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  #1  
Alt 17-01-2006, 12:37
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Post Strafbewehrte Unterlassungserklärung

-im Folgenden:
Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Firma ZUxxez Entertainment AG, Rittnerstraße 36, 76227 Karlruhe
- im Folgenden: Gläubigerin
- zu folgenden:

1. Der Schuldner wird ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vetragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs urheberrechtlich geschützte Computerprogramma der Gläubigerin, insbesondere das Computerspiel ,,Earth 2160", im Internet oder auf sonstige Art und Wese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich und/oder verwerten und/oder wiederzugeben zu lassen.

2. Der Schuldner verpflichtet sich, der Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu bezahlen.

3. Der Schuldner verpflichtet sich ferner, die Kosten der Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Röntgenstraße 5, 76133 Karlsruhe, für die Bearbeitung deses Unterlassunsgerklärung und des Abmahnschreibens in Höhe von EUR 150,00 zu erstatten.


Ja mist haben sie mich tatsächlich angeschrieben, ich soll wohl Earth2160 heruntergeladen haben. IP steht dabei, Dateiname, Datum.


Ist das Rechtens was die da machen? Ich glaube mal was in der Computerbild gelesen zu haben das es das nicht ist, aber erstmal die Zeitschrift suchen dauert.

Außerdem muss ich das bis 26.1.06 bezahlt haben und heute haben wir den 17.1.06, das eine reichlich kurze frist...
__________________

Geändert von italyTanX (17-01-2006 um 12:49 Uhr).
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  #2  
Alt 17-01-2006, 12:45
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Doch, das ist rechtens.
Der Hersteller fährt eine Kampagne gegen Raubkopierer, dazu war in einer der letzten C'Ts ein Artikel. Sei froh, daß es nur 200€ sind - im Bericht der C'T standen deutlich höhere Beträge.

Bis Oktober ist es doch noch was hin Typo?
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #3  
Alt 17-01-2006, 12:52
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Vertippt... Meine 26.1

Das war vor einen halben jahr, amliebsten würde ich das jetzt 6 Monate sitzen lassen und das verjährn lassen...
Naja mein PC ist zumindest jetzt ordentlich am Schreddern
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  #4  
Alt 17-01-2006, 13:00
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Wenn du das verjähren lassen willst. Kannst du pech haben das die summe viel höher als 200€ wird.
Frag mich nur wie die deine IP rausbekommen haben. Falls das überhaupt deine ist
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  #5  
Alt 17-01-2006, 13:13
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An die IP kommen? Ist ansich doch wirklich nicht schwer, gerade bei den Standard Tauschbörsen (EMüll, Katza und co.) und wenn man dann keine Proxy Server nutzt, die permanent wechseln ist es noch einfacher.

@italyTanx: So wie Du schreibst hattest du es gezogen, aber stehst nicht dazu, falls du es wirklich nicht getan haben solltest (hoffe ich für dich) dann kannst du dem ganzen gelassen zusehen. Die sind in der Beweislast, fahren aber auch entsprechende Geschütze auf, Sprich: Protokoll von deinem Provider wird angefordert und spätestens da wird es sehr schwer, denn selbst wenn du es löscht/gelöscht hast reicht dem Gericht das Protokoll.

Ansonsten gilt, wie von Sven schon so schön geschrieben: bezahl und gut is.


Edit: Will dir keine Angst machen, aber diese Firmen tauschen untereinander solche Informationen, es kann durchaus sein das eventuell noch mehr kommt, wenn du noch andere Sachen gezogen hattest.

@all: Es wird halt wirklich immer wieder unterschätzt!
Es ist und bleibt "Diebstahl"!
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Gruß AMD-Powered

Geändert von AMD-Powered (17-01-2006 um 13:23 Uhr).
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  #6  
Alt 17-01-2006, 13:27
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Naunja gut, hab jetzt ein paar Kollegen angerufen und so nachgelesen! Ich werde es wohl bezahlen müssen. Das ich es nicht heruntergeladen habe hab ich ja nicht gesagt

Naja shit happens
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  #7  
Alt 17-01-2006, 13:56
Benutzerbild von Merlin
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Da gibt es zu deinem Fall einen Artikel:

http://www.freenet.de/freenet/finanz...000/index.html

Wenn du glaubhaft machen könntest, dass auch andere deinen Anschluss nutzen, dann könntest du aus der Sache herauskommen. Aber ich denke ohne Anwalt wird es schwer werden und mit Anwalt teuer.

Suche Kontakt zu Verbraucherschützern. Vielleicht können die dir gute Tips geben.
__________________

Warum beschweren sich die Leute, die nicht richtig lesen können, über das, was andere Leute schreiben?
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  #8  
Alt 17-01-2006, 14:03
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@MerlinSt: Er hatte doch schon geschrieben das er es gezogen hatte, wozu dann noch solche Tips?

EDIT: Zum anderen geht es in dem Artikel um die Uploader, also die, welche Daten zum Download bereitstellen. Was vom Grundsatz her auch nicht verkehrt ist, Kein Uploader -> Kein Download.
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Gruß AMD-Powered

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  #9  
Alt 17-01-2006, 14:17
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zahlen ist sicherlich immer die einfachste Lösung, bin aber nicht überzeugt, dass dies die beste für Dich ist.

Ich kenne die Rechtssprechung in Deutschland nicht, aber in der Schweiz läuft zur Zeit die selbe Kampagne (speziell von der Musikindustrie) und es wurde bisher KEINER verurteilt, der sowas gemacht hat (anders sieht es aus, wenn es gewerbsmässig gemacht wurde). Und dies wird sich auch in nächster Zeit nicht ändern, obwohl die Software- und Musikindustrie was anders erzählt.

Ich würde mich nochmals erkundigen, bei einer neutralen Stelle - und dass die Zahlungsfrist so knapp ist würde mir auch zu denken geben, die versuchen Druck aufzusetzen damit man nicht viel überlegt und abklären kann.

Eigentlich stehe ich ja beruflich auch auf der Seite der Software-Industrie - ich bin privat aber auch ein gewöhnlicher User. Natürlich muss man besorgt sein, immer fair und ehrlich zu handeln, aber einschüchtern lassen würde ich mich vor solchen Konzernen nicht...

EDIT: noch was, ja nichts unterschreiben! Speziell nicht irgendwelche Vereinbarungen welche sie aufgestellt haben.
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  #10  
Alt 17-01-2006, 14:28
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Zitat von Aus dem Bericht des freenet Links
* Weiterhin können ohne Umgehung des Kopierschutzes private Kopien gemacht werden.
* Das Angebot zum Download bleibt unzulässig.
* Der Download selbst bleibt unzulässig und ist zudem strafbar, wenn die Vorlage offensichtlich illegal ist.


Da man grundsätzlich davon ausgehen kann, das angebotene Musik oder Filme mit Urheberrechten behaftet sind, wird im Zweifel jeder Download als offensichtlich illegal anzusehen sein. Eine Ausnahme ist nur vorstellbar, wenn der Rechtsinhaber ausdrücklich verzichtet hat, z.B. eine Band ihre Musik frei zur Verfügung stellt oder die Schutzrechte nach Jahrzehnten abgelaufen sind.
Der diesbezügliche Entwurf stammte vom Dezember 2004, und wurde schon seit einiger Zeit verabschiedet. Es wird aktuell sogar an einer weiteren Änderung gearbeitet, welche die Provider verpflichten soll, alle Daten bis zu 2 Jahre zu speichern.


EDIT: Von einem Bekannten weis ich, das wirklich massiv vorgegangen wird, allein in den letzten 4 Wochen wurden mindestens 30 Seiten dichte gemacht, weiterhin sagte er mir das ein Betreiber und einer seiner Freunde (Hatte großteile der DLs bereitgestellt) zu Geld und Haftstrafen verurteilt wurden.
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  #11  
Alt 17-01-2006, 14:40
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Zitat:
Zitat von AMD-Powered
EDIT: Von einem Bekannten weis ich, das wirklich massiv vorgegangen wird, allein in den letzten 4 Wochen wurden mindestens 30 Seiten dichte gemacht, weiterhin sagte er mir das ein Betreiber und einer seiner Freunde (Hatte großteile der DLs bereitgestellt) zu Geld und Haftstrafen verurteilt wurden.
ja, das höre ich auch immer wieder. Aber das ist doch Propaganda der Industrie. Nennt mir nur einen Fall/Namen von jemanden, der lediglich Raubkopien besass und zu einer Geldstrafe oder gar Gefängnis verurteilt wurde.

Ich spreche hier ausdrücklich für den privaten Gebrauch - nicht von Leuten welche damit Profit gemacht haben. - Spinelli könnte vielleicht mal was dazu sagen - natürlich ganz inoffiziel
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  #12  
Alt 17-01-2006, 15:08
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Zitat:
Zitat von raptorsf
ja, das höre ich auch immer wieder. Aber das ist doch Propaganda der Industrie. Nennt mir nur einen Fall/Namen von jemanden, der lediglich Raubkopien besass und zu einer Geldstrafe oder gar Gefängnis verurteilt wurde.
Wie gesagt weis ich es von einem Bekannten, nicht von irgendwelchen Veröffentlichungen und selbst wenn ich die Namen wüsste (könnte sie in Erfahrung bringen) würde ich diese nicht weitergeben!

Wir verstehen uns?!
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  #13  
Alt 17-01-2006, 15:33
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Ah... die wundervolle Geschichte des Bekannten eines Bekannten
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Zitat von Mokus Beitrag anzeigen
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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  #14  
Alt 17-01-2006, 15:42
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Zitat:
Zitat von Der_Mosch
Ah... die wundervolle Geschichte des Bekannten eines Bekannten
Wir hatten doch vereinbart, nicht öffentlich darüber zu schreiben das wir beide es waren.
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Gruß AMD-Powered
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  #15  
Alt 17-01-2006, 20:31
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Mobius könnte aucbh davon ein Lied singen...aber auf jedenfall auf Verjährung würd ich nicht warten denn das geht nur wenn kein Verfahren im Gange ist ausserdem hast du ja schon was gekriegt...Verjähren geht also sicher nicht.
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  #16  
Alt 17-01-2006, 21:54
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Pastafari

 
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Im Schweizer PC-heft PC-Tipp sagen sie immer, dass man das, falls es begründet ist und die Gesetzeslage klar ist, ernst nehmen sollte, wenn man auch Dateien freigibt.

Nur: bei uns ist daas herunterladen noch legal, alsoo kann da auch die IPFI nichts machen, vor allem, da unser Datenschutz es nicht gestattet, einem Verband der Phonoindustrie (=IPFI) Daten rasuzugeben (ohne Staatsanwaltschaft)
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  #17  
Alt 17-01-2006, 21:55
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Zitat:
Zitat von saemikneu
Im Schweizer PC-heft PC-Tipp sagen sie immer, dass man das, falls es begründet ist und die Gesetzeslage klar ist, ernst nehmen sollte, wenn man auch Dateien freigibt.

Nur: bei uns ist daas herunterladen noch legal, alsoo kann da auch die IPFI nichts machen, vor allem, da unser Datenschutz es nicht gestattet, einem Verband der Phonoindustrie (=IPFI) Daten rasuzugeben (ohne Staatsanwaltschaft)
->Wenn du was gesogen UND freigegben hast, würde ich zahlen und ab sofort legale musikdienste nutzen.
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  #18  
Alt 17-01-2006, 22:24
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übrigends gibts ein EU richter urteil (wurde erst vor kurzen gefällt) das Daten von usern nicht mehr von den providern weiter gegeben werden dürfen wenn es um dl von filmen geht dies hatte auch zur folge das in Deutschland alle anzeigen wegen Filmraubkopien usw fallen gelassen wurden und die auferlegten Haftstrafen oder geldstrafen zurück gezahlt werden mußten. die Eu will demnächst über eine komplette legalisierung nachdenken soweit ich weiß ( also eigentlich einfach nur das datenschutzgesetzt er weitern was auf das selbe hinausläuft)

dies gilt atm aber nur für filme
ich weiß allerdings nicht ob das Urteil auch auf Spiele zutrifft
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  #19  
Alt 17-01-2006, 22:37
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Tja, da hat es wieder einen Earth-User erwischt ^^

ZUxxez fährt schon seit einigen Monate eine große Kampagne gegen Raupkopierer, Filesharer usw, da bist du bei weitem nicht das einzige Opfer (und bei dir scheint noch glimpflich zu sein, 200 Euro Geldstrafe ist nicht viel)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/64181

Zitat:
Das Hauptinteresse der selbst ernannten "Anti-Piracy"-Ermittler scheint momentan beim Spiel Earth 2160 des Karlsruher Herstellers Zuxxez Entertainment[4] zu liegen. Nach Angaben von Zuxxez habe die Kanzlei mittlerweile mehr als 18.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer gestellt, die das Spiel anbieten. Vor zwei Wochen, als heise online zum ersten Mal berichtete, waren es noch 12.000 Fälle.

PS: ZUxxez hat sogar schon eine Klage gegen die Gamestar geführt, weil sie sich über die Wertung gestritten haben

Geändert von Chriz (17-01-2006 um 22:42 Uhr).
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  #20  
Alt 18-01-2006, 02:31
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also... ich meine 200€ für ein Spiel das ist richtig teuer... dafür kannste dir öhhh *rechne*
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  #21  
Alt 18-01-2006, 02:58
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der Punkt ist: wer über die normalen Tauschbörsen illegale Soft shared, der läd sie auch automatisch hoch und genau DAS ist das Problem... nicht der DL sondern der Upload... die Verbreitung... und SO kriegen sie alle ^^

und vor allem: Bei game wie Earth etc. ist durch die Anwendung von Cracks auch für einen Dau ersichtlich, dass sein tun illegal ist

also: 200€ zahlen und drei Kreuzzeichen machen, dass keine Hausdurchsuchung kam
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  #22  
Alt 18-01-2006, 08:43
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Hausdurchsuchung: lol Gersi! :-D

Ich würds nicht bezahlen und sagen das ich es nicht habe. Sollen sie doch mal beweisen das Du es benutzt bzw installiert hattest. Ich glaube kaum das die damit durchkommen, auch wenn es wie Sven sagt rechtens ist...
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  #23  
Alt 18-01-2006, 10:44
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wahrscheinlich kommt gleich die GSG9 oder ein sonstiges Ueberfallkommando

In meinem Leben habe ich langsam gelernt, dass nie alles so heiss gegessen wird wie es gekocht wird - und nochmals, wisst ihr mit absoluter Sicherheit von Leuten die letztinstantslich auf Schadenersatz oder gar Gefängnis verklagt wurden? Ich kenne keinen!

Natürlich braucht es vielleicht etwas starke Nerven, aber ich würde (solange ich mir keiner wirklichen Schuld bewusst bin) kein Geld bezahlen. Und vor allem nichts unterschreiben.

Ihr müsst Euch mal in die Lage dieser Firmen versetzen - es lohnt sich für die sicherlich irgend einen bösen Brief an Euch zu schreiben und zu drohen - vielleicht sogar noch einen zweiten. Aber einen Prozess wegen 200 Euro? Das wird keine vernünftige Firma durchziehen. Die Beweislast liegt beim Ankläger - und die ist in der ganzen online-Welt nicht gerade klar und einfach. Und wie schon gesagt ist das ganze nicht verhältnismässig - jeder vernünftige Richter würde eine Klage auf 200 Euro eh abweisen - auch wenn sie das ganze auf 2000 Euro irgendwie "hochpimpen".
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Geändert von raptorsf (18-01-2006 um 10:47 Uhr).
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  #24  
Alt 18-01-2006, 10:49
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Nee, die schicken als nächstes einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Direkt danach kommt der Gerichtsvollzieher. Bis es so weit ist, kostet der Spaß dann mindestens 500 statt 200€.
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  #25  
Alt 18-01-2006, 10:52
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aber der Gerichtsvollzieher kann auch nur vorbeikommen und irgendwas pfänden wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.

Solange Du alles abstreittest und es kein endgültiges Urteil gibt können sie dir gar nichts antun (egal ob wir von 100, 200 oder 100'000 Euro sprechen) - so ist es zumindest in der Schweiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland gross anders läuft.
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  #26  
Alt 18-01-2006, 11:05
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Meine Herren, es gibt doch Präzedenzen. Es haben bereits viele gezahlt, die Rechtslage ist eindeutig und jedes Gericht wird einem Vollstreckungsbescheid zustimmen.

Er muss zahlen, so einfach ist das. Macht er es jetzt nicht werden die Kosten erheblich steigen....
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  #27  
Alt 18-01-2006, 11:33
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Richtig!

Nichts gegen die unterschiedlichen Nationalitäten, aber es gilt andere Länder - andere Gesetzte.

Wenn ich mich recht entsinne ist es z.B. in Östereich so, das ein Endverbraucher z.B. die erworbene original Software selbst nach einer Installation wieder zu seinem Händler zurückbringen kann und sein Geld zurück bekommt, in Deutschland ist dies schon seit Jahren nicht mehr zulässig. Wie es in der Schweiz ist weis ich nicht, lasse mich aber gern unterrichten.
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  #28  
Alt 18-01-2006, 11:51
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ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.

Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken.

Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht.
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  #29  
Alt 18-01-2006, 12:19
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In Deutschland geht es mit einem Mindeststreitwert von 80,00€ los.
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  #30  
Alt 18-01-2006, 17:22
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warum kaufst du dir niocht nochmaldas game orginal und sagst du hast es dir nur runtergeladen da von deiner orginal cd die cd kaputt ist

was machen sie dann?
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