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  #1  
Alt 04-02-2009, 10:26
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Sollten Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben...
aha...

Zitat:
Sollten Ihre gewerblichen Einkünfte den Freibetrag übersteigen (oder Sie einen Verlust haben), müssen (sollten) Sie ebenfalls eine Gewerbesteuererklärung erstellen.

Und-denken Sie daran: Sie haben nicht nur betriebliche Einkünfte, sondern eventuell auch Ausgaben.

Die 400,-€ Regelung gilt lediglich für geringfügig Beschäftigte, da für diese bereits eine Pauschale für Steuer und Versicherung in Höhe von 30% durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
Quelle

Wie hoch ist der Freibetrag für Normalverdiener? Hab meinem Steuerfreak auf den AB gesprochen. Hoffe der ruft mich bald zurück und bringt etwas Licht ins dunkle...

Danke Germane, schaue ich mir mal an...
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  #2  
Alt 04-02-2009, 10:38
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Germane45 Germane45 ist offline
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Zitat:
Zitat von Naos Beitrag anzeigen
aha...
Du sagst es. ^^
§19 als solcher ist auch nicht sehr hilfreich.

Hilft Dir vllt. diese antwort?
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  #3  
Alt 04-02-2009, 10:45
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Du musst auch dabei bedenken, dass es auf das Jahresgehalt ankommt. Aber ich glaube auch er liegt unter 400€ pro im Monat...

Auch solltest Du Dir bei Deinem Arbeitgeber eine schriftliche Genehmigung einholen, sonst gibts da noch Ärger. Es heisst immer so schön, dass der Nebenjob Deine normale Arbeit nicht beeinflussen/beeinträchtigen darf. Bei einer Tätigkeit am Wochenende oder nur Abends (nicht die Nacht durch ) sollte das aber keine Probleme geben. Zu meiner Zeit als nebenberuflicher DiscJogi hatte ich auch so einen Wisch, ein Gewerbe und musste auch Mehrwertsteuer abführen, weil das Einkommen zu hoch war...

Insgesamt lohnte es sich aber doch, denn Du kannst auch alle Unkosten wieder absetzen (bei mir das Vinyl, CDs, Player, Verstärker, Kopfhörer usw). Bei Dir gehen bestimmt auch spezifische Klamotten, Schuhwerk und sonstige Ausrüstung. Vielleicht auch (Notfall-)Handy?!?

edit: ich könnte Dir auch nen Beispiel für Aufstellung und Anlage für den Lohnsteuerjahresausgleich geben... (zur gegebener Zeit )
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Geändert von se7en (04-02-2009 um 10:53 Uhr).
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  #4  
Alt 04-02-2009, 11:52
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Hab grad mit den Jungs gesprochen...

Bei Gewerbeschein gibt es oft die Problematik mit der Scheinselbsständigkeit und noch einige andere Punkte zu beachten. Die meisten Betreuer machen das auf Lohnsteuerkarte. Nach Absprache können wir das jedoch immer noch switchen.

Desw. starte ich jetzt erstmal auf Lohnsteuerkarte.

Zum Thema allgemein: Der Verdienst über mein Gewerbe wird auf meinen "normalen" Standardlohn mit aufgerechnet und am Ende des Jahres versteuert. Hierbei kann man mit einem Abzug von ca. 30% rechnen, den man natürlich vor in Rechnungstellung entsprechend ein einkalkulieren sollte.
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  #5  
Alt 04-02-2009, 12:35
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ok, ist es dann aber nicht so, dass bei Abrechnung auch Lohnsteuerkarte weniger rüberkommt? Auf der anderen Seite macht ein Gewerbe natürlich ein wenig mehr arbeit, aber Problematik Scheinselbständigkeit? Wenn Du doch offizielle Rechnungen angeben kannst kann da eigentlich keiner was sagen! Ich hatte sogar ca. zwei Jahre das Gewerbe weiterlaufen lassen, obwohl fast keine Einnahmen mehr da waren und habe damit Minus gemacht (was sich steuerlich natürlich positiv auswrikte). Probleme hatte ich keine!
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  #6  
Alt 04-02-2009, 14:22
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Klar bekommt man man auf Lohnsteuerbasis auch entsprechende Abzüge. Was sich mehr lohnt ist Zeit- bzw. Arbeitsaufwand und Stundensatz abhängig. ich fange jetzt einfach mal auf Lohnsteuer an und kann dann ja auch wieder switchen wenn ich dann mal für sowas eingeteilt werde: http://www.jochen-schweizer.de/weihn...efault,pd.html

Thema Selbstständigkeit: Geht ja nicht um mich, sondern um die Firma. Im Prinzip könnte ihnen angekreidet werden ihre anfallenden Aufgaben über Scheinselbständigkeit abzudecken, sprich den Vorteil daruas ziehen keine Sozialabgaben leisten zu müssen und an keine rechtlichen Personalgrundlagen gebunden zu sein. Deinen Gerbeschein kannst du auch noch weitere 2 Jahre laufen lassen - denke das kratzt keinen.
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  #7  
Alt 04-02-2009, 15:06
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das kratzt das Finanzamt, wenn Du nur noch Minus machst um Deine Lohnsteuer zu minimieren Also nicht übertreiben

zu Deinem Link... da gefällt mir:
Wetter Die Expedition findet auf jeden Fall statt, da am Nordpol immer extreme Witterungsverhältnisse herrschen.

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  #8  
Alt 04-02-2009, 17:56
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das fnd ich auch nicht schlecht

bei dem preis von 19.900,-€
Zitat:
Nicht inklusive sind:
- Transfer nach Longyearbyen
- Die Teilnehmer müssen sich selbst versichern

Der 10-Tages Trip kann auch auf einen 3-Tages Trip verkürzt werden. Der Preis hierfür beträgt 18.900,-€
ab mann nur die anderen 7 tage fuer 1000,- € haben kann
__________________
es kann nur einen geben
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