Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben? | |||
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann | 9 | 32,14% | |
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden | 13 | 46,43% | |
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente | 6 | 21,43% | |
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
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#1
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Obwohl Folter manchmal notwendig sein kann, um eine große Anzahl von Menschenleben zu retten, sollte das Folterverbot bestehen bleiben. Jene Menschen, die dagegen verstoßen, weil sie es für eine Notwendigkeit halten, verdienen zwar meinen tiefsten Respekt, sollten aber dennoch keine Strafminderung erfahren, denn das würde die Zahl der ungerechtfertigten Folterungen zweifelsohne erhöhen.
Ich muss Churchill allerdings in dem Punkt widersprechen, dass Folterung im Krieg rechtzufertigen sei (d.h. er sie durchführen würde). Der Krieg wird nun mal nach gewissen "Regeln" gespielt und Leute zu foltern, die letzten Endes nur ihrem Beruf nachgegangen sind, halte ich für falsch, denn sie haben kein Unrecht begangen.
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#2
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Zitat:
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#3
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Ich bin für absolutes Folterverbot. Folter ist ein Mittel aus barbarischen Zeiten, die heutzutage abschreckendes Beispiel und nicht Vorbild sein sollten.
Jede Art von Sonderregelung oder Ausnahmen wäre ein Überschreiten der ethisch-moralischen Hemmschwelle und damit ein erster Schritt hin zum Missbrauch. Das Argument "wenn der Täter schon feststeht" ist hinfällig. Es hat schon öfters Fälle gegeben in denen Menschen (aus welchen Gründen auch immer) Verbrechen anderer gestanden haben und unter Folter könnte man jenen alles in den Mund legen, was man hören will. Zudem wäre dann der nächste logische Schritt das Einsetzen von Folter, um ein Geständnis zu erhalten. Natürlich "nur wenn die Schuld des Täters schon feststeht". Churchills Standpunkt ist zwar durchaus nachvollziehbar und schlüssig, allerdings beinhaltet auch diese Einstellung schon ein Herabsetzen der Hemmschwelle. Auch wenn Folter gesetzlich geächtet wäre, so ist sie "unter bestimmten Bedingungen" toleriert (muss nicht mal akzeptiert sein, toleriert reicht auch schon). Das klingt für mich fast schon nach dem ersten Schritt hin zum Kavaliersdelikt. Der Zeitpunkt, ab dem etwas ethisch Verwerfliches (denn das ist es zweifellos) nicht bedingungslos (und ich meine absolut bedingungslos) geächtet, sondern nur gesetzlich untersagt ist, ist die Hemmschwelle schon bedeutend herabgesetzt.
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ΑΓΕΩΜΕΤΡΗΤΟΣ ΜΗΔΕΙΣ ΕΙΟΙΤΩ. BERGE BRAUCHEN KEINE MENSCHEN!
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