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			#11  
			
			
			
			
			
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| ich war deshalb sogar extra beim anwalt und hab richtig dafür geblecht ... unter 16 is nicht. gewaltverherrlichende spiele, ohne *aufsichtsperson*, alkoholausschank, rund um die uhr (jugendschutzgesetz), ... blabla wenn ich mir das jetzt alles nochmal durchlesen muß, krieg ich glaub ich nen koller ... also, kurz und bündig: is nich 
				__________________  ... BoinK !!! |