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#1
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"Sind Sie zu faul, mal 30 Meter zu Fuß zu laufen? Kann eigentlich nicht sein, wenn Sie 4 Std lang auf dem Tennisplatz rumhüpfen können."
"Sie können den Tennisplatz in Anspruch nehmen, allerdings erst, wenn Sie gelernt haben, vernünftig zu parken." Und, Basti: Lass die Wagen doch abschleppen, in dem Fall müssen die ja die Kosten tragen, und dann werden die's garantiert bleiben lassen.
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MfG Amosh Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht. - Konrad Adenauer (1876 - 1967)
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#2
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Zitat:
Wenn Basti den Abschlepper selbst bestellt, muss er die Kosten auch anfangs selbst tragen und sie dann im Nachhinein vom Halter des KFZ einfordern. Dies jedoch kann sich im Endeffekt als schwierig erweisen, wenn der Halter behauptet, er habe den Wagen zu dem Zeitpunkt nicht gefahren und könne sich nicht daran erinnern, wer den Wagen gefahren hat. In solchen Fällen geht das meistens vor Gericht, das Verfahren wird eingestellt und Basti würde auf seinen Kosten sitzen bleiben. Also nich grad das Gelbe vom Ei. |
#3
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solche aktionen sollte man lieber lassen.
irgendwann bekommt man mal einen dran. |
#4
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Da schliesse ich mich joker15j auch an !!!!
MFG Pasec20
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#5
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Also ob du das nun machst oder nicht ist deine Sache, ich wiederhol mal ein Satz von Kirk:
Zitat:
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#6
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... aber wer hat schon Kirk zum Vorbild?
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. BundesligatippspielChampionsleague-Tippspiel |
#7
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Zitat:
Aber danke für die Aufklärung. Zu der Sache: Wenn man den falschen erwischt, hat man wirklich die A-Karte gezogen.
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MfG Amosh Das hat der liebe Gott nicht gut gemacht. Allem hat er eine Grenze gesetzt, nur der Dummheit nicht. - Konrad Adenauer (1876 - 1967)
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#8
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Kirk hat wohl niemand als Vorbild, aber er hats mal gesagt, in einen von seinen Filmen...
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#9
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@boinkboss:
Wird das eigene Fahrzeug an der Ausfahrt vom Grundstück gehindert, kann der Halter die Lipozei rufen und das Fahrzeug abschleppen lassen. Das gilt aber nicht bei der Einfahrt ins Grundstück. Mit anderen Worten: Wenn dein Fahrzeug in deiner Garage steht und jemand parkt davor darfst du ihn durch die Pozilei abschleppen lassen. Willst du aber rein und kannst nicht funktioniert das nicht. So viel zu der Rechtslage
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Zitat:
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#10
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so, die Woche ist um, verrat uns mal, was du denn gemacht hast?
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#11
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Achja... ich hätte den kerl heute morgen gut gebrauchen können...
Bei meiner Firma ist eine Nachbarfirma die alte paletten recycelt abgebrannt... wie sowas brennt auch bei niesel kann man sich ja vorstellen. Aber ein Feuerwehrwagen hat sich so hingestellt das er bei uns ein bischen in der einfahrt steht Hätte man auch verkleben sollen Der Geldtransporterfahrer musste manöverieren damit er überhaupt da rauskahm Ich bin gespannt was die Feuerwehrleute dann gemacht hätten |
#12
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und was ist nun draus geworden?
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