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  #1  
Alt 18-11-2004, 21:36
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Mirage Förster

 
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so lang man selber noch sagen kann ist es ja gut....nur dumm wenn man es nicht mehr kann dur einen unfall oder so....

nur ob Mord oder nich..Mord ist es doch keiner wenn man es selber Wünscht weil man in einem dahinwegetieren nicht haben möchte
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  #2  
Alt 18-11-2004, 21:40
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Ich wär dafür, allerdings muss das in einer patientenverfügung klar formuliert sein und muss von den näheren angehörigen akzeptiert werden
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  #3  
Alt 18-11-2004, 21:42
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Wenn zum Beispiel ein Bekannter von dir durch einen Unfall seine Freundin verliert, angenommen er wird danach depressiv und bittet darum, dass ihm du das Leben nimmst. Ist es dann auch gerechtfertigt?

Angenommen jemand verliert beide Beine, kann seinen Job als Lieferant nicht mehr ausüben, wird arbeitslos und depressiv. Er bittet darum, dass ihm jemand sein Leben nimmt. Ist es da auch gerechtfertigt?
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  #4  
Alt 18-11-2004, 21:46
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Über das für und wieder kann man ewig diskutieren, hatten wir in der schule ein 3/4 jahr lang....
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  #5  
Alt 18-11-2004, 22:22
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Wenn zum Beispiel ein Bekannter von dir durch einen Unfall seine Freundin verliert, angenommen er wird danach depressiv und bittet darum, dass ihm du das Leben nimmst. Ist es dann auch gerechtfertigt?
das is nich gerechtfertigt denk ich das sind eher psychische probleme...ich denke die sterbehilfe geht mehr aus von körperlichen problemen und nicht seelischen
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  #6  
Alt 18-11-2004, 22:26
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Haben Menschen die bei körperlichen Problemen sich nach ihrem eigenen Tod sehen nicht ebenso starke psychische Probleme?
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  #7  
Alt 18-11-2004, 22:29
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das ja
aber wer nur psychische probleme hat der sollte keine sterbehilfe bekommen
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  #8  
Alt 18-11-2004, 22:33
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Und wer entscheidet ab wann die körperlichen Behinderungen so stark sind, dass sie die psychische Erkrankung außer vor halten können und Sterbehilfe rechtfertigen?

Wer legt fest, ab wann es gerechtfertigt ist einen Menschen zu töten? Die Angehörigen? Ein Arzt? Ein Richter? Wer ist denn in so einem Fall berechtigt über das Leben eines anderen Menschen zu verfügen?
Setzt du dich auf Gottes Stuhl und richtest darüber wielang welcher Mensch zu leben hat?
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  #9  
Alt 18-11-2004, 22:36
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das recht hat nur der jenige selber...in seinen testament oder der engste angehörige...zum beispiel die frau
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  #10  
Alt 18-11-2004, 22:55
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Zitat:
Zitat von TMOA
Und wer entscheidet ab wann die körperlichen Behinderungen so stark sind, dass sie die psychische Erkrankung außer vor halten können und Sterbehilfe rechtfertigen?

Wer legt fest, ab wann es gerechtfertigt ist einen Menschen zu töten?
also ich würd das nach bestimmten kriterien festlegen.
zum 1. Der Patient müsste unter extremen schmerzen leiden
2. Es darf keine chance mehr auf Genesung bestehen bzw. es müssen alle möglichkeiten darauf ausgeschöpft werden
3. Der Patient müsste eine eindeutige erklärung darüber abgeben dass er sterben will.

nur wenn alle 3 Dinge zusammentreffen fände ich sterbehilfe gerechtfertigt.
Zitat:
nur rechtlich nicht und das ist das ganze problem
in deutschland gibts sowas das sich grundgesetz nennt und nachdem ist die würde des menschen unantastbar
hm, aber da stellt sich mir die frage ob das wirklich ein Menschenwürdiges Leben ist wenn man unter unerträglichen schmerzen mit allen möglichkeiten am Leben erhalten wird und definitiv keine möglichkeit auf genesung besteht oder obs nicht evtl. doch menschwürdiger ist jemanden in frieden sterben zu lassen.
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Alle zusammen TANZT DAS BROT!!!!!!!
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  #11  
Alt 18-11-2004, 21:47
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tia menschlich gesehen is das mit der sterbehilfe ja auch alles irgendwo vertretbar

nur rechtlich nicht und das ist das ganze problem
in deutschland gibts sowas das sich grundgesetz nennt und nachdem ist die würde des menschen unantastbar

macht man nun ausnahmen wie im falle der sterbehilfe so öffnen sich auch für andere dinge die tore offen

desweiteren könnte die sterbehilfe natürlich auch missbraucht werden
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  #12  
Alt 18-11-2004, 21:53
Benutzerbild von Der_Mosch
Der_Mosch Der_Mosch ist offline
Fieser Pappkopp

 
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Ich bin gegen Sterbehilfe aus dem einfachen Grund, dass mir eine Kontrolle sehr schwer, wenn nicht unmöglich, scheint. Ausserdem: Wer kann dir hundertprozentig versichern, dass sich der Patient nicht wieder erholt?

Wenn man mich darum bitten würde, ich muss zugeben, ich würde in ein moralisches Dilemma geraten. Ich bin mir sicher, dass ich dazu fähig bin, jemanden zu töten, allerdings nur in absoluten verzweifelten Situation oder... ich weiss nicht. Jemanden zu töten, weil er mich darum bittet....

Ich halte Sterbehilfe nicht für etwas Positives. Es ist ein Euphemismus für Mord, mehr nicht. Das Motiv mag ein "edles" sein, aber ich bin da anderer Meinung.

Ach ja, und wenn ich mal nur noch von Maschinen am Leben erhalten werde... LASST MEINEN STECKER IN RUHE! Nur um sicher zu gehen, wenn ihr an mir eine Körperöffnung findet, die ihr vorher nicht kanntet, haut einfach mal zur Sicherheit noch so ne Verbindung rein! Das ganze Geheimnis des Lebens ist "Nicht sterben". Das hab ich schon in der dritten Klasse rausgefunden
__________________
Zitat:
Zitat von Mokus Beitrag anzeigen
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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  #13  
Alt 18-11-2004, 22:01
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Swizzy Swizzy ist offline
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Ich wär klar dafür, aber wer sterben will der kann das sowieso...

Aber besser als sich von nem Haus zu stürzen, und dnacher einer den Boden abkratzen kann , gefällt mir die Alternative Exit im Bett schon besser...
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  #14  
Alt 21-11-2004, 02:30
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Zitat:
Zitat von LoDcHaOz
in deutschland gibts sowas das sich grundgesetz nennt und nachdem ist die würde des menschen unantastbar
Aber ist des den menschenwürdig, jemanden an irgendwelche maschinen zu hängen, nur weil seine Verwandten ihn nicht gehen lassen wollen?

Weiß überhaut irgendjemand, ob durch die Maschienen vielleicht schmerzen entstehen? Ich nicht, aber ich halte es nicht für unwahscheinlich, ihr?

ich zumindest möchte nicht am ende meines lebens irgedwie künstlich am leben erhalten werden.

Zum schluss noch ein:

Wenn eine Chance auf ein weiteres Leben OHNE die Maschinen besteht, dann sollten jedem auch diese Maschinen zur verfügung gestellt werden. Wenn allerdings die Situation aussochtslos ist, finde ich, sollte man die Maschinen (auf wunsch) durchaus abtellen dürfen. Und für den Fall, das ein Überleben nur minimal wahrscheinlich ist gilt für mich "im Zweifel FÜR den Angeklagten" was im klatext heist, dass man die Maschinen nicht Abstelen darf!
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Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit
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  #15  
Alt 21-11-2004, 05:35
Laie Laie ist offline
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dann unterscheide mal zwischen der Menschenwürde der Juristen und derer, die in diesem Fach zuhause sind.
Ich verweise auf meinen Beitrag weiter oben.
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