|
#1
|
||||
|
||||
Ich bin zwar kein Jura-Student, aber vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...004/gesamt.pdf Meiner Meinung nach ist die Werbung irreführend (§5 (2)), da mehrere Punkte zutreffen. Am Montag werde ich die Gelegenheit haben jemanden zu fragen, der Ahnung in diesem Gebiet hat. Hoffentlich denke ich dran^^ Nur denke ich auch, dass Saturn sich da schon abgesichert hat... edit: grr, da war jemand schneller edit2: Bei der Produktbeschreibung steht übrigens Zitat:
Jedoch ist strittig, ob eine Box allein als Stück angesehen werden kann oder nur das GANZE System. Da es nur als Ganzes angeboten wird, müsste dies als Stück angesehen werden und die Box als ein Teil dessen. Ach was hasse ich interpretieren
__________________
Geändert von Ironman (02-06-2007 um 00:28 Uhr). |
#2
|
||||
|
||||
@zizouu: Dann schau dir mal im Punkt 1 das Wort "Zusammensetzung" an...
Wenn dieser Artikel wie oben schon beschrieben z.B. Herstellerseitig nur Paarweise verpackt ist, kannst du dem Planeten gar nichts wollen, so ärgerlich es auch ist. Bei Kleinteilen speziell Elektronik ist diese Verkaufsstrategie übrigens auch vollkommen normal. Preis / Stk. Mindestabnahme 10 / 100 / 1000 Stk. Ist in ähnlicher Form nichts anderes wie das Wort "Angebot". Hier wird auch immer noch sehr stark die Meinung vertreten, das Angebot=günstig heißt, was aber grundlegend falsch ist. War heute zum stöbern auch in einem Planeten und die hatten da z.B. die G15 für 89,99€ im Angebot. EDIT: @zizouu: Geschlossenes 2 Wege-System heißt nur das 2 einzelne Lautsprecher Chassies in einem Gehäuse verbaut sind! Dieses System ist in einer BOX, welche Sven auch nur einzeln haben will, aber sehr wahrscheinlich nicht bekommen wird.
__________________
Gruß AMD-Powered Geändert von AMD-Powered (02-06-2007 um 00:35 Uhr). |
#3
|
||||
|
||||
Anwalt meines vertrauens meinte gerade im Skype das nen schritt zum verbraucherschutz angebracht wäre.
Murmelte was von Lockangeboten die nicht rechtens sind. Wird ausdrücklich ein Stückpreis angeboten meinte er , könnte es nach Deutschem Recht so ausgelegt werden , das sie auch seperat verkauft werden müssen. Ansonsten fällt dies unter Lockangebot und ist nicht rechtens und Saturn könnte somit theoretisch zumindest Abgemahnt werden. Er behält sich aber ausdrücklich Irrtümer vor , da dies nicht sein Fachgebiet war. Daher rät er sich mit dem Verbraucherschutz in verbindung zu setzen. Diese sind schliesslich für sowas da. Gab die letzten Wochen ja schon genug Diskussionen um diese Praktiken auch gerade im Bezug auf Saturn im Osten Deutschlands. |
#4
|
||||
|
||||
sag ich doch amd^^
also zum irreführen ist es doch zweifelsfrei gedacht, aber juristisch fällt es scheinbar nicht unter irreführung... das wort angebot ist auch ziemlich toll übrigens: achtet mal bei eurem nächsten karstadt/hertie-besuch auf die preistafeln und -angaben. ist natürlich alles wirklich reduziert, ganz klar... wobei da nirgendswo reduziert steht. wenn man denkt, dass eine ware reduziert ist, nur weil auf dem preisschild einige zahlen durchgestrichen und andere drunter geschrieben wurden, irrt man sich gewaltig. besonders bei karstadt/hertie: lautdem müsste nämlich ca 95% der artikel in karstadt/hertie Gelsenkirchen bzw Recklinghausen reduziert sein aber darum gehts ja hier nicht...^^ @sven: interpretieren und (um)deuten
__________________
Geändert von Ironman (02-06-2007 um 00:51 Uhr). |
#5
|
||||
|
||||
also wenn ich mich noch richtig an meine rechtsvorlesung erinnern kann, ist ein werbeprospekt oder sogar eine Preisausschreibung in einem schaufenster rechtlich kein angebot sondern nur eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots" (invitio ed offerendum oder so ) d.h. sie sind nicht an das gebunden, was in ihrem Prospekt steht. Kann mich aber auch irren, weil ich kein hauptberuflicher jurastundent bin, sondern einfach nur ein Semester lang ne Rechtsvorlesung im wirtschaftsbereich hatte
|
#6
|
||||
|
||||
heißt es nicht auch immer irgendwo irrtümer vorbehalten??
|
#7
|
||||
|
||||
hmm also normal steht ja bei werbung immer :
Druckfehler vorbehaltn solange der vorrat reicht usw darum wirste sie eher nicht dazu bringen können sie dir einzeln zu verkaufen ...
__________________
|
#8
|
||||
|
||||
Alles unter Vorbehalt:
Werbung ist kein Angebot im Rechtsinn! (Ein Kaufvertrag (§433 BGB) wie der normale Verbraucher oft denkt ein einzelner Vorgang, besteht eigentlich aus 3 rechtlich differenzierten Vorgängen - u.a. Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft - siehe Abstraktionsprinzip) Werbung ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden (in dem Fall ein Verbraucher nach §13 BGB), ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Sache (in dem Fall) abzugeben (siehe §§ 145 ff BGB). Bestand bei der Abgabe einer Willenserklärung ein (Erklärungs-, Inhalts,- Motiv-) Irrtum, dann kann angefochten werden (§119 BGB). Weiteres kann man mit den hier bisher getätigten Aussagen nicht anfangen und würde daher im Nebelstechen enden. ^^ |
#9
|
||||
|
||||
Auch so ein Verkaufsangebot
Und noch eins Oder eben hier Ich sehe aktuell nur die Möglichkeit eine Verbraucherschutz Zentrale zu Informieren und zu hoffen das es schon öfters diesbezügliche "Verärgerungen/Beschwerden" gab und sie was in die Wege leiten. Aktuell tut sich ja etwas in der Richtung bezüglich "Lockangebote", bleibt nur mal abzuwarten was dabei raus kommt. Vater Staat kümmert sich ja immer erst auf massiven Druck aus der Öffentlichkeit um solche Angelegenheiten. Und wer jetzt damit kommt, das die ach so armen Händler schon genug Zugeständnisse machen mussten, sollte der Tatsache mal ins Auge sehen, das es bei ordentlichen Händlern auch die geringsten Probleme gibt. Das die Schundanbieter dann das Nachsehen haben ist in meinen Augen vollkommen OK und so verschwinden sie dann auch so nach und nach. OK dem Planeten kann man nur sehr sehr bedingt "Schundware" nachsagen aber seine Preise sind durchweg weit überteuert und wenn er wirklich mal nen absoluten Dumpingpreis hat liegt dies meist in der Tatsache das eine "Spezial-Edition" nur für die Produziert wurde und kein anderer Händler dieses Produkt überhaupt führt, zumindest was die genaue Typenbezeichnung betrifft.
__________________
Gruß AMD-Powered |
#10
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich hab bereits 2 davon hier stehen, ich brauch Nummer 3 als Center...
__________________
Zitat:
|