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  #1  
Alt 08-05-2007, 14:36
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Politik/Gesellschaft: - Köhler hat entschieden: Keine Gnade für Klar

Zitat:
Zitat von Spiegel Online
Er hat Gutachten studiert, mit Opferangehörigen und Ex-Terroristen gesprochen, zuletzt sogar mit Christian Klar - nur der öffentliche Druck ließ Horst Köhler kalt. Der politische Präsident hat selbstständig entschieden: kühl, eindeutig und überraschend.
ganzer Artikel

Wie beurteilt ihr die Entscheidung Köhlers? Hat er richtig gehandelt, weil Klar zunächst einsichtig werden sollte oder meint ihr, das es keine Rolle spielt, ob Klar noch weitere Jahre im Gefägnis verbringt. Inwiefern hat die BRD ein Problem mit ihrer RAF-Vergangenheit. Die Diskussion ist freigegeben!
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  #2  
Alt 08-05-2007, 17:43
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Gute Entscheidung.


Der Täter ist wegen 11fachen Mordversuchs und 9fachen Mordes rechtskräftig verurteilt worden.

Das Strafmass: sechsmal lebenslange Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dabei wurde die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verhindert. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess zu einem weiteren mal lebenslang verurteilt.(Zitatauszug von Wiki)

Danach müsste sein Skelett in etwa 250 Jahren vom Zellenfussboden weggeräumt werden.

Dann der Supergau aus meiner Sicht:
Im Jahr 1997 entschied das OLG Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt; eine Strafaussetzung und damit eine Haftentlassung sind also frühestens ab 3. Januar 2009 möglich.(Zitatauszug)

So ein Mensch dürfte aus meiner Sicht nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden.

Ich hoffe, das wird als Signal gewertet.
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  #3  
Alt 08-05-2007, 22:59
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Da kann ich Germane nur voll und ganz beipflichten.
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"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)
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  #4  
Alt 08-05-2007, 23:12
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Ich halte Köhlers Entscheidung ebenfalls für richtig. Klar hat kein Bedauern geäußert und auch nichts zur Aufklärung der Fälle beigetragen. Es gibt keine Gründe die für eine Begnadigung sprechen.

Zusätzlich darf man die Begnadigung nicht als etwas wahrnehmen, auf das es ein Recht geben würde. Begnadigung ist streng genommen ein Unrecht, da es Urteile rechtsstaatlicher Institutionen aufhebt.
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  #5  
Alt 09-05-2007, 09:47
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Wer um Begnadigung ansucht, muss seine Taten vollumfänglich bereuen, aufklären und Besserung geloben - und erst dann KANN man über eine Begnadigung diskutieren.

Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar.
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  #6  
Alt 09-05-2007, 14:12
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Wie auch in diesem Artikel nachzulesen ist, besteht aber die grosse Gefahr, das in 1,5 Jahren eine neue Chance zur Freilassung ansteht.
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  #7  
Alt 09-05-2007, 19:40
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ich finde es richtig und gerecht, dass dieser mensch nicht vorzeitig entlassen wurde. die freilassung eines Terroristen, wäre meiner Meinung nach, ein falsches signal bei der momentanen lage.
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Wie kann man aus dem Rahmen fallen, wenn man nie im Bilde war?
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  #8  
Alt 09-05-2007, 23:50
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Wer keine Reue zeigt, wer sich nie bei den Opfern Entschuldigt hat und wer sich offenbar selbst nach so vielen Jahren kein bischen geändert hat hat keine Begnadigung verdient...
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  #9  
Alt 09-05-2007, 23:59
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Schließe mich meinen beiden Vorrednern an.

Wäre ja noch schöner, unsereinem werden im Zuge der Terror-Bekämpfung die Rechner untersucht (wenn evtl. auch mit aktueller Pause ) und so einen dann vorzeitig freilassen.
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Gruß AMD-Powered
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  #10  
Alt 10-05-2007, 00:03
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Ich bin ja der Meinung das die Haft so lange dauern sollte bis der Täter aus seinen Fehlern gelernt hat (ist das nicht sowieso der Sinn einer Gefängnisstrafe? ), aber leider ist das ja oft nicht der Fall...
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  #11  
Alt 10-05-2007, 12:19
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Schon alleine das Wort Fehler bei "11fachen Mordversuchs und 9fachen Mordes" in diesem Zusammenhang zu benutzen hört sich schon merkwürdig an.

Kinderschänder etc. haben Fehler gemacht, sagt das mal den Opfern bzw. Hinterbliebenen.

Wenn ein Mensch nach solanger Zeit in Haft bisher keine Reue gezeigt hat,
wird da sich auch nichts mehr tun.

Entscheidung geht voll i. O.
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  #12  
Alt 10-05-2007, 13:20
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Excytee Excytee ist offline
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Ich find die Entscheidung vollkommen richtig aufgrund dessen was Ihr zu Anfang schon geschrieben habt.

Ich finds allerdings a) nicht richtig das ganze überhaupt zur Diskussion zu stellen (seitens der Politik) und b) dass mal wieder so ein "Hype" drum gemacht wurde. Er hat die Konsequenzen, also seine Strafe, voll und ganz alleine zu tregen.

Im Nebensächlichen hat er ja mit seiner Tat auch noch mehr an Schaden angerichtet als die direkten Toten und Verletzten. Also von daher ist das alles gerechtfertigt und für mich überhaupt nicht fragwürdig.

Selbst wenn er Reue zeigen würde, würde ich sojemanden allerhöchstens Hafterleichterung geben, dass er sich mal bewegen und arbeiten darf, aber mehr nicht. Und wenn er von morgens bis Abends heuelt wie ein Schlosshund weil er reue zeigt, die Strafe bleibt. Hart, aber angesichts der Grundlagen richtig (in meinen Augen).
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  #13  
Alt 10-05-2007, 13:35
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Zitat:
Zitat von Excytee Beitrag anzeigen
Selbst wenn er Reue zeigen würde, würde ich sojemanden allerhöchstens Hafterleichterung geben, dass er sich mal bewegen und arbeiten darf, aber mehr nicht.
Aber auch wirklich nicht mehr.
Ich meine noch kürzlich irgendwo gelesen zu haben, das aber auch unter Hafterleichterung, Ausgang vom Knast dazugehört.

Das fängt dann wohl ca. 1 Jahr vor der eigentlichen Entlassung statt.
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