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Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben?
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann 9 32,14%
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden 13 46,43%
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente 6 21,43%
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 07-07-2004, 23:51
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hm in erster line würde ich sage folter als letztes mittel nich ausschliessen ähnlich wie bei militär massnahmen aber ich würde nicht viel von einer gesetztliche regelung halten weil man muss die situation abwiegen und dann entscheiden ob man die folter einsetzt
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Ob ich dich liebe, weiß ich nicht.
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  #2  
Alt 08-07-2004, 10:52
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Um das mal zu konkretisieren, es geht bei dieser Frage NICHT um Bestrafungsmethoden eines bereits Verurteilten, sondern um die Aufklärung eines Verbechens bzw. um Gefahr im Verzug.

Ich danke erstmal allen bisherigen Teilnehmern für ihre Stellungnahmen und hoffe es kommen noch einige dazu. Ich werde jetzt auch mal meine Sicht der Dinge darstellen:
Grundsätzlich bin ich für das Verbot der Folter, eben wegen Schutz der Menschenrechte bzw. Menschenwürde wie in Art. 1 des GG. vorgesehen. Auf der anderen Seite sehe ich das genauso wie Churchill, wobei ich noch ein Stück weitergehe und doch eine gesetzliche Legitimation mir vorstellen kann.

Wenn, wie im Fall Jakob von Metzler, Leben auf dem Spiel steht und der Täter bereits bekannt ist, jedoch nicht zur Rettung des Opfers beitragen will, dann denke ich schon, dass Folter eingesetzt werden kann, um das gefährdete Leben zu retten. Da dies jedoch dann in Konflikt vor allem mit Art 1 des GG. steht, darf derjenige, der die Folter angeordnet bzw. durchgeführt hat ebenfalls nicht straffrei davon kommen. Um eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, müßte es ein Gesetz geben, dass eine solche Aktion zwar bei Gefahr im Verzug billigt, jedoch gleichfalls nicht ungeschoren davon kommen lässt. Das ist jetzt natürlich nur ein KOnstrukt, die Frage ist, ob es sich durchsetzen liese.
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Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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  #3  
Alt 08-07-2004, 11:35
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grundsätzlich bin ich gegen jedigliche Form von Folter. Wie Churchill ausgeführt hat kann es sehr wohl aussergewöhnliche Situationen geben, wo man solche Regeln brechen kann oder gar sollte.

Bin deswegen unentschlossen, weil das Thema sehr kompliziert ist und ich denke, dass man sowas von Fall zu Fall entscheiden sollte - im Zweifelsfall aber ein klares NEIN!
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  #4  
Alt 08-07-2004, 12:08
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M1A22: Das würde einer ständigen Ausweitung der Folter Vorschub leisten.
Z.B. könnte ich dann auch Nazis foltern, damit sie ihre Gesinnungsgenossen verraten. Denn diese könnten ja Straftaten begehen, bei denen Menschen gefährdet sein könnten!

Aber du sollst doch als Advocatus diaboli auftreten, also konzentriere dich lieber darauf. Ich finde du solltest etwas aus dem Ärmel ziehen, das niemand erwartet, denn dann hat der Opponent es schwer, Gegenargumente zu finden.
In meiner unnachahmlichen Großzügigkeit, gebe ich dir jetzt eine.

Nehmen wir doch einmal einen etwas hegelianischeren Standpunkt ein.
Der Staat als kollektiver Willensträger ist die geoffenbarte Vernunft und damit der höchste Wert auf Erden. Daher verstößt jeder, der dem Staate trotzt, gegen die geoffenbarte Vernunft. Er ist daher ein Verbrecher und daher ist es berechtigt, jedes Mittel anzuwenden, um ihn an der Vollendung seines Verbrechens zu hindern. Also darf man ihn auch foltern, um ein entführtes Opfer zu retten. Denn wenn es stirbt, ist das ja eine Vollendung eines Verbrechens in Ausführung.

Der Vorteil dieser Argumentation ist, daß sie sehr schön hermetisch ist. Das heißt, wenn man die Prämissen bejaht, ist sie unangreifbar. Also müssen die Opponenten die Prämissen angreifen, diese können sie jedoch nicht siegreich widerlegen. (Du kannst sie auch nicht beweisen, aber das erzählst du ihnen natürlich nicht brühwarm. Vielmehr bestreitest du es, sollte es dir vorgeworfen werden. Stattdessen bringst du die besten Argumente: die verfeinerte Einsicht vieler ist höher als die Weisheit eines Einzelnen; usw..) Das alles dürfte dir ein günstiges Ergebnis garantieren. Hehehe!

Geändert von Churchill (08-07-2004 um 12:10 Uhr).
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  #5  
Alt 08-07-2004, 14:02
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Zitat:
Zitat von Churchill
Aber du sollst doch als Advocatus diaboli auftreten, also konzentriere dich lieber darauf. Ich finde du solltest etwas aus dem Ärmel ziehen, das niemand erwartet, denn dann hat der Opponent es schwer, Gegenargumente zu finden.
In meiner unnachahmlichen Großzügigkeit, gebe ich dir jetzt eine.

Nehmen wir doch einmal einen etwas hegelianischeren Standpunkt ein.
Der Staat als kollektiver Willensträger ist die geoffenbarte Vernunft und damit der höchste Wert auf Erden. Daher verstößt jeder, der dem Staate trotzt, gegen die geoffenbarte Vernunft. Er ist daher ein Verbrecher und daher ist es berechtigt, jedes Mittel anzuwenden, um ihn an der Vollendung seines Verbrechens zu hindern. Also darf man ihn auch foltern, um ein entführtes Opfer zu retten. Denn wenn es stirbt, ist das ja eine Vollendung eines Verbrechens in Ausführung.

Der Vorteil dieser Argumentation ist, daß sie sehr schön hermetisch ist. Das heißt, wenn man die Prämissen bejaht, ist sie unangreifbar. Also müssen die Opponenten die Prämissen angreifen, diese können sie jedoch nicht siegreich widerlegen. (Du kannst sie auch nicht beweisen, aber das erzählst du ihnen natürlich nicht brühwarm. Vielmehr bestreitest du es, sollte es dir vorgeworfen werden. Stattdessen bringst du die besten Argumente: die verfeinerte Einsicht vieler ist höher als die Weisheit eines Einzelnen; usw..) Das alles dürfte dir ein günstiges Ergebnis garantieren. Hehehe!
Für diesen Voschlag lieber Churchill sollte man "Dich" foltern.
Das käme ja einem "Persilschein" gleich.

Was deinen ersten Bericht betrifft, muss ich da zustimmen.
Es ist aber mal jetzt allgemein betrachtet schwer, eine saubere Grenze zu ziehen, ob Folter ein einsetzbares Mittel sein darf.

Der Terrorissmus z.B. geht immer neue Wege.
Erwischt man einen Boss, ist die Gruppe nicht Führungslos.

Jeder wird heute schnell ersetzt.
Darauf muss Reagiert werden, da die Ziele ja jetzt die Zivilbevölkerungen sind.

Im Falle von Spanien würde ich jedes Mittel für Gerechtfertig halten.
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  #6  
Alt 08-07-2004, 18:43
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Endlich mal wieder ein interessanter Thread, von denen gibt es ja leider nicht mehr sehr viele.

Ich musste auch erst einige Zeit überlegen, bevor ich eine Antwort formulieren konnte, da ich meiner Position zu dieser Thematik nicht ganz sicher war. Dann mal los:

Das Folterverbot ist definitiv aufrecht zu erhalten und das ohne wenn und aber. Aus den hier bereits genannten Gründen ist die Folter nicht mit dem Gesetz und wie ich meine auch nicht mit unseren Wertvorstellungen vereinbar.
Bei einer Billigung der Folter durch ein Gesetz ist der Missbrauch von Ausnahmeregelungen leider der nächste logische Schritt. Schließlich wird es oft Menschen geben die nicht erkennen, dass sie eben nicht aus moralisch vertretbaren Gründen foltern. Also lieber prinzipiell den Riegel vorschieben.

Allerdings könnte ich mir unter gegebenen Umständen durchaus eine Androhung von Folter vorstellen. Diese schadet schließlich nicht, könnte aber helfen das Leben anderer zu schützen oder wichtige Informationen (Terrorbekämpfung) zu erhalten. Das Problem ist natürlich das die ganze Angelegenheit zur Farce verkommen könnte. Dennoch würde ich mich für diese Lösung einsetzen, da ein gewisses Druckmittel durchaus vorhanden sein sollte.
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  #7  
Alt 08-07-2004, 20:32
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Och, bei ausländischen Kriminellen ist das durchaus glaubwürdig, Die haben ja von den Zuständen hier keine Ahnung.

Z.B. läßt man in der Zelle nebenan einen begabten Schauspieler Folterkeller spielen und dann kommt der Folterknecht zu ihm.

Oder man läßt im Gefängnishof eine Scheinerschiessung stattfinden und holt ihn dann runter.
Also mit Androhung kann man schon weit kommen, außer bei den Informierten und Abgebrühten.

Geändert von Churchill (09-07-2004 um 01:14 Uhr).
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  #8  
Alt 08-07-2004, 21:08
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Obwohl Folter manchmal notwendig sein kann, um eine große Anzahl von Menschenleben zu retten, sollte das Folterverbot bestehen bleiben. Jene Menschen, die dagegen verstoßen, weil sie es für eine Notwendigkeit halten, verdienen zwar meinen tiefsten Respekt, sollten aber dennoch keine Strafminderung erfahren, denn das würde die Zahl der ungerechtfertigten Folterungen zweifelsohne erhöhen.

Ich muss Churchill allerdings in dem Punkt widersprechen, dass Folterung im Krieg rechtzufertigen sei (d.h. er sie durchführen würde). Der Krieg wird nun mal nach gewissen "Regeln" gespielt und Leute zu foltern, die letzten Endes nur ihrem Beruf nachgegangen sind, halte ich für falsch, denn sie haben kein Unrecht begangen.
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  #9  
Alt 08-07-2004, 11:56
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Zitat von m1a22
Wenn, wie im Fall Jakob von Metzler, Leben auf dem Spiel steht und der Täter bereits bekannt ist, jedoch nicht zur Rettung des Opfers beitragen will, dann denke ich schon, dass Folter eingesetzt werden kann, um das gefährdete Leben zu retten.
Was ist denn dann falls es sich um einen Unschuldigen handelt? Es gilt im Rechtswesen ja das Prinzip der Unschuldsvermutung, d.h. jemand ist erst dann schuldig wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. Das ist zum Zeitpunkt eines Verhöres meist nicht der Fall, demnach ist grundsätzlich davon auszugehen dass er unschuldig ist, selbst wenn er bereits gestanden hat.
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  #10  
Alt 08-07-2004, 13:27
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Zitat von m1a22
Um eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, müßte es ein Gesetz geben, dass eine solche Aktion zwar bei Gefahr im Verzug billigt, jedoch gleichfalls nicht ungeschoren davon kommen lässt.
Ein Gesetz, das ein Verhalten erlaubt und es gleichzeitig mit Strafe belegt?
Sehr kreativ.
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Also sowelche Politiker sollte man ihr Amt abnehmen!

Geändert von Raskolnikow (08-07-2004 um 13:42 Uhr).
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  #11  
Alt 08-07-2004, 13:55
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Einerseits wird durch eine Einführung der Folter in Ausnahmefällen die Folter mehr und mehr legitimiert, wodurch es natürlich eher zu Missbrauch kommen kann. Andererseits kann es bei bestimmten Fällen natürlich auch Leben retten.

Ich glaube aber, dass die Legitimierung der Folter mehr Schaden anrichtet, als sie letztenendes bringt.
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