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| Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben? | |||
| Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann |
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9 | 32,14% |
| Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden |
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13 | 46,43% |
| Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente |
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6 | 21,43% |
| Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#17
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Och, bei ausländischen Kriminellen ist das durchaus glaubwürdig, Die haben ja von den Zuständen hier keine Ahnung.
Z.B. läßt man in der Zelle nebenan einen begabten Schauspieler Folterkeller spielen und dann kommt der Folterknecht zu ihm. Oder man läßt im Gefängnishof eine Scheinerschiessung stattfinden und holt ihn dann runter. Also mit Androhung kann man schon weit kommen, außer bei den Informierten und Abgebrühten. Geändert von Churchill (09-07-2004 um 01:14 Uhr). |