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#1
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Hmm es gibt doch ein Bundesland der es mit 17 Erlaubt ,. aber nur in belgleitung eines Erziehungsberechtigten (Vater , Mutter...) Und wenn da keine mitkommen kann , wird das schwer...
Versuch dir dochn Roller zuzulegen , oder ein Mofa ( Ich weiss deine Distanz nicht ![]() ![]() Ne andere Möglichkeit wüsste ich ned , sorry... |
#2
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Die Regelung mit 17 und in Begleitung eines Erwachsenes.
Ich habe da mal was zu raus gesucht. Führerschein mit 17" Ausbildungsverfahren 1. Anmeldung bei Fahrschule: Kurs ab vollendetem 16. Lebensjahr möglich 2. Grundausbildung in der Fahrschule: 28 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis 3. Ausbildungsfahrten mit Begleitperson: Drei Praxisblöcke zu je 1.000 km (Fahrtenprotokoll) 4. Begleitende Schulung in Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern: - Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer - gemeinsame "Ausbildungsfahrt" 5. Nach 3000 km Fahrpraxis: "Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt" 6. Abschluss der Begleitausbildung 7. Normale theoretische und praktische Führerscheinprüfung (frühestens mit 17 Jahren) 8. Ausstellung eines Führerscheins Voraussetzungen PKW * normaler PKW oder Kombi * "L17"-Schild: vorne und hinten sowie gut sichtbar * Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt" * Nachweis, dass Handbremse und Zündschlüssel vom Beifahrersitz aus leicht bedient werden können und in Ordnung sind (z.B. vom ÖAMTC; betreffendes Formular ist bei Behörde erhältlich) Begleitperson Wer darf Begleiter sein? * können eine oder zwei Personen sein, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit Bewerber absolvieren * Naheverhältnis zum Bewerber (Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten) * wenn nicht Erziehungsberechtigte: muss deren Zustimmung eingeholt werden * Der/die Begleiter ist/sind der Behörde im Antrag bekanntzugeben Voraussetzungen für Begleitperson * Besitz eines B-Führerscheins seit mind. 7 Jahren, * muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken * darf in letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben * während Begleitfahrten: o Begleiter darf ebenfalls nur max. 0,1 Promille Alkoholisierung aufweisen o Mitführung des Bewilligungsbescheides
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![]() Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. |
#3
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Also wenn ich das so lese , dann wart ich auch lieber bis ich 18 bin
![]() Weil das macht ja keinen Spass so... |
#4
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Vor allem bei den ganzen überlegungen auch dazu gezählt werden muss das ein auto teuer ist. Nicht nur in der anschaffung auch im Unterhalt.
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#5
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Autofahren ist kein Selbstzweck. Wer Auto fährt, will damit einen Zweck erfüllen, auch wenn er 17 ist. Der Zweck wird jedoch nicht erfüllt, wenn man nur in Begleitung einer Aufsichtsperson fahren kann, denn dann könnte diese einen ja auch gleich fahren. Der Nutzen ist also gleich Null.
Deshalb würde ich mir das schenken und an der Fahrschule so teilnehmen, daß ich die Prüfung kurz nach meinem 18. Geburtstag ablegen kann, dann aber ohne diese Kasper-Kinderkacke. Bis dahin sehe ich folgende Möglichkeiten: 1. In den sauren Nahverkehrs-Apfel beißen. 2. Mit dem Fahrrad fahren. Hart, aber die zeitliche Unabhängigkeit ist nicht zu unterschätzen. Keine Wartezeiten! 3. Ein Moped kaufen. Nutzen ist ungefähr derselbe wie beim Fahrrad, nur teurer. 4. Zum nächsten Schulhalbjahr auf eine nahegelegene Schule wechseln. Nur der Vollständigkeit halber sei folgendes aufgeführt, da es wohl weniger in Frage kommt. Aber die Möglichkeiten kann man ja bedenken. 5. Wenn keine nahegelegene Schule vorhanden ist, kann man ein Internat wählen und nur am Wochenende (Freitag mittag) nach Hause fahren. 6. Alternativ kann man nahe der jetzigen Schule ein Zimmer in einer Pension mieten und ebenfalls nur Freitags nach Hause fahren. |
#6
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wie viel Kilometer sind es den zu deiner schule, Sebai-giz-Frill?
und wie lange würde die fahrt mit öffentlichen verkehrsmitteln dauern? Geändert von Simsenetti (24-04-2004 um 13:28 Uhr). |
#7
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gibts sowas nich dass man auch ohne begleitperson fahren kann wenn man keine andere möglichkeit hat? Also ich hab gedacht sowas wär möglich wenn mans dringend braucht (halt auch evtl. nur mit ner bestimmten geschwindigkeit)
Zitat:
![]() Zitat:
![]() zu 2. naja......jeden tag 16 km in die schule? ![]() ![]() zu 3. im winter auch zu kalt ![]() zu 4. Bin schon auf der am nahe gelegensten ![]() ![]() zu 5. naja, das würde aber warscheinlich frühestens nächstes Schuljahr gehn, bräucht das aber ab mitte mai ( is aber auch noch nich sicher; evtl. arbeitet meine mutter auch zu den jetzigen zeiten weiter, dann hab ich kein prob mehr ![]() zu 6. wird auch ned gehn, das is auch nur eine mehr oder weniger kleine ortschaft; glaub kaum dasses da pensionen zu mieten gibt ![]() |
#8
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Zitat:
![]() Das Gesetz ist so gedacht, dass man Erfahrung im Starßenverkehr sammeln kann. Man könnte jetzt sagen, tja das kann man auch mit 18 noch, das 'ab 17 fahren' ist aber noch als kleiner Anreiz gedacht. Zum Thema: Grundsätzlich wäre das ok, aber die Regelung würde sehr oft missbraucht werden. Um wieder auf das Nachts-aus-der-Disco-heimfahren (da passieren nämlich die meisten Unfälle) Beispiel zurückzukommen: Ein 17-jähriger kutschiert nachts rum, wird von der Polizei angehalten, sagt er wäre als Hilfs-Kellner angestellt und also im Recht, fährt weiter und baut 500Meter nach der Kontrolle einen tödlichen Unfall. Im Nachhinein kommt heraus, dass der Fahrer gelogen hat und gar nicht als Kellner arbeitet. Wie sollte das nun kontrolliert werden? Soll die Polizei immer beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen? Oder sollte ein Amt eine Extra 'Zu-langer-Arbeitsweg-Genehmigung' ausstellen? Und überhaupt, das mit dem Führerschein stell ich mir auch kompliziert vor? PS: Es gibt übrigens schon die Möglichkeit ab 17 allein zu fahren - als Berufskraftfahrer ![]()
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#9
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Zitat:
Nein daran hab ich ehrlich gesagt nicht gedacht , nur was nützt mir ein Auto , das Kosten verursacht , wenn ich ned mal mit Freunden rumfahren kann , und dazu noch diese 100 Vorsichtsmahsnamen.... da bezahlste viel , hast aber nichts davon , nein danke, dann üb ich wirklich lieber mit 18.... Wegen diesen 365 Tagen kommts dann auch ned mehr an , die Idee wär ja toll , aber man kriegt auch nie einen Vertrauensbeweis und kann alleine Fahren... obwohl ich denke das das noch ausgenutzt wird ![]() @Sebai... also wenn es zu kalt is dann sorry , aber du musst auch irgendwas einstecken können und ned einfach das wählen was wohl am angenehmsten ist... Die Verkehrsmittel zu weit , mutter kann mich ned mehr fahren , Im Winter zu kalt... usw ... an jeder Möglichkeit gibts was auszusetzen... |
#10
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Eigenes Auto kaufen, würde ich nicht mal sagen, ich denke eher, dafür ist das Auto der Eltern bei einer Übungsfahrt am Sonntagnachmittag gedacht.
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#11
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Naja
![]() ![]() Aber von dem her hast schon Recht , dann nützt das schon was ![]() ![]() |
#12
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Aber BTT: Ich kann Dir leider auch nicht sagen, unter welchen Voraussetzungen das genau geht, die sind aber relativ streng. Frag notfalls mal beim Ordnungsamt nach. Ich kannte früher mal einen im Sportverein, der hatte so eine Ausnahmegenehmigung, da er auch mit am Frühtraining vor der Schule teilnahm und seine Eltern früh arbeiten musste. Der durfte dann die Strecke Wohnung - Schwimmbad mit dem Auto befahren (weiß gar nicht mehr, ob der das dann immer durfte, oder auch nur zwischen 5 und 8 Uhr). Also bei Spitzensportlern ist so etwas durchaus schonmal üblich.
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*schnauf* |
#13
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Wenn ich mich nicht irre, kann er auch Autofahren, wenn das Auto auf eine geringe Geschwindigkeit abgeregelt und das zertifiziert worden ist. Dann zahlt man auch weniger Steuern dafür. Kriegt dann so einen 50 Km/h-Aufkleber auf's Heck.
Wenn er den Führerschein hat, kann er das Auto wieder entregeln und weiterfahren. Aber wie gesagt, das wäre wirklich ein dekadenter Luxus...denkt an den Herrn Senator! |