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#1
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Vielleicht könnten ja alle Euthanasiewilligen präventiv Suizid begehen.
Das hätte folgende, hervorragende Vorteile: 1. Ihr Leben wird garantiert nicht ohne ihren Willen verlängert, was eine Patientenverfügung niemals garantieren kann. 2. Sie werden niemals von der bösen Apparatemedizin abhängig werden, sondern sterben in der Blüte ihrer Jahre, völlig autonom und eigenwillig. 3. Wir Zurückgebliebenen werden viele Extremdummköpfe los, somit steigert sich nicht nur ihre Todesqualität, sondern auch unsere Lebensqualität. ![]() |
#2
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nein m1a22, nicht ganz korrekt.
Nehmen wir mal ein theoretisches Beispiel welches hoffentlich nie eintrifft: Einer Deiner Elternteile liegt im sterben und der andere ist schon gestroben. Er/sie kann nur noch dank einer Herz/Lungen-Maschine am Leben erhalten werden. Es ist kein Testament oder ähnliches vorhanden. Der Arzt kommt jetzt zu dir und sagt (nehmen wir mal an Du bist der einzige Nachfolger): Was sollen wir tun? Sollen wir die Maschinen weiterhin am laufen lassen oder sollen wir sie abstellen? Jetzt gibts nur 3 Möglichkeiten: 1. du sagst ja, bitte lässt sie weiter laufen 2. du sagst nein, bitte schaltet die Maschinen ab 3. du sagst nichts und delegierst weiter bei Möglichkeit 1 schiebst du die definitive Entscheidung nur raus, aber entscheidest dich trotzdem bei 2 entscheidest du dich sowieso und bei 3 überlässt Du die Entscheidung den Aerzten aber du weisst ja, dass sie sie nicht abschalten also entscheidest trotzdem wieder du. Also im Endeffekt entscheidest Du immer - ob direkt oder indirekt spielt ja eigentlich keine Rolle. Man kann nicht nicht entscheiden... |
#3
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Aber wenn einer alle Gliedmassen verliert, kann er dann ja selbst entscheiden, sofern er bei Bewusstsein und klarem Verstand ist. Ich sehe da kein Problem.
Ist jemand nicht imstande sowas zu entscheiden, dann ist es klar ein sehr heikles Thema, zumal er sich dann ja sein leben auch nicht selbst beenden kann. Ich denke dann sollte es auch keine Sterbehilfe geben. @Churchill: Hab nicht richtig gelesen ![]() |
#4
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@Churchill
A) Glaubst du, du schaffst es irgendwann mal mehrere Posts zu einem Thema zu schreiben ohne alle, diejenigen die nicht deiner Meinung sind, zu beleidigen? B)Du solltest dir vielleicht mal überlegen, das das Leben nicht nur binär ist. C) Zitat:
D)Wenn du die Punkte A-C mit mir diskutieren willst, benutze die PM-Funktion und nicht diesen Thread. Danke So zurück zum Thema. Das größte Problem ist die Grenzziehung. Wenn ich Entscheiden müsste, müssten zwei Punkte erfüllt sein. Zum Ersten es keine Lebenserhaltung[Ziel: Gesunder Mensch] sondern Lebensverlängerung[Ziel: Vitalfunktionen des Menschen noch so lang wie möglich Aufrechtzuerhalten]ist. Da meiner Ansicht nach die Würde des Menschen verletzt wird. Es steht schon im GG das die Würde des Menschen unantastbar ist und das gilt nicht nur fürs Leben, sondern auch für die letzte Aufgabe im Leben nämlich das Sterben. Zum zweiten muss die Person selbst und nur sie selbst das schriftlich [zu einem früheren] oder verbal [zu diesem Zeitpunkt] unter Zeugen so entschieden haben. Ansonsten würde ich auch mit allen Mitteln Lebensverlängerung betreiben lassen, denn es steht auch im GG das jeder Mensch das Recht auf Leben hat und wenn er nicht seine Würde höher schätzt sollte dieses Recht in Kraft treten. Wer dies vollstrecken sollte weiss ich nicht, denn diese Bürde einem Menschen aufzulasten, ist schon fast unmenschlich.
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) Geändert von LordMordred (19-11-2004 um 12:36 Uhr). |
#5
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Zitat:
Und wenn der Patient selber weise ist, dann läßt er die Finger von solchen Verfügungen, denn kein Mensch kann die Zukunft sehen und wissen, was er dann wollen wird. Das Leben ist mit dem Leiden ohnehin untrennbar verbunden, niemand entkommt dem. Viele wollen aber lieber leiden und leben, als sterben. Die Patientenverfüger springen viel zu kurz. Sie glauben, sie könnten das Leben in eine starre Regel oder Formel pressen, aber das ist unmöglich. Der Dämonen und Abgründe sind sie sich nicht bewußt und auch nicht, daß der Wille zum Leben sehr stark ist, besonders wenn es bedroht ist.
Geändert von LordMordred (19-11-2004 um 13:29 Uhr). |
#6
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Ja nur die Würde, die man beim Sterben verliert, wird man nicht mehr im zukünftigen Nichtleben erreichen können.
Und wie schon gesagt würde ich dies nur Erlauben, wenn es erwiesen ist das das Leben nicht zu retten sondern nur zu verlängern ist. Und somit ist das Leben nach deiner Denkweise faktisch beendet. Aber um das Weiterzuspinnen ist dein ganzes Leben nur ein ausgedehntes Sterben und dann wäre das Vorzeitige herbeiführen des Totes Mord. Wenn man das Leben aber nicht als fortlaufendes Sterben, sondern das Sterben nur als letztes Kapitel des Lebens betrachtet, würde ein würdevolles Sterben nur ein weiteres schönes Kapitel des Lebens darstellen und somit auch nachvollziehbar sein. Ja, jeder hat mal Kapitel im Leben in denen er die Würde verliert, muss ich ihm dies dann aber auch am Schluss verweigern, wenn er es denn so will?
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) Geändert von LordMordred (19-11-2004 um 13:40 Uhr). |
#7
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Das ist ganz Interesant in welchen Ländern "Sterbehilfe" straffrei ist und wo nicht !!!
Sterbehilfe in Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlanden, Schweiz, EU und USA In Belgien und den Niederlanden ist die Tötung auf Verlangen straffrei möglich. Belgisches Sterbehilfegesetz und Formulare sind beim Gesundheitsministerium zu finden. Informationen zur Sterbehilfepolitik der Niederlande für Interessierte im Ausland präsentiert das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid straffrei möglich und das Bundesamt für Justiz informiert über Perspektiven der Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen. Die Stadt Zürich dokumentiert auf ihrer Homepage, wie es zur Erlaubnis der Suizidbeihilfe in Alten- und Pflegeheimen in Zürich kam. In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen gesetzlich geregelt und verboten, die Beihilfe zum Suizid zwar erlaubt, in der praktischen Umsetzung jedoch schwierig. Die Rechtslage wird vom Bundesjustizministerium beobachtet, letzte Instanz der Gerichtsverfahren ist der Bundesgerichtshof. Gerichtsentscheidungen sind bei der Forschungsstelle für das Gesundheitsrecht Köln und beim Zentrum für Medizinische Ethik Bochum zu finden. Um Sterbebegleitung geht es auch in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin weist auf die 75. Konferenz der Gesundheitsminister, die einen Beschluß zur Sterbebegleitung gefaßt hat, hin. Bundesregierung und Bundestag haben Ethik-Kommissionen, die sich mit Grenzfragen des Lebens befassen. In Frankreich ist das Recht auf Palliativmedizin gesetzlich geregelt und aktive Sterbehilfe verboten, die jedoch mit Einwilligung des Betroffenen und Zustimmung der Angehörigen diskret praktiziert wird. Im Europarat ist die Sterbehilfe (euthanasia) seit mehreren Jahren ein Thema. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Diane Pretty ausgeführt, daß sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht auf den eigenen Tod ableiten läßt. Die Charta der Grundrechte der EU legt im Recht auf Unversehrtheit die freiwillige Einwilligung in medizinische Behandlung fest. In den USA hat der Bundesstaat Oregon eine Regelung zur ärztlichen Suizidbegleitung geschaffen und das Department of Human Services gibt jährliche Berichte heraus.
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#8
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Zitat:
Übrigens sehe ich keinen Verlust in der Menschenwürde, wenn jemand eine für seine Gesundheit benötigte Behandlung erhält. Wenn halt ein Apparat eine Lebensfunktion meines Körpers übernehmen muss, so sei es. Mehrere meiner Verwandten benötigen Nachts Beatmungsteile, aber dadurch verliert mein Opa nicht an Würde. Nach über 40 Jahren im Bergbau darf man sich darüber nicht wundern ![]() Ich seh da keinen Verlust meiner Würde.
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |
#9
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Zitat:
Patiententestamente sind eine Sache für sich... Der Arzt muß immer vom mutmaßlichen Willen des Patienten zum aktuellen Zeitpunkt ausgehen. Eine mehrere Jahre alte, evtl. formal ungenügende Patientenverfügung zerpflückt Dir jeder Anwalt. Persönliche Anmerkung: da mir diese Situation, wie aus dem obigen herauszulesen ist, nicht fremd ist, muß ich sagen, daß mir manchmal der Gedanke in Richtung Sterbehilfe kam; er wird ja auch von Angehörigen an einen herangetragen. Aber in den Knast will ich nicht. Eine Liberalisierung der Sterbehilfe wäre durchaus erwägenswert, aber es bleibt die auch hier schon thematisierte Frage, gerade aufgrund der deutschen Geschichte: wer bestimmt die Grenzen??? |