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  #1  
Alt 26-06-2011, 10:43
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meinem Abbruch der Maßnahme aufgrund massiver Sinnlosigkeit.

Daher kam ich zu dem Entschluss, dass mir die Maßnahme, nachdem ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, mir diese nichts mehr bringen kann.
da ligt der hase im pfeffer in dem du die masnahme abgebrochen hast hast du laut vertag keinanspruch auf geld oder nur schwer gekuertzt was sinfoll ist oder nicht interessiert kein mensch
+++

ich durfte ma comuter kurs dran teilnehmen fuer anfanger obwohl die wusten das ich seit 20 jahren am rechnersitze bzw arbeite (medienoperator)
da machst nix
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  #2  
Alt 26-06-2011, 12:13
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Æinfach da, gelegentlich

 
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Zitat von YODA Beitrag anzeigen
da ligt der hase im pfeffer in dem du die masnahme abgebrochen hast hast du laut vertag keinanspruch auf geld oder nur schwer gekuertzt was sinfoll ist oder nicht interessiert kein mensch
Ich merk das schon.
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21
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  #3  
Alt 26-06-2011, 12:21
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bei mir in der massnahme war ne chefsekretärin die nen grundkursus in word und exel machen durfte was meiste was die erfreut war die war so wie ich nach drei tagen mit der mappe durch wo die 6 monate zeit fuer hattest (das einziege gute war es gab 1500,-€ fuer die massnahme pro monat)
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  #4  
Alt 26-06-2011, 17:54
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Das liegt aber auch einfach daran, das egal wie sinnlos irgend was ist, man hat dir einen Platz besorgt, man hat Planungen und Gelder investiert und dann kann man auch nicht einfach abbrechen.


Mal als übertriebenes Beispiel welches aber dem gleichen Prinzip folgt. Das Amt verschafft und zahlt dir eine Umschulung, allein das die für dich da jetzt zahlen, macht es noch deutlicher aber weiter im Text.
Mitte der Umschulung merkst du das du garkeine Lust hast Industriekaufmann zu werden und brichst ab. Jetzt haben die sogar da eine Klausel drin das bei abbruch ohne triftige Gründe man 33% zurück zahlen muss. So eine Umschulung kostet gut 18000 Euro, weißt bescheid.

Also niemals irgendwas von denen abbrechen auch wenns nur ein 2 Wochen Bewerbungstraining ist. Lieber mit dem Sachbearbeiter sprechen aber auf keinen fall aus eigenen Antrieb etwas abbrechen.
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  #5  
Alt 26-06-2011, 17:59
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und jeder der in einer massnahme ist ist aus der statistik raus ueble logik
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  #6  
Alt 26-06-2011, 18:01
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Sind 1 Euro Jobber auch obwohl die bis dato immer noch keine Berufliche Zukunft haben.
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  #7  
Alt 27-06-2011, 00:31
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Also niemals irgendwas von denen abbrechen auch wenns nur ein 2 Wochen Bewerbungstraining ist. Lieber mit dem Sachbearbeiter sprechen aber auf keinen fall aus eigenen Antrieb etwas abbrechen.
Ist bei uns dasselbe. Wenn sie dir iwas vorschreiben/geben - musst dus machen, ob das jetzt Sinn hat oder nicht - das ist ne Art Vertrag, sie geben dir eine Leistung aber nur wenn du die Forderung (z.b. Antraben und Abschliessen des Kurs) erfüllst.

Gab bei uns letzthin auch einen politischen Durchschlag, indem entschieden wurde das Sozialhilfebezüger auch in Kurse/Arbeitsmassnahmen geschickt werden können. Der Witz ist aber, dass aus Verfassungstechnischer Sicht ein Sozialhilfebezüger sich weigern kann - der Staat ist verpflichtet ihn zu unterstützen, ob er kooperiert oder nicht... beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) ist das was anderes. Machst du nicht was die wollen kriegst du kein Taggeld, also kein Lohn. Spielst du brav mit, kriegst du deine 80% und darfst dann jeweils zu irgendwelch komischen Info Veranstaltungen und co. antraben. Evtl. auch in Kurse - je nach Ausbildungsstand. Brichst du ab, kriegst kein Geld. Erscheinst du nicht und hast kein Arztzeugnis, wird das Taggeld gestrichen. Und so weiter.

Und bei Sinn und Unsinn - Es gibt auch viele Leute die bei solchen Kursen was profitieren können, gerade Computerkurse sind für Leute mit Migrationshintergrund oder auch älteren Menschen eine absolut sinnvolle Massnahme. Über die Zuteilung lässt sich sicher streiten - aber leider braucht es diese Rahmenbedingungen.
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  #8  
Alt 29-06-2011, 20:22
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Wenn du von Dir aus die Maßnahme beendest musst du mit einer Sperrzeit rechnen.
Ob Maßnahmen sinnlos sind entscheidest nicht du!

Alle Maßnahmen für die Arbeitslosenstatistik sind sinnvoll.
Ob sie Dir helfen ist bedeutungslos.


Die Sperrzeit muss dir mit einer Begründung und Widerspruchsbelehrung schriftlich zukommen. Denke ich jedenfalls das Schriftform erfoderlich ist.

Du kannst Widerspruch einlegen.
Evlt. kannst du Beratungshilfe beantragen (nur wer kein Vermögen hat)

Ratschlag von mir.
Immer alles schriftlich geben lassen. Den Empfang von Dir abgegebenen Dingen bestätigen lassen.
Telefon oder Mündlich ist gar nichts!

Mehr ist auf die Ferne nicht zu sagen.
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http://www.uuumodyr.de/
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  #9  
Alt 30-06-2011, 02:04
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ich hab gute erfahrungen gemacht zum thema rechtsschutz bzw amtlich, bei mir wollten die auch mal zumzicken und nichts machen, nur bin ich dann kurzerhand gleich zum anwalt und siehe da. alles lief wieder


ich habe auch mal sone maßname mitgemacht. was eigendl sinnlos war, da das meiste eh altbekanntes war ( PC Grundkurs etc ) allerdings mus sman auch sehen das das Arbeitsamt damit auch nachprüft ob du überhaupt den willen hast jedne tag nen geregelten ablauf einzuhalten, früh aufstehn etcpp. ausserdem wars so das die 6 monate auf die arbeitslosenzeit zu hälfte angerechnet wurden. also bist 6 monate dahin. aber du hast nur 3 monate abgezogen bekommen ( war für mich insovern vorteilhaft da bei mir das ganze kurz vor ende des anspruchs auf ALG I kam
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