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  #1  
Alt 18-01-2006, 10:49
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Nee, die schicken als nächstes einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Direkt danach kommt der Gerichtsvollzieher. Bis es so weit ist, kostet der Spaß dann mindestens 500 statt 200€.
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #2  
Alt 18-01-2006, 10:52
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aber der Gerichtsvollzieher kann auch nur vorbeikommen und irgendwas pfänden wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.

Solange Du alles abstreittest und es kein endgültiges Urteil gibt können sie dir gar nichts antun (egal ob wir von 100, 200 oder 100'000 Euro sprechen) - so ist es zumindest in der Schweiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland gross anders läuft.
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  #3  
Alt 18-01-2006, 11:05
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Meine Herren, es gibt doch Präzedenzen. Es haben bereits viele gezahlt, die Rechtslage ist eindeutig und jedes Gericht wird einem Vollstreckungsbescheid zustimmen.

Er muss zahlen, so einfach ist das. Macht er es jetzt nicht werden die Kosten erheblich steigen....
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #4  
Alt 18-01-2006, 11:33
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Richtig!

Nichts gegen die unterschiedlichen Nationalitäten, aber es gilt andere Länder - andere Gesetzte.

Wenn ich mich recht entsinne ist es z.B. in Östereich so, das ein Endverbraucher z.B. die erworbene original Software selbst nach einer Installation wieder zu seinem Händler zurückbringen kann und sein Geld zurück bekommt, in Deutschland ist dies schon seit Jahren nicht mehr zulässig. Wie es in der Schweiz ist weis ich nicht, lasse mich aber gern unterrichten.
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  #5  
Alt 18-01-2006, 11:51
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ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.

Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken.

Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht.
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  #6  
Alt 18-01-2006, 12:19
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In Deutschland geht es mit einem Mindeststreitwert von 80,00€ los.
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Gruß AMD-Powered
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  #7  
Alt 18-01-2006, 17:22
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warum kaufst du dir niocht nochmaldas game orginal und sagst du hast es dir nur runtergeladen da von deiner orginal cd die cd kaputt ist

was machen sie dann?
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  #8  
Alt 18-01-2006, 23:05
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Zitat:
Zitat von raptorsf
ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.

Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken.

Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht.
Nach dem Urheberrechtgesetz (UrG) (http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/) vom 9.10.1992 (neuste Version: 23.3.2004), ist der Download von Musik 100% legal.
Bist du etwa Rechtsanwalt? Wenn ja, lies mal die neueren Artikel dazu durch, es wurde in letzter Zeit viel deswegen berichtet.
Wenn sogar das äusserst seriöse Schweizer Magazin "PCTipp" sagt (mit Zusammenarbeit veschschiederner, externer Leute), dass der Download legal ist, wieso sagst du das Gegenteil?
Sogar in den Medien hiess es, die Aktion "Game Over" der IFPI/IPFI sei kaum gefärhlich wür Heimanwender, die es nur zum Eigengebrauch saugen. (aber nur in der Schweiz!)

Klar, das UrG soll verschärft werden (s. u.a. hier), doch dies wird seitens der Konsumentenschützer und der FDP wegen Markteinbussen eher abgelehnt. Sie wollten ja auch mal eine Steuer auf Datenträger erheben. (=teuere, staatliche Server)

Auch wenn ich nun vom eigentlichen Thema abgekommen bin, was mir leid tut, fand ich, muss ich was dazu sagen.

Klar ist auch, dass es alles nicht explizit legal ist, weil nichts steht.
Laut Rechtssprechung gilt: Solange nichts dagegen steht (=neues UrG), ist es legal bzw. eine juristische Grauzone.
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  #9  
Alt 19-01-2006, 12:41
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Bist du etwa Rechtsanwalt?
nein

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Wenn sogar das äusserst seriöse Schweizer Magazin "PCTipp" sagt (mit Zusammenarbeit veschschiederner, externer Leute), dass der Download legal ist, wieso sagst du das Gegenteil?
hallo? Ich habe ja geschrieben, das es NICHT illegal ist. Lies nochmals durch was ich geschrieben habe.

@ sven: Hacken in fremde Systeme ist natürlich wiederum was ganz anderes. Aber auch hier sieht man wieder, dass Klagen selten Aussicht auf Erfolg haben.

Und natürlich ist die Schweiz nicht Deutschland - aber so anders wie wir immer denken sind wir ja gar nicht (wir sprechen nur so komisch ). Deswegen steht auch noch immer meine Wette.
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