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  #1  
Alt 01-02-2010, 21:04
Benutzerbild von AgentLie
AgentLie AgentLie ist offline
Overlord

 
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Wo ist der Unterschied zwischen tatkräftiger Unterstützung bei Steuerhinterziehung oder Überführung von Steuerhinterziehern durch illegal beschaffte Daten?! Schlimmstenfalls stellt man sich auf eine Stufe.
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Halfter, Stricke werden faulen
Nasenringe endlichen fallen.
Zaum und Sporen ewig rosten
Und die Peitsche nie mehr knallen.
Diesem Tag gilt unser Streben -
Kuh und Pferd und Gans und Schwein -
Selbst wenn wir ihn nicht erleben,
Unser Ziel muss Freiheit sein.
- George Orwell
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  #2  
Alt 01-02-2010, 21:41
Benutzerbild von klaus52
klaus52 klaus52 ist offline
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Schwierig... völlig losgelöst, als einzelne Erscheinung betrachtet, würde ich wohl sagen kaufen.

Andererseits:
Staat: Ich kaufe die Daten für euch weil sie mir Profit bringen, sogar berechtigten!
Diebe: Gut, mal schauen, was wir als nächstes klauen können, was euch hilft.

Also wie gesagt völlig losgelöst - kauft das Ding! Aber damit stiftet man ja direkt zum nächsten (Daten-)Diebstahl an - und das darf eigetnlich nicht sein! Denn Verbrehen lohnt sich - jedenfalls, wenn es das richtige ist!

Von daher schwierige Wahl... und der Punkt bei dem ich mir bei der ganzen Sache am sichersten bin: Egal wie sich der Staat entscheiden wird, es wird einen großen Aufschrei (der deutschen Bürger) geben, dass es die falsche Wahl war
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  #3  
Alt 01-02-2010, 21:44
Benutzerbild von AgentLie
AgentLie AgentLie ist offline
Overlord

 
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Stimmt, schon was du sagst. Andererseits kann man auch sagen: Beim der ersten Daten-CD dachte viele Steuerhinterzieher vielleicht noch, dass das nur ein Einzelfall war und man schon nicht erwischt wird. Wenn man jetzt aber konzequent weitermacht, werden sich Steuerhinterzieher in Zukunft zweimal überlegen den Sozialstaat zu betrügen.
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  #4  
Alt 01-02-2010, 23:05
Benutzerbild von Merlin
Merlin Merlin ist offline
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Yuris Leibwache

 
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Straftat bleibt Straftat. Der Datendieb und die Steuerhinterzieher müssen mit Strafverfolgung rechnen. Dabei kann man die Daten aus dem Diebstahl verwerten.
Wo ist das Problem?
__________________

Warum beschweren sich die Leute, die nicht richtig lesen können, über das, was andere Leute schreiben?
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  #5  
Alt 01-02-2010, 23:35
Benutzerbild von RangerOfDead
RangerOfDead RangerOfDead ist offline
Tarnpanzerlehrling

 
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Das der Typ in Spanien ist, das scheint das problem Merlin. Da er in Deutschland nichts verbotenes getan hat wird er mit ansichgrenzender Wahrscheinlichkeit nicht "ausgeliefert" und die Schweiz ist den Spaniern glaub ich sowas von egal, sind halt nichma in der EU, deshalb sehen da wohl viele keine Verpflichtung drin.
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  #6  
Alt 02-02-2010, 00:29
Benutzerbild von Surli
Surli Surli ist offline
EVA Programmierer

 
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In einem solchen Land möchte ich nicht leben. Im moment haben viele westliche Staaten Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit, aber wenn es dann so weit kommt hätte ich angst.
__________________
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  #7  
Alt 02-02-2010, 14:34
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
Moderator

 
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Beiträge: 4.890
raptorsf ist...
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es geht schlussendlich nur darum was Germane45 gepostet hat: darf man "ungenießbare Früchte vom verbotenen Baum" verwenden oder nicht? Anders ausgedrückt, dürfen Informationen welche illegal beschafft wurden vor Gericht verwendet werden.

Habe ein wenig recherchiert. In der Schweiz ist es IMMER verboten, solche Daten zu verwenden (wie beispielsweise auch in den USA). In Deutschland ebenfalls, AUSSER es handelt sich um ein "Schwerst-Verbrechen".

Wenn also Eichel behauptet, dass sowas Gang und Gäbe ist biegt er die Wahrheit zurecht. Bei dem von ihm erwähnten Urteil ging es um "Milieu-Kriminalität" (Menschenhandel, Prosititition, Mord und Drogen). Es gibt in Deutschland (noch) kein Gerichtsurteil, das Wirschaftskriminalität als "Schwerst Verbrechen" tituliert und solche Massnahmen gerechtfertigen.

Ich hoffe wirklich, dass jemand gegen den Deutschen Staat klagt - was ich von Deutschen Politikern halten soll weiss ich spätestens seit gestern, auf Deutsche Juristen gebe ich etwas mehr, die müssen nicht auf Wählerstimmen und die Staatskasse achten...

PS: Nachtrag: Was mir auch sauer aufstosst ist wieder diese arrogante Art von Merkel und Co. Würde es sich um eine englische oder gar US-Bank handeln, würde sicher ganz anders argumentiert werden...
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was haben wir alle (hoffentlich) aus der Geschichte gelernt? Was kann passieren, wenn der Staat gegen die eigene Gesetze bewusst verstösst?

Auszug aus Eurem Strafrecht:

"§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden. "

somit ist schonmal eine STRAFtat begangen.

Die Bundesregierung macht sich dann nach §257


"§ 257
Begünstigung

(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) ...

(3) ...

(4) ... "

und §258 schuldig:


"
§ 258
Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) (...)

(3) (...)

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) (...)

(6) (...) "
__________________

Geändert von raptorsf (02-02-2010 um 14:35 Uhr). Grund: Automatisch verhindertes Doppelposting
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