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#1
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Ich spreche hier ausdrücklich für den privaten Gebrauch - nicht von Leuten welche damit Profit gemacht haben. - Spinelli könnte vielleicht mal was dazu sagen - natürlich ganz inoffiziel |
#2
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Wir verstehen uns?!
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Gruß AMD-Powered |
#3
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Ah... die wundervolle Geschichte des Bekannten eines Bekannten
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |
#4
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Gruß AMD-Powered |
#5
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Mobius könnte aucbh davon ein Lied singen...aber auf jedenfall auf Verjährung würd ich nicht warten denn das geht nur wenn kein Verfahren im Gange ist ausserdem hast du ja schon was gekriegt...Verjähren geht also sicher nicht.
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mfg iCe |
#6
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Im Schweizer PC-heft PC-Tipp sagen sie immer, dass man das, falls es begründet ist und die Gesetzeslage klar ist, ernst nehmen sollte, wenn man auch Dateien freigibt.
Nur: bei uns ist daas herunterladen noch legal, alsoo kann da auch die IPFI nichts machen, vor allem, da unser Datenschutz es nicht gestattet, einem Verband der Phonoindustrie (=IPFI) Daten rasuzugeben (ohne Staatsanwaltschaft)
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |
#7
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Zitat:
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |