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  #1  
Alt 19-02-2009, 17:34
Naos Naos ist offline
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Rechtschutz nachträglich bzw. zum aktuellen Fall?

Sorry, mir ist hier kein sinnvollrerer Titel eingefallen.

Weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wenn man einen aktuell Fall hat? Ich kenne das noch so, dass die Rechtsschutz 6 Monate (oder so) bereits bestehen muss bevor man sie in Anspruch nehmen kann.

Ich könnte mir ein Konstrukt vorstellen, das dies evtl. 10 jährigen Vertrag im nachhinein nach sich zieht, oder irgend so ein Quatsch...

Jemand ne Ahnung?

Es geht übrigens ums Arbeitsrecht.

Grüße Naos
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  #2  
Alt 19-02-2009, 17:42
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Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.

Zu der dauer kommt es immer auf den Vertrag an.
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  #3  
Alt 19-02-2009, 21:13
Benutzerbild von Germane45
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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um ein laufendes Verfahren.
Nachträglich kann man da wohl keine Versicherung abschliessen und rückwirkend in Anspruch nehmen.

Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kann Du dir aber dort für den aktuellen Fall Rechtsbeistand holen.

Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen.

Das kann, wenn ich nicht Irre aber zeitlich abweichen.
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  #4  
Alt 19-02-2009, 22:08
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Im zweifel immer zur arbeitnehmerkammer gehen und fragen. die sind zwar zur zeit etwas überladen aber eine schnelle auskunft können die dir da auch geben.
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  #5  
Alt 20-02-2009, 09:29
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Zitat von ~Sunrise~ Beitrag anzeigen
Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.

Zu der dauer kommt es immer auf den Vertrag an.
Nö. Nach meiner Erfahrung ist das nicht so wie bei einer Haftpflicht oder so. Sonst könnte man ja eine Rechtsschutz abschließen wenn etwas bevor steht und danach wieder kündigen. Bzw. Versicherung abschließen - klagen - Verhandlung - Versicherung kündigen.

Bei mir war es damals so, das die Rechtschutz zuerst eine gewisse Dauer hat aktiv sein müssen.

Zitat:
Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen.
Das ist mir klar. Leider habe ich hier aber nicht alle AGBs von allen Versicherern im Kopf und wollte desw. Erfahrungswerte abklopfen
___________________________________________________________
Zitat:
Zitat von italyTanX Beitrag anzeigen
Im zweifel immer zur arbeitnehmerkammer gehen und fragen. die sind zwar zur zeit etwas überladen aber eine schnelle auskunft können die dir da auch geben.
Gibt es nur für Bremen und das Saarland

Geändert von Naos (20-02-2009 um 09:29 Uhr). Grund: Automatisch verhindertes Doppelposting
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  #6  
Alt 20-02-2009, 12:16
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ich kann dir 100%ig sagen das der Rechtschutz nicht gilt wenn man ihn nachträglich abschliesst. Die Versicherung gehen auch nicht auf dein obriges Angebot ein das du 10 Jahre in diesen Vetrag drin bleibst.

Wenn du in eine Gewerkschaft bist kannst du die mal fragen oder der Betriebsrat könnte dir auch ein wenig Rat geben..
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Viele sind bereit für KANE zu leben. Aber ich bin bereit für KANE zu sterben!!!
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E nomine patris et filii et spiritu sancti
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  #7  
Alt 20-02-2009, 12:22
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Ich denke auch nicht, dass es eine Rechtsschutzversicherung gibt die das zulassen würde.

Wenn du keine ausreichenden Mittel hast einen Anwalt zu bezahlen kannst du aber Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, die musst du beim Gericht beantragen.

Geht die Verhandlung dann für dich positiv aus zahlt die Gegenseite das dann, wenn du verlierst musst du eben selber löhnen - das geht dann aber zur Not auch in Raten.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #8  
Alt 20-02-2009, 13:02
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Swizzy Swizzy ist offline
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Wäre ja zu schön, würden alle nur immer Versicherungen abschliessen wenn sies brauchen .. Sollte ja eigentlich ne Vorsorge sein .
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  #9  
Alt 21-02-2009, 09:31
Benutzerbild von AMD-Powered
AMD-Powered AMD-Powered ist offline
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Zitat:
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Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.
Zu über 99% Nein!
Die meisten Versicherer haben in ihrem Vertrag eine Sperrfrist von min. 3 bis 6 Monaten, obwohl man schon schön brav seine Beiträge geleistet hat
Hintergrund dazu ist genau die Vorgehensweise wie von NAOS schon beschrieben zu Unterbinden.
Es gibt aber auch (nur noch sehr sehr selten) Versicherer die ab sofort greifen, jedoch sind dann die Prämien so hoch das man den Prozess gleich selbst bezahlen kann, falls dieser verloren wird.
__________________
Gruß AMD-Powered
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