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| Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben? | |||
| Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann |
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9 | 32,14% |
| Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden |
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13 | 46,43% |
| Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente |
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6 | 21,43% |
| Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#1
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Endlich mal wieder ein interessanter Thread, von denen gibt es ja leider nicht mehr sehr viele.
Ich musste auch erst einige Zeit überlegen, bevor ich eine Antwort formulieren konnte, da ich meiner Position zu dieser Thematik nicht ganz sicher war. Dann mal los: Das Folterverbot ist definitiv aufrecht zu erhalten und das ohne wenn und aber. Aus den hier bereits genannten Gründen ist die Folter nicht mit dem Gesetz und wie ich meine auch nicht mit unseren Wertvorstellungen vereinbar. Bei einer Billigung der Folter durch ein Gesetz ist der Missbrauch von Ausnahmeregelungen leider der nächste logische Schritt. Schließlich wird es oft Menschen geben die nicht erkennen, dass sie eben nicht aus moralisch vertretbaren Gründen foltern. Also lieber prinzipiell den Riegel vorschieben. Allerdings könnte ich mir unter gegebenen Umständen durchaus eine Androhung von Folter vorstellen. Diese schadet schließlich nicht, könnte aber helfen das Leben anderer zu schützen oder wichtige Informationen (Terrorbekämpfung) zu erhalten. Das Problem ist natürlich das die ganze Angelegenheit zur Farce verkommen könnte. Dennoch würde ich mich für diese Lösung einsetzen, da ein gewisses Druckmittel durchaus vorhanden sein sollte.
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#2
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Och, bei ausländischen Kriminellen ist das durchaus glaubwürdig, Die haben ja von den Zuständen hier keine Ahnung.
Z.B. läßt man in der Zelle nebenan einen begabten Schauspieler Folterkeller spielen und dann kommt der Folterknecht zu ihm. Oder man läßt im Gefängnishof eine Scheinerschiessung stattfinden und holt ihn dann runter. Also mit Androhung kann man schon weit kommen, außer bei den Informierten und Abgebrühten. Geändert von Churchill (09-07-2004 um 01:14 Uhr). |
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#3
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Obwohl Folter manchmal notwendig sein kann, um eine große Anzahl von Menschenleben zu retten, sollte das Folterverbot bestehen bleiben. Jene Menschen, die dagegen verstoßen, weil sie es für eine Notwendigkeit halten, verdienen zwar meinen tiefsten Respekt, sollten aber dennoch keine Strafminderung erfahren, denn das würde die Zahl der ungerechtfertigten Folterungen zweifelsohne erhöhen.
Ich muss Churchill allerdings in dem Punkt widersprechen, dass Folterung im Krieg rechtzufertigen sei (d.h. er sie durchführen würde). Der Krieg wird nun mal nach gewissen "Regeln" gespielt und Leute zu foltern, die letzten Endes nur ihrem Beruf nachgegangen sind, halte ich für falsch, denn sie haben kein Unrecht begangen.
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#4
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Zitat:
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#5
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Ich bin für absolutes Folterverbot. Folter ist ein Mittel aus barbarischen Zeiten, die heutzutage abschreckendes Beispiel und nicht Vorbild sein sollten.
Jede Art von Sonderregelung oder Ausnahmen wäre ein Überschreiten der ethisch-moralischen Hemmschwelle und damit ein erster Schritt hin zum Missbrauch. Das Argument "wenn der Täter schon feststeht" ist hinfällig. Es hat schon öfters Fälle gegeben in denen Menschen (aus welchen Gründen auch immer) Verbrechen anderer gestanden haben und unter Folter könnte man jenen alles in den Mund legen, was man hören will. Zudem wäre dann der nächste logische Schritt das Einsetzen von Folter, um ein Geständnis zu erhalten. Natürlich "nur wenn die Schuld des Täters schon feststeht". Churchills Standpunkt ist zwar durchaus nachvollziehbar und schlüssig, allerdings beinhaltet auch diese Einstellung schon ein Herabsetzen der Hemmschwelle. Auch wenn Folter gesetzlich geächtet wäre, so ist sie "unter bestimmten Bedingungen" toleriert (muss nicht mal akzeptiert sein, toleriert reicht auch schon). Das klingt für mich fast schon nach dem ersten Schritt hin zum Kavaliersdelikt. Der Zeitpunkt, ab dem etwas ethisch Verwerfliches (denn das ist es zweifellos) nicht bedingungslos (und ich meine absolut bedingungslos) geächtet, sondern nur gesetzlich untersagt ist, ist die Hemmschwelle schon bedeutend herabgesetzt.
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ΑΓΕΩΜΕΤΡΗΤΟΣ ΜΗΔΕΙΣ ΕΙΟΙΤΩ. BERGE BRAUCHEN KEINE MENSCHEN!
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