, solltest du dich (mit dem gesamten Vorgang, also allen Papieren dazu) mal bei der Verbraucherberatung melden.

Naos
24-03-2005, 10:55
Preis der Telefonberatung: 1,75€/min :omg:
Preis der E-Mail Beratung: 19,00€ :omg: !!

Aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben. Evtl. frag ich mal einen Anwalt wie der das ganze sieht bei einem kurzen Beratungstermin.

raptorsf
24-03-2005, 11:27
so wie du das schilderst und wenn das wirklich alles so passiert ist (davon gehe ich auch aus) würde ich jetzt auch auf stur schalten.

Du hast Dich wirklich bemüht die ganze Sache zu bereinigen und hast mehrmals (!) interveniert. Nur war das Ergebnis mehr als ernüchternd.

Natürlich braucht es etwas Nerven und 100 % sicher ist es nicht das du damit durchkommst, ich persönlich würde es aber riskieren und nicht weiter mit denen kommunizieren oder gar irgendwas bezahlen. Wenn es hart auf hart kommt (vor Gericht) wirst du mit grosser Wahrscheinlichkeit recht bekommen - 1. hast du dich bemüht und 2. bist du in der schwächeren Position und die andern müssen dir Fehlverhalten vorwerfen (und nicht umgekehrt).

Lass Dich nicht unterdrücken - ich habe leider auch schon ähnliche Fälle erlebtr und immer gewonnen! Einfach hartnäckig sein und sich nicht einschüchtern lassen!

fadmax
24-03-2005, 11:27
Wenn Du einen Brief vom ursprünglichen Vertragspartner ARCOR hast, in dem sie den Fehler zugeben, oder zumindest Prüfung versprechen, dann solltest Du dem Amtsgericht und dem Inkassobüro und ARCOR nochmals "SCHRIFTLICH" die ganze Geschichte zukommen lassen. Telefongespräche mit dem genauen Datum und den Namen des Gesprächspartners, bringen da nichts. Wenn darin steht das sie es prüfen und dann nichts mehr von Arcor kam, liegt nach meinem Rechtsverständnis der Fehler bei denen. Allerdings bin ich auch kein Anwalt.

P.S.: Ich hatte das gleiche Problem mal mit Premiere und einem defekten, verlorengegangnen Decoder. Ich hatte damals aus 900DM plötzlich einen 900€! Gerichtbescheid da liegen und da ich ausser den Daten zu den Telefongesprächen incl. Namen der Gesprächspartner nichts hatte musste ich die Sache selber blechen (wg. Bringschuld der Sendung). :nos:

EDIT: Das wirklich stand nur da, weil für mich nicht genau rauskam was in dem Brief steht, nimm das bitte net so ernst...

Naos
24-03-2005, 12:17
Leute, ihr könnt mir das ruhig glauben, dass ich diesen Brief von Arcor habe, als lasst doch bitte das "wirklich" :hmm:

Ich muss mal alles zusammensammeln - weiß nciht mehr genau was ich alles habe, aber diesen Brief von Arcor hab ich auf alle Fälle noch - ich denke auf den kommts an. Ich werd evtl. mal mit irgendnem Anwalt bei mir in der City sprechen und wohl wirklich auf Stur schalten, auch wenns ein Haufen Geld mehr kosten könnte...

raptorsf
24-03-2005, 12:29
leider weiss ich nicht genau wie es in Deutschland läuft, aber ich denke es ist nicht viel unterschiedlicher als hier in der Schweiz.

Deswegen würde ich mich nicht einschüchtern lassen, vor allem Inkasso-Büros haben da einen zweifelhaften Ruf und sie arbeiten üblicherweise gerne mit Druck und Einschüchterungsmassnahmen. Aber meistens sind das nur zahnlose Tiger die laut brüllen, wenn es hart auf hart kommt ziehen die den Schwanz ein den sie schauen sich die Aktenlage an und müssen kalkulieren, ob sich der Aufwand für die paar Franken/Euros überhaupt lohnen. Im schlimmsten Fall machen sich die dann höchstens eine Notiz in ihrem System dich nicht mehr beliefern zu wollen.

Wie schon gesagt, ich würde mich nicht einschüchtern lassen und nicht weiter Zeit und Geld investieren. Die sind am Zug und sollen sich bewegen und nicht du - aber natürlich kenne ich nicht alle Fakten und ein Restrisiko besteht - aber das würde ich in dem Falle eingehen :D

Merlin
24-03-2005, 12:37
Viellleicht hilft dir das hier weiter:
http://verbraucherschutz.wtal.de/verbraucherzentralen.htm

oder das:
http://verbraucherschutz.wtal.de/schutz.htm

Beratung ist teilweise auch kostenlos.

Germane45
24-03-2005, 16:14
Mit dem Gericht ist nicht zu Spassen.
Du solltest deine Unterlagen ordentlich abheften, so das man sieht, das
der Vorgang lückenlos nachvollziehbar ist.

Damit gehst Du dann unangemeldet bei passender Gelegenheit zum Sachbearbeiter am Gericht und erklärst ihm die ganze Sache.

Wenn der Mann etwas taugt, gibt er dir vielleicht kostenlose Tipps, wie Du weiter vorgehen kannst.

Ist juristischer Beistand unumgänglich, überprüfe deine finanzielle Situation, ob Dir vielleicht sogar "Armenrecht" zusteht.
Dann wärst Du aus dem Schneider, was die Anwaltskosten angeht.

Gehe auch nicht aus Bequemlichkeit zum ersten besten Anwalt in deiner Nähe, sondern erkundige dich bei Freunden und Bekannten, welcher schon positiv aufgefallen ist.

Bei einem Streitwert von 200 € wird das ansonsten auch nicht so viel teurer, solltest Du doch auf den Kosten sitzenbleiben.

Achte nur darauf, das Du die "Einspruchsfrist" nicht versäumst.

Naos
24-03-2005, 16:21
Bei einem Streitwert von 200 € wird das ansonsten auch nicht so viel teurer, solltest Du doch auf den Kosten sitzenbleiben.



Meinst du nciht? Ich hab da Panik, dass ich bei einem Anspruch weitere imense Bearbeitungsgebühren zu tragen habe. Kann das denn nicht sein?


Achte nur darauf, das Du die "Einspruchsfrist" nicht versäumst.

Siehe oben. Gute, wenn du sagst, die Kosten können nicht mehr großartig steigen, werde ich natürlich sofort Einspruch einlegen... ...ich habe da aber wie gesagt meine Zweifel.

Und meine finanzielle Lage ist gut, da kann ich sicher ncihts machen...

Germane45
24-03-2005, 16:29
Ich kann sehr gut Verstehen, das Du Panik hast.
Mir würde auch der Arsch auf Grundeis gehen.

Ich hatte selber auch vor einiger Zeit eine kl. Klage laufen. (War um die ca. 50€)
Mit Gerichtskosten hat sich das ganze nur verdoppelt.

Gut, bei mir ging es nicht um einen Mahnbescheid. Ich bin gleich zum Anwalt gelaufen. :hmm:

Die Folgekosten richten sich immer nach dem Streitwert.

Naos
24-03-2005, 16:34
Da bist du dir 100% sicher?

Sprich wenn das ganze jetzt übertrieben noch ein Jahr weiter geht, kann es nciht sein das darauf schnell mal 600€ oder so werden?

raptorsf
24-03-2005, 16:40
übertreibt ihr da nicht etwas? Das ganze ist doch einfach Peanuts - Anwalt einschalten? Schlichtungsstelle aufsuchen?

Ok, vielleicht läuft das ganze ja in Deutschland wirklich so, aber wenn ich hier in der Schweiz einen Anwalt nehmen will zahle ich MINDESTENS mal CHF 1'000.00 (rund 600 Euro) nur damit er sich den Fall mal anschaut. Und dann kommen Stundensätze von rund CHF 200 - 400 dazu! Und die übernimmt dann meistens die unterlegene Partei bzw. wird sich mit dem Gegner geteilt. Also das ganze kann wirklich sehr schnell sehr teuer werden (und zuerst zahlst Du das ganze mal aus eigener Tasche). Das ganze ist doch überhaupt nicht verhältnismässig! Wir reden doch hier von rund 200 Euro. Wegen so einem Betrag macht doch niemand ein Fass auf - das würde ich einfach auf mich zukommen lassen - die Gegenpartei muss ja aktiv werden und was unternehmen, aber das kostet die ja auch Zeit, Nerven und Geld - und das für 200 Euro?

Ich würde einfach die Unterlagen sammeln und abwarten was passiert - aber sonst sicherlich nichts unternehmen.

Germane45
24-03-2005, 16:41
@ Naos

Ich kann jetzt nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen.
Gelesen habe ich aber auch mal hier irgendwo im Netz mal so eine Kostentabelle.

Ich weiss nur nicht mehr wo das war, sonst hätte ich diese Dir hier verlinkt.
Solche Tabellen gibt es aber.


@ raptorsf

Wenn ich mich im Recht fühle, zieh ich jedes Ding voll durch.
Egal was das Kostet.
Gut, ich bin ja auch versichert.

Naos
24-03-2005, 16:46
Du bist versichert. Das ist es eben.

@Raptor: Übertreiben hin- oder her. Es sind halt schon aus 90€ über 200€ geworden. Es stellt sich für mich eben die Frage wenn ich jetzt Einsrpuch erhebe, ob dann noch mal 100€ Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen werden, noch mal Zinsen fällig sind, etc.... Verstehst?

Germane45
24-03-2005, 16:49
Sprich erst mal mit dem Gericht.
Wenn Du die Sache doch angehst und verlierst, kommen zu den 90€ auch noch wohl 5% Zinsen für das Jahr dazu.

ich gehe mal davon aus, das Du ein Auto hast.
Erweitere doch einfach bei Gelegenheit den Versicherungsschutz, und Dir passiert das in Zukunft nicht mehr.

Naos
24-03-2005, 16:55
Ich war mal Reschtschutzversichert. Ich hab das gecancelt da es imens teuer war und sich im Endeffekt nicht gerechnet hat. Jetzt wär ich natürlich froh...

...was zahlst du denn für deine Rechtschutz?

PS: Weitere Antworten von mir können etwas andauern, da ich jetzt in Wochenende starte und wohl erst morgen oder übermorgen Abend zuhause ankomme. FROHE OSTERN und dicke Eier^^ euch allen und vor allem denen die hier immer so moutiviert helfen. Ist immer wieder eine feine Sache mit euch :freu: Gruß Naos

raptorsf
24-03-2005, 16:57
...Nach einiger Zeit kam ein Schreiben, worin Arcor zugab, dass anscheinend ein Fehler unterlaufen sei, und dass alle weiteren Forderungen ignoriert werden sollten...

wenn Du genau DIESES Schreiben hast, unterschrieben mit Datum versehen etc. kann Dir gar nichts mehr passieren. Auch alle weitere Forderungen (Verzugszins, Mahnspesen etc.) welche aus diesem Fall hervorgehen sind somit nichtig!

Wenn die Gegenpartei das trotzdem durchziehen will und immer mehr verlangen will müssen sie das belegen - können sie aber nicht, weil mit obengenannten Schreiben verzichten sie ja auf jegliche Forderung.

Wenn das nicht so sein soll verstehe ich das Rechtssystem nicht mehr.

Germane45
24-03-2005, 17:09
...was zahlst du denn für deine Rechtschutz?


Sind 90 €.

Akerbos
25-03-2005, 13:31
Lass dich ja nicht unterkriegen. Du hast den Brief, wie du sagst, und sicherlich auch irgendeinen Beleg für deine Kündigung, die natürlich den AGBs entsprochen haben muss, und Kontoauszüge, die belegen, dass du während deiner Kundschaft alles ordnungsgemäß gezahlt hast. Was wollen die dann von dir haben? Die habn bestimmt ein internes Problem, dass die eine Abteilung nicht mitbekommen hat, dass Rechnung XY von einer anderen als nichtig erklärt worden ist, und daraufhin den normalen Rechtsweg gegangen ist. Oder, was ich nicht glaube, sie denken sich, schreiben wir einfach mal ne Rechnung und ziehen das durch, irgendwann zahlt der schon. Aber sowas sollte Arcor nicht nötig haben. Und egal - in beiden Fällen gewinnst du eh. Stell nur sicher, dass du dich absolut korrekt verhalten hast und das möglichst auch nachweisen kannst.

gersultan
25-03-2005, 16:02
Kurz und Knapp:

Jeder Hinz und Kunz kann dir eine "gerichtliche Mahnung" schicken. Das Gericht (Amtsgericht Hagen) prüft NICHT ob der Anspruch rechtskräftig ist oder überhaupt rechtens ist!!

Also Naos: Du schnappst dir das beigefügte "Widerspruch"s-Schreiben, füllst das aus und schleunigst damit zum Gericht. Versäumst du diese Frist, ist die Forderung gegen dich rechtsgültig, egal was vorher war!!.

Nach deinem Widerspruch geht vom Amtsgericht an den Gläubiger ein Schreiben, worin dein Widerspruch inkl. Begründung aufgeführt ist. Wenn der Gläubiger noch immer der Meinung ist, dass du zahlen musst, muss er Klage erheben. Der Gläubiger muss dann die Gerichtskosten im Voraus bezahlen. Was er natürlich nicht macht, wenn ihn die Klage unsinnig erscheint ;). Nach Klageerhebung stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung (Anwalt etc.).

Also Naos: Locker machen, Widerspruch ausfüllen und ab zum Amtsgericht (entweder persönlich beim nächsten oder per Einschreiben mit Rückschein). Ostern geniessen ;)

Achja: ARCOR wird mit dem ganzen schon lange nichts mehr zu tun haben. Offene Forderungen werden en masse an Inkasso-Unternehmen verkauft. Nicht ohne Grund steht in solchen Schreiben, dass die Zahlungen an die Inkasso-Büros geleistet werden sollen und nicht an den ursprünglichen Gläubiger :rolleyes:

MewtoX
25-03-2005, 16:13
Genau da hat Gersi recht.

Wenn du nicht binnen 2 Wochen nach erhalt des Briefes beim Gericht Wiederspruch dagegen eingelegt hast, dann ist die Forderung rechtskräftig.

Naos
26-03-2005, 10:37
Habe meine Unterlagen gecheckt. Habe Gott sei dank noch den ganzen Schriftwechsel parrat :)

Werde natürlich Widerspruch einlegen. Ich berichte...

Sailor Moon
26-03-2005, 13:40
Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.

Diese Mahnsachen bei Telefon & Onlinegebühren sind nicht gerade selten, da eine Klärung bei fehlerhaften Rechnungen sogut wie ausgeschlossen ist.

Einmal im mahnverfahren, immer im Mahnverfahren. Ich hatte erst vor einem Jahr Ärger mit meinem alten Mobilfunkanbieter, der meine Kündigung igoriert hatte. Naja, Mahnungen, Schreiben vom Rechtsanwalt, schließlich das bewußte gerichtliche Schreiben. Ich hab nichts beantwortet und mich nicht gerührt, nur Widerspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid. Seitdem ist Ruhe...geklagt haben sie nicht. Wußten wohl daß sie vor Gericht abstinken würden.

Wenn sie aber Klagen, sind sie beweispflichtig, daß sie eine berechtigte Forderung an Dich haben. Nicht du! Laß sie mal kommen...brauchst im Prinzip nur mit dem Schreiben von Arcor vor Gericht aufzukreuzen. Das war's dann. Gerichtsstand ist übrigens dein Wohnort, Vorteil für dich.

Der_Mosch
26-03-2005, 13:43
Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.

Yay, ich bin krass! Was hab ich gemacht? :D

Um aber meine Meinung noch mal zu sagen, du has nix falsch gemacht, also lass die ma machen....

Sailor Moon
01-04-2005, 09:15
Yay, ich bin krass! Was hab ich gemacht? :D


Oh, da hab ich mich vertan, meinte Gersultan!

RangerOfDead
02-04-2005, 21:43
Habe meine Unterlagen gecheckt. Habe Gott sei dank noch den ganzen Schriftwechsel parrat :)

Werde natürlich Widerspruch einlegen. Ich berichte...
da du die Unterlagen hasst, besitzt du einen Beweis das ARCOR da einen Fehler gemacht hat. Von daher bist du im Recht und entweder ARCOR oder die Staatskasse zahlt die Gerichtskosten. Du dürftest eigentlich keine Kosten erhalten und könntest auch Schadensersatz forden, da du mehrmals Anrufen musstest und dadurch auch Kosten deinerseits entstanden sind.

Chriss
05-04-2005, 01:31
Genau, du könntest jetzt ja laut der Theorie DENEN nen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen in denen du die über den Zeit und Arbeitsausfall ebenso wie über die ganzen Telefonats und Internetskosten verklagst die dich die beschäftigung mit dem Fall gekostet hat! :D

Naos
05-04-2005, 08:46
Ich würde eher sagen ich warte bis die Sache abgehakt ist und verklage sie dann^^

WalnutXP
05-04-2005, 23:38
Ich denke die wahrscheinlichkeit dass die Damit auf die Schnauze fallen, und nicht du, ist extrem hoch. Immerhin sind solche Dinge allmählich standard. Immer wieder versuchen Provider auf diese Weise kündigungen zu entgehen, teilweise mit voller Absicht. :(

BTW @Naos: Dein PN-Fach ist voll. ;)

Germane45
06-04-2005, 19:25
Noch nebenbei eine kl. Anmerkung.

Solltest Du Naos, ich deinem Freundes und Bekanntenkreis jemanden haben, der auch bei Arcor unter Vertrag ist, dich aber nicht erreichen kann, liegt das u.U. daran, das Arcor diese Verbindung manipuliert hat.

"Abtrünnige" müssen in diesem Fall mit Stress rechnen.
Das ist in meinem Freundes-Bekanntenkreis leider kein Einzelfall.

Aus diesem Grund, habe ich u.a. bisher von einem Wechsel zu Arcor, Abstand genommen.

Sonicboom
17-04-2005, 16:36
Na jetzt weiß ich zumindest dass ich besser gleich VON Arcor "weg-"wechsle, wenn ich eine mysteriöse Rechnung über 60 €uro krieg;)

Schon interessant, was sich somanche großen Betriebe leisten, was?

BigMama
17-04-2005, 20:03
Oh man...wie gut kenne ich dieses Problem...

Ich errinner mich dunkel an die Stichwörter:

"L*vanzo, eMailbomber, Serverausfall"
<- Des sagt alles...

War jung und hatte nur Müll im Kopf...war 13 Jahre alt, und musste dann doch nicht auf den Kosten von 1200€ sitzen bleiben...pardon, 1500€ nach dem zweiten Inkassobrief...oh verzeihung, ich meinte 2300€, die an Anwaltskosten dazu kamen.

Den Rechtsstreit habe ich gewonnen. Mahn und Inkasso-Kosten musste ich nicht zahlen...aber fast 2 Jahre Rechtsstreit machen einen reichen Anwalt...den durfte ich selber zahlen...am besten garnet mit so großen Firmen anlegen und direkt alles gerichtlich klären...bevor man auf stur schaltet...

aCnCWoMeN
17-04-2005, 20:22
Den Rechtsstreit habe ich gewonnen. Mahn und Inkasso-Kosten musste ich nicht zahlen...aber fast 2 Jahre Rechtsstreit machen einen reichen Anwalt...den durfte ich selber zahlen...am besten garnet mit so großen Firmen anlegen und direkt alles gerichtlich klären...bevor man auf stur schaltet...
ich dachte die anwaltskosten werden vom verlierer oder vom staat gezahlt in so einem fall ?

WalnutXP
18-04-2005, 01:29
Erstens das, und zweitens ist mit BigMamas Post noch mehr faul:

Rechtsstreit mit 13? Hallo???

raptorsf
18-04-2005, 11:18
ich dachte die anwaltskosten werden vom verlierer oder vom staat gezahlt in so einem fall ?

nicht unbedingt, dass liegt in der Verantwortung des Richters, der kann/muss festlegen, wer und wieviel jeder zu bezahlen hat.

Oft ist es so, dass die unterlegene Partei dem Gegner seine Kosten (oder ein Teil seiner Kosten) bezahlen muss, es passiert aber auch sehr oft, dass man die eigenen Kosten (obwohl man vor Gericht gewinnt) selber berappen muss (vor allem erstinstantlich, wenn man eine Art "Vergleich" erzielt).

Akerbos
19-04-2005, 21:35
Ich denke, wenn man sich VOR dem Prozess von einem Anwalt beraten lässt, kostet das trotzdem, oder?

GammaGandalf
20-04-2005, 10:00
Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du zahlst was sie verlangen und bist raus aus der Geschichte, oder du gehst vor Gericht was aber wieder ein gewisses Risiko in sich birgt, weil wenn du verlierst bist du der Arsch...

Naos
20-04-2005, 17:13
Danke für den Tipp Gandalf, aber der bringt mich kein Stück weiter!
Was passirt denn wenn ich der Arsch bin? Das wäre interessant! Das es übel für mich aussieht, falls ich nicht recht bekomme is mir schon klar :rolleyes:

Bezüglich den evtl. auftretenden Kosten - und was meint ihr zu Germanes Statement?


Bei einem Streitwert von 200 € wird das ansonsten auch nicht so viel teurer, solltest Du doch auf den Kosten sitzenbleiben.






Die Folgekosten richten sich immer nach dem Streitwert.

Narodnaja
20-04-2005, 17:46
Also ich kann mich täuschen, aber eigentlich sollte das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kostenlos sein ? Hatte das erst vor kurzem, hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber glaube dass die erst zur Sprache kam, als ich den Anwalt beauftragt habe.
Du beauftragst ja keinen Anwalt, ohne den Fall vorher mit ihm zu besprechen bzw. ihm zu schildern. Und mal nachfragen, was an Kosten kommen kann, ist ja auch in Ordnung, sollte man immer machen und da schaut dich auch kein Anwalt dumm an (wenns ein vernünftiger ist).
Bei mir gingen ein paar Schreiben hin und her (ich war Kläger), mit Mahnbescheid, Klageeinreichung und Vollstreckungsbescheid, da gings um einen Streitwert von 441,- + Zinsen für ein halbes Jahr. Die ersten beiden Schreiben (Anwaltliche Mahnung und - soweit ich mich erinnere - Antrag auf Vollstreckungsbescheid) hatten sich auf etwa 150 EUR belaufen, danach hats die RS-Versicherung übernommen (Selbstbeteiligung).

Ich vermute aber mal, dass du relativ schnell auf hundert EUR kommen wirst, wenn du einen Anwalt mit deinem Fall beauftragst. Solange es zu keinem Gerichtsbeschluss kommt, zahlst du deine Anwaltskosten leider immer selber, erst ein Gericht kann den Gegner zur Übernahme verpflichten. Das ist imho in deinem Fall aber wahrscheinlich, falls es denn soweit kommt. Ob ein Gericht bei der Sachlage überhaupt einen Prozess zulässt, würde ich noch bezweifeln. Kläger wäre wahrscheinlich das Inkassobüro, und die machen sich ja nicht unbedingt mit Klagen bekannt.

Ein anwaltliches Schreiben dürfte dem Spuk wohl ein Ende bereiten.
Achja - meinen Fall habe ich gewonnen, da der Gegner aber mittlerweile insolvent war, bin ich auf dem Schaden und auf der Selbstbeteiligung sitzen geblieben :)

Naos
20-04-2005, 17:50
Was würdest du mit demnach empfehlen?

Wenn ich gleich zum Anwalt renne würde er den Fall höchwarscheinlich wohl schnell regeln (was mir natürlich am liebsten wäre) - ich hab jedoch kein Bock 100€ blechen zu müssen...
...denn mit diesen 100€ wäre ich schon wieder über der "Anfangsforderung", sprich ich hätte auch wenn ich "gewinnen" würde eigentlich verloren.

Narodnaja
20-04-2005, 18:03
Nunja, aber bei sowas find ich gehts ums Prinzip *g* man muss die Hunde mit ihren eigenen Waffen schlagen.

Hat sich denn was getan, seit dem du Widerspruch eingelegt hast ? Wenn ja, was ?

Naos
20-04-2005, 20:21
Jupp, es kam vom Anwalt (jetzt nicht mehr vom Gericht) ein Schreiben, dass sie eine Begründung möchten. Ich schicke ihnen jetzt einfach den vorangegangenen Briefwechsel zu.

@Prinzip: Ich steh eigentlich auch auf das ganze Prinzip Gedöns - bloss seh ichs prinzipiell nicht ein auch nur einen Pfennig für die ganze Sache auszugeben (wobei ich schon genügend Stress, Porto und Zeit investiert habe :kotz: )

to be continued...

Sailor Moon
21-04-2005, 05:41
Darauf würde ich gar nicht antworten. Du könntest unbeabsichtigt irgendetwas schreiben, was Dir rechtlich zum Nachteil gereichen könnte.

Die müssen beweisen, daß sie Ansprüche an Dich haben. Das können sie aber nicht...also laß sie mal machen.

Laß sie ruhig auflaufen. Einen Anwalt würde ich erst einschlaten, wenn sie klagen. Nicht eher. Dann bekommst Du auch alle Anwaltskosten ersetzt und zwar vom Kläger.

Naos
21-04-2005, 07:56
Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...

Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht.

raptorsf
21-04-2005, 09:41
gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.

Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren.

Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken...

Naos
21-04-2005, 10:49
wenn sie jetzt schon vom inkassobüro übers gericht zum anwalt gekommen sind, dann denk ich werden sie auch noch weiter gehen...

MakeMeBuB
21-04-2005, 17:41
Bei uns is es auch sone Geschichte. Letztens bekam mein Vater ein schreiben von T-Online. Indem stand das der Vertrag Eco gekündigt wurden ist. Wir hatten jedoch gar keinen Vertrag bei T-Online und somit haben wir auch nie etwas gekündigt. Jetzt is meinem Vater aufgefallen das T-Online schon 7 Monate lang einen Betrag von 6,95€ eingezogen hat. Daraufhin hat mein Vater dort angerufen und gefragt was das für ein Vertrag sei und das wir eigentlich gar keinen haben. Die von T-Online konnten nur sagen das es irgendein Internetzugang sein muss und das sie das ganze prüfen werden. Komischerweise habe ich aber meinen Internetzugang bei 1&1 :lol:. 1 Woche später kam ein schreiben in dem stand, dass dieser Vertrag schon lange angerechnet wird und durch die Kündigung jetzt nicht mehr angerechnet wird. Doch wer wollte das denn wissen? Tjo mein Vater fand das alles ziemlich lächerlich, aber was will man machen. Die können einem ja nicht mal richtig erklären was das fürn Vertrag ist und wann man den abgeschlossen haben soll ..... Gut, jetzt handelt es sich ja noch um einen kleinen Betrag und er wird durch die Kündigung auch nicht mehr auf der Rechnung erscheinen, aber daran sieht man mal wieder wie man heutzutage über den Tisch gezogen wird und nichts machen kann .... :rolleyes:.

MFG DanI

Narodnaja
21-04-2005, 19:50
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

@Naos: Ich hab heute einen Arbeitskollegen gefragt, dessen Freundin (in Kürze Frau) Anwältin ist (die, die den Max Strauß verklagt ;)). Der meinte, schon beim ersten Gespräch halten die Anwälte i.d.R. die Hand auf, daher korrigier ich meine obige Aussage.
Dem Anwalt kannst du imho den Schriftverkehr schicken, einfach eine kurze Zeile dazu in der Art wie "Anbei der Schriftverkehr bzgl. der Angelegenheit soundso", sonst nichts weiter dazu sagen. Eigentlich reicht das Schreiben von Arcor als Begründung. Bist du zufällig selbständig ? In dem Fall könntest du nämlich auch langsam mal anfangen, den Zeitaufwand (und Porto, Kopierkosten usw.) in Rechnung zu stellen. Ob das jemand beachtet, steht auf nem anderen Blatt, aber falls es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt (imho unwahrscheinlich, da Sachlage absolut klar) kannst du das als Schaden anführen. Wenn du nicht selbständig bist, wirds bisschen schwerer, da du wahrscheinlich keinen Stundensatz für deine Freizeit hast.

Sailor Moon
21-04-2005, 22:45
gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

Ich kann dazu nur sagen, ich habe auf so ein Rechtsanwaltschreiben nicht geantwortet und sie haben nichtmal geklagt. Von den Dutzenden Inkassobüroschreiben ganz zu schweigen.

Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Und zu Makemebub: Dein Vater muß seinen Kontoauszug monatlich prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen.

WalnutXP
22-04-2005, 04:24
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. :D Haben die auch ohne Zicken gemacht. ;) Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.

WalnutXP
22-04-2005, 04:27
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. :D Haben die auch ohne Zicken gemacht. ;) Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.

Sailor Moon
22-04-2005, 10:31
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Völliger Unsinn. Wo hast du das her? Nenne uns Deine Quelle.

WalnutXP
22-04-2005, 10:53
Weiß nichtmehr genau....

Papa :D

gersultan
10-05-2005, 11:54
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!
schweigen kann im Geschäftsverkehr durchaus als stille Zustimmung gewertet werden. Dies ist zB im HGB geregelt.

Einfache "Zahlungsaufforderungen" etc. von unbekannten Firmen kann man als Privat-Person durchaus ignorieren. Aber keine von Firmen, mit denen man sonst im Kontakt steht (zB falsche T-COM Rechnungen etc pp).

Sailor Moon
10-05-2005, 12:07
Bitte die genauen Paragaraphen nennen.

gersultan
11-05-2005, 00:30
suchst du vielleicht mal selber?! :twink:

Sailor Moon
11-05-2005, 05:35
Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.

Naos
11-05-2005, 08:31
Da muss ich dir recht geben, wobei ich von keinem erwarte, dass er jetzt den genauen Paragraphen mit einfügt. Erfahrungen bringen hier sehr viel, aber wie du schon richtig aufgeführt hast: "Hörsagen" bringt hier absolut nichts.

WalnutXP
11-05-2005, 08:52
*lol*

Man kann nicht alles beweisen, was man weiß.

Naos
11-05-2005, 09:04
Verlangt auch keiner von dir. Hier in dem Topic aber irgendetwas zu posten, was du denkst mal gehört zu haben, in dieser oder einer ähnlichen Art bringt uns hier nicht weiter :hmm:

raptorsf
11-05-2005, 09:39
wir sind ja alles keine Rechtsanwälte und deswegen sind unsere Tipps und Erfahrungen sicher mit Vorsicht zu geniessen - aber dafür verlangen wir ja auch kein Geld :)

Trotzdem finde ich es etwas billig und arrogant, gleich Gesetzestexte zu fordern wenn jemand seine Hilfe anbietet. Wie schon gesagt ist alles unendgeldlich hier.

Ich halte mich auch besser etwas zurück, weil die Deutsche und Schweizerische Rechtssprechung und vor allem die Ausdrücke (richtlicher Mahnbescheid habe ich zu Anfang für mich falsch übersetzt, bei uns heisst das Betreibung) varieren.

Trotzdem viel Glück Naos - und lass dich einfach nicht einschüchtern, dieser Satz gilt sicher in jedem Land und gegen jede Behörde und Firma ;)

Sven
11-05-2005, 09:54
Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.
Ok, sollen wir dich bei deiner nächsten Aussage darauf festnageln?

Also halt lieber selbst den Rand....

gersultan
11-05-2005, 12:53
Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter. :wrofl:

ich mach es, wenn du erstmal alle deine eigenen Behauptungen hier belegt hast ok? :D

ansonsten: Ich bin Bürokaufmann und selbstständig. Kenne mich schon im HGB und BGB (inkl. Fallentscheidungen von Gerichten) etwas aus, da ich es gelernt habe und auch anwende ;)

und: von DIR lasse ich mir den Mund sicher nicht verbieten :D

ehrlich gesagt: Ich habe einfach keinen Bock für dich die entsprechenden Paragraphen plus Anmerkungen rauszusuchen ok? ^^

WalnutXP
11-05-2005, 23:35
Ok, sollen wir dich bei deiner nächsten Aussage darauf festnageln?

Also halt lieber selbst den Rand....

Naja okay, wenn er allerdings tatsächlich in diesen Problemen steckt muss er sich darauf natürlich schon verlassen können.... Wobei ich dann doch eher einen Rechtsanwalt bemühen würde, wenn was auf dem Spiel steht... ;)

Sailor Moon
13-05-2005, 01:30
ehrlich gesagt: Ich habe einfach keinen Bock für dich die entsprechenden Paragraphen plus Anmerkungen rauszusuchen ok? ^^
Dann ist dein Rat auch nichts wert.

Meine Devise ist: wenn du etwas tust, dann tu es richtig, oder laß es ganz.

Ich weiß auch nicht, was das soll? Du hilfst Naos nicht mit solchen unqualifizierten Beiträgen.

gersultan
13-05-2005, 02:06
*lach* du bist süß :gf:

wegen "Stillschweigen" etc. war auf dein Posting bezogen... aber egal :D

und zu Naos Problem habe ich das gesagt, was ihm jede Rechtsberatung sagen würde und afaik auch irgendwo auf dem Mahnbescheid steht:

"Wenn die Forderung unberechtigt ist, ist binnen der Frist Widerspruch einzulegen" (oder so ähnlich, hab gerade keinen zur Hand ^^)

Dein "Geblubber" hier ist nicht hilfreich... oder? ^^

Ich frage mich auch gerade, mit welchen Recht du meine Beiträge als unqualifiziert klassifizierst? Weil ich DIR nicht "Beweise" dafür antrete, dass meine Meinungen richtig sind? :lol:

Naos
13-05-2005, 06:48
Leute, es langweilt :hmm:

Ich oder besser man erwartet hier sicher nicht, dass die User mit dem BGB vorm Rechner sitzen um ihre Posts zu belgen. Erfahrungen und darauf resultierende Tipps sind hie rgefragt und damit kann ich oder kann man auch was anfangen. Wenn wir jetzt anfangen mit Paragraphen um uns zu schlagen bringt das null! Wir kennen uns hierfür einfach zu wenig aus - oder is hier jemand Anwalt? Dann möge er mich bitte per PM kontaktieren ;)

In einem Punkt geb ich dir SM aber recht: Völliger Schwachsinn sind einfach posts wie, ich hab da mal von meinem Bruder seinem Cousin dessen Onkel seiner Freundin mal was gehört.... ...wie du so schän gesagt hast: "Hörsagen" hilft hier nicht weiter.