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#1
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Ich möchte hier noch einmal auf das Versagen der Minister eingehen:
Natürlich haben diese Berater und Mitarbeiter und müssen daher nicht über jedes kleine Detail informiert sein aber ein Grundwissen sollte schon vorhanden sein. Als Minister muss ich auch mit dem Vertrag auseinandersetzen den die Juristen zustande bringen. Jeder, und vor allem ein Minister, hätte sich den Punkt "Schadensersatz" näher angucken sollen. Stolpe und Bodewig haben in diesem Punkt versagt. Hinzu kommt Stolpes Naivität. Wie ich schon anführte haben andere Länder längst belegt das eine Mauterhebung via GPS nicht durchführbar ist. 1. Schweiz: Mag ja sein das deren Autobahnnetz im Vergleich zum deutschen ein absoluter Witz ist was die Größe betrifft aber Erfahrung haben sie dennoch. Der schweizer Betreiber hat das GPS getestet und kam zu dem Ergebnis, dass es für die Mauterhebung nicht zu gebrauchen ist. 2. USA: Das dort zuständige Ministerium kam ebenfalls zu dem Schluss das eine Mauterhebung auf Basis des GPS nicht möglich ist. Wen schon der "Erfinder" des GPS zu diesem Schluss kommt, warum glauben wir dann weiter blind daran? Ein Minister hat bei einem Projekt solcher Tragweite einfach die Pflicht sich zu informieren. Wenn er das nicht tut hat er geschlafen und ist aus dem Amt zu entfernen. Stolpe ist mir eh sehr rätselhaft. Wie war doch gleich die Begründung für den Rücktritt als brandenburgischer Ministerpräsident. Ach ja, er fühlte sich alt und ausgebrannt und hat daher dem jüngeren Platzeck das Ruder überlassen. Tja, auch wenn man alt und ausgebrannt ist hat man anscheinend noch immmer Platz im Kabinett der gescheiterten Ministerpräsidenten, *hust* Verzeihung, ich meine natürlich in Schröders Kabinett. Zitat:
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#2
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Also mich würde mal interessieren, was auf den 17.000 Seiten denn so alles steht
![]() Mag ja sein dass so ein Vertrag lang ist, von mir aus auch sehr lang, aber 17.000 Seiten sind meiner Meinung nach doch "etwas zu lang". Eigentlich müsste TollCollect ja jetzt dafür haften, schließlich haben sie das Mautsystem ja nicht rechtzeitig fertiggestellt. Naja und bei nem 17.000-seitigen Vertrag braucht man ja schon einige Anwälte die das dann auch überprüfen. Aber was solls, überschüssiges Geld hamma ja genug ![]() Müsste ja eigentlich möglich sein, sowas etwas "kompakter" zu formulieren. Mit ein paarhundert Seiten müsste das doch eigentlich realisierbar sein!? Längeres halte ich momentan aus Prinzip schon für bürokratischen Unsinn.
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SonMokuh™ Geändert von SonMokuh (21-02-2004 um 15:48 Uhr). |