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Re: keine Indizeirung von FSK 16 Spielen
Zitat:
Dieses "Überstimmen" bezieht sich nur auf Telemedien und nicht auf Trägermedien. Die Vorschrift, welche eine Indizierung relaubt ist: § 18 I JuSchG § 18 VIII S.1 JuSchG verbietet aber eine Indizierung, wenn das Spiel von der USK eingestuft wurde. Und das übrigens nicht nur bis zu einer USK 16-Einstufung, sondern auch bei einer Einstufung als "keine Jugendfreigabe". § 18 VIII S.3 JuSchG beschreibt dann wieder den Ausnahmefall für § 18 VIII S.1 JuSchG und dort steht: "Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 (Indizierung durch BPjM) nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 für gegeben hält." Viele Gamezeitschriften/Medien haben diesbzgl. falsch berichtet, weil sie wohl das Gesetz nicht genau gelesen haben. Bei Spielen handelt es sich nämlich um Trägermedien und nicht um Telemedien. Ich kenne den Spieletester der BPjM, der dann auch die Berichte schreibt. Er hat das bestätigt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. |