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#1
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Rechtschutz nachträglich bzw. zum aktuellen Fall?
Sorry, mir ist hier kein sinnvollrerer Titel eingefallen.
Weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wenn man einen aktuell Fall hat? Ich kenne das noch so, dass die Rechtsschutz 6 Monate (oder so) bereits bestehen muss bevor man sie in Anspruch nehmen kann. Ich könnte mir ein Konstrukt vorstellen, das dies evtl. 10 jährigen Vertrag im nachhinein nach sich zieht, oder irgend so ein Quatsch... Jemand ne Ahnung? Es geht übrigens ums Arbeitsrecht. Grüße Naos |
#2
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Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.
Zu der dauer kommt es immer auf den Vertrag an. |
#3
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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um ein laufendes Verfahren.
Nachträglich kann man da wohl keine Versicherung abschliessen und rückwirkend in Anspruch nehmen. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kann Du dir aber dort für den aktuellen Fall Rechtsbeistand holen. Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen. Das kann, wenn ich nicht Irre aber zeitlich abweichen. |
#4
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Im zweifel immer zur arbeitnehmerkammer gehen und fragen. die sind zwar zur zeit etwas überladen aber eine schnelle auskunft können die dir da auch geben.
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#5
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Zitat:
Bei mir war es damals so, das die Rechtschutz zuerst eine gewisse Dauer hat aktiv sein müssen. Zitat:
___________________________________________________________ Gibt es nur für Bremen und das Saarland Geändert von Naos (20-02-2009 um 09:29 Uhr). Grund: Automatisch verhindertes Doppelposting |
#6
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HI
ich kann dir 100%ig sagen das der Rechtschutz nicht gilt wenn man ihn nachträglich abschliesst. Die Versicherung gehen auch nicht auf dein obriges Angebot ein das du 10 Jahre in diesen Vetrag drin bleibst. Wenn du in eine Gewerkschaft bist kannst du die mal fragen oder der Betriebsrat könnte dir auch ein wenig Rat geben.. |
#7
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Ich denke auch nicht, dass es eine Rechtsschutzversicherung gibt die das zulassen würde.
Wenn du keine ausreichenden Mittel hast einen Anwalt zu bezahlen kannst du aber Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, die musst du beim Gericht beantragen. Geht die Verhandlung dann für dich positiv aus zahlt die Gegenseite das dann, wenn du verlierst musst du eben selber löhnen - das geht dann aber zur Not auch in Raten.
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Zitat:
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#8
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Wäre ja zu schön, würden alle nur immer Versicherungen abschliessen wenn sies brauchen .. Sollte ja eigentlich ne Vorsorge sein .
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#9
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Zu über 99% Nein!
Die meisten Versicherer haben in ihrem Vertrag eine Sperrfrist von min. 3 bis 6 Monaten, obwohl man schon schön brav seine Beiträge geleistet hat Hintergrund dazu ist genau die Vorgehensweise wie von NAOS schon beschrieben zu Unterbinden. Es gibt aber auch (nur noch sehr sehr selten) Versicherer die ab sofort greifen, jedoch sind dann die Prämien so hoch das man den Prozess gleich selbst bezahlen kann, falls dieser verloren wird.
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Gruß AMD-Powered |